Doppelte Abrechnung von Arbeitsstunden

25. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Otto90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Abrechnung von Arbeitsstunden

Hallo,

ich habe eine Firma beauftragt einen Warmwasser Boiler auszutauschen. Im Kostenvoranschlag wurden die Arbeitsstunden einfach (für einen Handwerker) berechnet. Die Arbeit wurde ohne vorherige Ankündigung von höheren Kosten von zwei Handwerkern durchgeführt und auf der Rechnung entsprechend doppelt berechnet.

Bin ich verpflichtet die doppelt berechneten Arbeitsstunden zu bezahlen?

Danke für Eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
Bin ich verpflichtet die doppelt berechneten Arbeitsstunden zu bezahlen?

Kommt ganz darauf an, ob man diesen irgendwo zustimmt hat (Stundenzetttel, etc.)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
ch habe eine Firma beauftragt einen Warmwasser Boiler auszutauschen. I
Zitat (von Otto90):
Die Arbeit wurde ohne vorherige Ankündigung von höheren Kosten von zwei Handwerkern durchgeführt und auf der Rechnung entsprechend doppelt berechnet.

Wenn es ein großer Boiler war, wie soll eine Person diesen halten und befestigen?
Es wurde angegeben was ein Arbeiter kostet. Das für den Wechsel dieser nicht reicht, sollte klar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Otto90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn es ein großer Boiler war, wie soll eine Person diesen halten und befestigen?
Es wurde angegeben was ein Arbeiter kostet. Das für den Wechsel dieser nicht reicht, sollte klar sein.


Ja ist klar, ist hier aber nicht die Frage. Sondern wie verbindlich der Kostenvorschlag ist. Wenn es so klar ist, hätte es ja gleich im Kostenvoranschlag stehen können um diesen nicht künstlich günstiger zu machen.

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, ob man diesen irgendwo zustimmt hat


Ja wurde im Anschluss dummerweise unterschrieben. (Tätigkeiten, Zeit, ohne Kostenangaben)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
Sondern wie verbindlich der Kostenvorschlag ist.

Um darüber zu diskutieren, dazu müsste man diesen erst mal sehen.



Zitat (von Otto90):
Ja wurde im Anschluss dummerweise unterschrieben.

Ein Anerkenntnis ist schon mal taktisch schlecht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es wurde angegeben was ein Arbeiter kostet.
Nein, in einem Kostenvoranschlag werden geschätzte Mannstunden angegeben.

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