Dokumentation bei Küchenlieferung

14. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
owlowl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dokumentation bei Küchenlieferung

Guten Tag,

ich habe eine Küche bestellt die auch geliefert wurde. Alles gut sollte man meinen, allerdings wurde im Werkliefervertrag vereinbart,dass Datenblätter über mechanische Bauteile, Elektrogeräte und Armaturen Bestandteil der Lieferung sind.

Für die Elektrogeräte und die Armatur wurde auch eine ordnungsgemäße Dokumentation geliefert.

Für die mechanischen Bauteile ( Auszüge, Schaniere, Abfallsammler, usw.)versucht mich der Küchenhändler mit Qualitätszertifikaten und allgemeinen Spezifikationen abzuspeisen.

Mich interessiert eure Meinung zu folgenden Fragen.

Muss ich die Qualitatszertifikate und Spezifikationen als vollständige Dokumentation akzeptieren?

Kann ich auf Lieferung der Datenblätter bestehen?

Wie kann ich mich verhalten wenn diese Datenblätter nicht lieferbar sind?

Bisher habe ich die Küche nicht vollständig bezahlt, Anzahlung ist erfolgt und nach Aufbau der Küche eine weiter Abschlag. Da es fehlteile gab und die Datenblätter fehlten habe ich einen Restbetrag einbehalten.
Was ist ein angemessener Betrag den ich einbehalten sollte für nicht gelieferte Datenblätter?

Danke

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-784
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was sind vollständige Dokumentationen für Abfalleimer und Scharniere? Wozu benötigt man die?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen