Direktzahlung an Hersteller

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Direktzahlung an Hersteller

Besteller B beauftragt Türenarbeiten bei Handwerker W.
W bestellt die Türen bei Hersteller H.

W kann die von H geforderte 50% Vorauszahlung nicht leisten, bittet B diese als Anzahlung vorzulegen durch Direktzahlung an H.

Wie kann B verhindern bzw. dagegen tun, wenn z.B.
- W Altschulden bei H hätte, dass H trotz 50% Vorauszahlung die Waren nicht liefert,
- H den 50% Restbetrag auch direkt von B fordert.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Notfalls den Auftrag an den Handwerker rückgängig machen, denn im Vertrag mit diesem ist ja sicher nicht vereinbart, dass eine Vorauszahlung geleistet wird.

Wenn der Handwerker ´nicht in der Lage ist, an den Türenhersteller eine Vorauszahlung zu leistn, dann ist es für ihn evtl.nämlich auch nicht möglich, eine Bürgschaft seiner Bank zu bekommen, die B absichern könnte.

Ich würde da kein Risiko eingehen, wenn ich W wäre...

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Türen auf einem Namen direkt bestellen. Ich würde jedoch den Vertrag kündigen, denn wenn der Pfuscht ist dort wohl auch nichts zu holen.

Könnte aber auch an der Tür liegen wenn die aus purem Gold ist :-)

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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