Doppelberechnung in Handwerkerrechnung

18. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Doppelberechnung in Handwerkerrechnung

Liebe 123.Recht.ler!

Ich habe mal eine allgemeine Frage.

Bei der jährlichen Gasthermenwartung stößt mir die Rechnung immer 'sauer auf'!

Grundsätzlich wird die Fahrzeit vom Handwerksbetrieb zum Objekt und Rückfahrt wie 'normale' Arbeitszeit berechnet. Auf der Rechnung steht dann immer 'In den Monteurstunden sind die Fahrtzeiten und sowie die Materialzusammenstellung enthalten'. Desweiteren wird nach der Reinigung immer eine Meßreihe durchgeführt (Kontrolle der Abgaswerte, Abgastemperatur etc.). Obschon diese Meßreihe innerhalb der Arbeitszeit stattfindet (die ich ja schon bezahle) muss ich nochmals eine sog. 'Meßreihenpauschale' in Höhe von Netto € 13,00 berappen. Dies stellt für mich eine Doppelberechnung dar. Zwei Wochen später kommt dann der Schornsteinfeger misst auch noch mal und kassiert auch noch mal ab. Da stimmt doch irgendwas nicht!

Ist die Berechnung des Handwerksbetriebes so korrekt? Ich habe mal irgendwo gelesen (leider nicht notiert), dass Fahrtzeiten keine Arbeitszeiten sind und als solches nicht so berechnet werden dürfen, d.h. dass sie nur nach Aufwand berechnet werden dürfen. Und wie sieht es mit der Meßreihenpauschale aus? Kann ich die einfach streichen und den Arbeitslohn um 5 % kürzen?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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6 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Fahrtzeit ist auch Arbeitszeit, allerdings wäre zu prüfen, ob der Monteur tatsächlich immer von der Firma zu dir und zurück fährt. Evtl. arbeitet er auch in der Nachbarschaft, dann ist natürlich nur die anteilige Zeit zu berechnen.
Das Messen der Abgaswerte innerhalb der Arbeitszeit kann nicht extra berechnet werden.
Ich empfehle, zukünftig Angebote mit einem Pauschalpreis einzuholen, der sämtliche Kosten beiinhaltet. Dieser Preis liegt bei einer Gastherme bei ca. € 80,- bis 120,- incl. MwSteuer.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@ikarus02

Herzlichen Dank für die Einschätzung. Nur wie will ich kontrollieren, ob er tatsächlich von der Firma kam und zu dieser wieder zurückfährt?

Obschon ich zwischenzeitlich der Meinung bin (habe etwas gegooglet), das ich mich bzgl. der Fahrtkosten am besten ganz still verhalte. Es gibt Firmen die berechnen eine Fahrtkostenpauschale incl. km-Geld in Höhe von bis zu € 50,00. Da stehe ich mich ja noch günstig.

Aber kann ich die Meßreihenpauschale in Höhe von € 13,00 jetzt einfach von der Rechnung abziehen?

Ach, und noch etwas: Das Problem ist, dass ich mir keine Angebote hereinholen kann, weil dies die einzige Firma im riesigen Umkreis ist (wir wohnen 'in the middle of nowhere'), die diese Art von Therme überhaupt wartet. Die Firma die die Therme hergestellt hat gibt es nämlich nicht mehr.


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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 19.03.2007 16:38:34

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#3
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

steht in der Rechnung wirklich Meßreihenpauschale, oder Meßgerätepauschale?

Wie hoch ist denn die Gesamtrechnung überhaupt?

Von der absoluten Höhe her würde ich mich meinem Vorschreiber anschließen. Oder betreibst du hier Rosinenpickerei?

Das der Monteur, der die Wartung ausführt, auch während der Fahrt zu dir seinen Stundenlohn weiterbezahlt bekommt ist wohl klar. Es ist Arbeitszeit! Der Unternehmer kann die Fahrkosten nun auf verschiedene Arten in Rechnung stellen. Eine wäre z.b. eine Pauschale je gefahrenem Kilometer. Hierbei kann der Preis je Km leicht 1 Euro überschreiten, ohne das es übertrieben wäre.

Oder er stellt dir die Fahrzeit in Rechnung. Dann hätte das Kind nur einen anderen Namen.

Das der Schornsteinfeger nochmal misst ist ärgerlich, aber zur Zeit leider nicht zu ändern.

Der Heizungsbetrieb erledigt eine Wartung und der Schornsteinfeger kontrolliert das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Warum sprichst du mit deinem Handwerker nicht einmal über das was dich bedrückt? Oder ist er schon so günstig das es dann einfach nur noch peinlich wird?

Gruß

gutschigu

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@gutschigu

Ich will hier auf gar keinen Fall 'Rosinenpickerei' betreiben. Ich wollte mich nur mal informieren, wie andere Leute das so sehen. Dass teilweise sehr hohe 'Fahrtkosten'-Pauschalen berechnet werden, habe ich durchs googlen auch schon herausgefunden.

Im übrigen habe ich schon vor drei Jahren versucht mit dem guten Mann zu reden, aber er will irgendwie sein Preiskalkulation nicht offenlegen (habe nach AGB angefragt).

Nach den obigen Kommentaren und nach meinen Nachforschungen im Internet habe ich die Rechnung auch schon komplett gezahlt, weil er dann doch noch - im Vergleich zu anderen Zahlen, die ich gelesen habe - recht günstig ist.

Trotzden an alle meinen herzlichsten Dank für eure Einschätzungen!

Und frohe Ostern!

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 26.03.2007 11:36:38

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#5
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

nun aber mal "Butter bei die Fische". Wie hoch war denn nun die Rechnung und um was für eine Pauschale handelte es sich?

Und das mit "er wollte seine Preiskalulation nicht offenlegen - habe nach AGB gefragt" ist ja wohl irgendwie am Thema vorbei. Nicht jeder Handwerksbetrieb gönnt sich den Luxus eigene AGBs zu haben, oder die seines Fachverbandes zu verwenden. Er muss es ja auch nicht! Dann gilt halt das BGB. Ist aber doch nichts aussergewöhliches.

Wenn er keine eigenen AGBs hat kann er dir keine geben!

Bei deiner Fragestellung nach den AGB wird er dann sicher noch nicht einmal erkannt haben das du mit Ihm über seine Preise und deren Grundlagen sprechen willst. Würde ich bei so einer Fragestellung aber auch nicht drauf kommen!

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo Astrid Helen,
die von Ihnen gestellten Fragen sind berechtigt. Der ausführende Betrieb kassiert Beträge, die ganz klar gegen geltendes Recht verstoßen.

Hallo ikarus02,
Arbeitszeit ist Arbeitszeit zu einem bestimmten Höchstsatz. Fahrtzeit ist Fahrtzeit zu einem geringeren Berechnungssatz >> ca. 22 bis 25 % unter dem Stundenverrechnungssatz der Arbeitszeit.

Hallo gutschigu,
wenn der Betrieb keine AGB's hat, so schreiben Sie richtig, gilt das BGB. Jeder Handwerksbetrieb ist mit dem BGB schlechter gestellt, als mit seinen eigenen AGB's. In den AGB's kann er abweichend vom BGB auch für den Kunden nachteiliges vereinbaren. Allerdings nur dann, wenn der Kunde nachweislich die AGB's zur Kenntnis hat.

Grundlagen:
INFO-Heft der VBZ HH >> "Handwerker- und Kundendienstrechnungen". Ausserdem Urteile BGH Az: X ZR 63/90 + OLG Stuttgart Az: 2 U 271/89 + BGH Az: X ZR 75/83 !!

Im täglichen Leben ist es nur dann sinnvoll etwas zu erklären, wenn man(n) es auch tatsächlich weiß und die Quelle zuverlässig ist. Andere Auskünfte erwecken bei Fragenden oft Reaktionen in die falsche Richtung und dann in der Regel auch noch nachteilig.
Das wollen wir doch alle nicht, selbst auch dann nicht, wenn dies ein Laien-Forum ist.
MfG

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