Besteller B beauftragt Türenarbeiten bei Handwerker W.
W bestellt die Türen bei Hersteller H.
W kann die von H geforderte 50% Vorauszahlung nicht leisten, bittet B diese als Anzahlung vorzulegen durch Direktzahlung an H.
Wie kann B verhindern bzw. dagegen tun, wenn z.B.
- W Altschulden bei H hätte, dass H trotz 50% Vorauszahlung die Waren nicht liefert,
- H den 50% Restbetrag auch direkt von B fordert.
Direktzahlung an Hersteller
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Notfalls den Auftrag an den Handwerker rückgängig machen, denn im Vertrag mit diesem ist ja sicher nicht vereinbart, dass eine Vorauszahlung geleistet wird.
Wenn der Handwerker ´nicht in der Lage ist, an den Türenhersteller eine Vorauszahlung zu leistn, dann ist es für ihn evtl.nämlich auch nicht möglich, eine Bürgschaft seiner Bank zu bekommen, die B absichern könnte.
Ich würde da kein Risiko eingehen, wenn ich W wäre...
Die Türen auf einem Namen direkt bestellen. Ich würde jedoch den Vertrag kündigen, denn wenn der Pfuscht ist dort wohl auch nichts zu holen.
Könnte aber auch an der Tür liegen wenn die aus purem Gold ist :-)
K.
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