Hallo zusammen,
wir haben einen Wartungsvertrag mit einer Firma. Zusätzlich fiel in diesem Jahr bei der gleichen Firma eine Wartung (bzw. Komponentenaustausch) in einer Immobilie an, die uns ebenfalls gehört. Beide Immobilien befinden sich in einem Abstand von 220m.
Die Firma hat drauf gedrängt, die beiden Termine zusammenzulegen - ist ja auch sinnvoll.
Nun haben wir aber in beiden Rechnungen Fahrtkosten aufgeführt bekommen - einmal 94€ und einmal 81€. Auf Nachfrage warum wir diese 2 mal tragen müssen und dass wir gerne eine Aufstellung hätten, wie sich diese errechnen, erhielten wir die Antwort, dass dies Pauschalen wären.
Der Monteur ist nachweislich direkt von dem einen Objekt zu dem andren gefahren.
Ist diese Doppelberechnung rechtens?
Doppelte Fahrtkostenabrechnung
5. Mai 2021
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Frage vom 5. Mai 2021 | 16:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Fahrtkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 5. Mai 2021 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120255 Beiträge, 39858x hilfreich)
ZitatIst diese Doppelberechnung rechtens? :
Grundsätzlich ja, da es ja Pauschalen sind.
#2
Antwort vom 5. Mai 2021 | 16:48
Von
Status: Weiser (16538 Beiträge, 9306x hilfreich)
Zitat:Ist diese Doppelberechnung rechtens?
Wenn(!) Pauschalen vereinbart waren, dann ja. Es ist ja Merkmal einer Pauschale, dass es nicht auf den konkreten, tatsächlichen Aufwand ankommt.
Im Wartungsvertrag sollte aber stehen, ob Fahrtkosten pauschal oder nach Aufwand abgerechnet werden.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2021 | 16:56
Von
Status: Weiser (16538 Beiträge, 9306x hilfreich)
gelöscht (Doppelpost)
-- Editiert von drkabo am 05.05.2021 16:56
#4
Antwort vom 12. Mai 2021 | 08:14
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 178x hilfreich)
ZitatDer Monteur ist nachweislich direkt von dem einen Objekt zu dem andren gefahren. :
Ist diese Doppelberechnung rechtens?
Nein ist nicht rechtens.
Das weist auf einen unseriösen Dienstleister hin.
Wahrscheinlich hat er in der Rechnung die Fahrtzeit zu der Arbeitszeit gerechnet und zusätzlich eine Position als Anfahrtspauschale ausgewiesen. Durch Doppelberechnung werden sich ein paar € dazuverdient.
Laut Gesetz müssen Dienstleister/Handwerker, wenn sie Kunden nacheinander anfahren, die Fahrtkosten aufteilen, egal ob kilometergenau oder pauschalisiert. In der Fahrkosten- Pauschale sind übrigens auch Lohnkosten eingerechnet.
Ich würde den Betrag um die überhöht berechnete Anfahrtspauschale kürzen u. mir für die Zukunft einen seriösen Dienstleister suchen.
#5
Antwort vom 12. Mai 2021 | 09:30
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 737x hilfreich)
ZitatLaut Gesetz :
Nach welchem genau?
In Deutschland gibt es bekanntermaßen ziemlich viele ...
#6
Antwort vom 12. Mai 2021 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Da würde mich auch das Gesetz interessieren, nach welchem das so wie oben nicht erlaubt sein sollte.ZitatLaut Gesetz müssen Dienstleister/Handwerker, wenn sie Kunden nacheinander anfahren, die Fahrtkosten aufteilen, :
#7
Antwort vom 12. Mai 2021 | 16:35
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 178x hilfreich)
ZitatNach welchem genau? :
In Deutschland gibt es bekanntermaßen ziemlich viele ...
Immer vorausgesetzt man ist Verbraucher.
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen. Dies gilt bereits seit 2014.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmer dazu, ihre Kunden spätestens bei Abschluss eines Vertrags über die Erhebung von Anfahrtskosten zu informieren und dabei zugleich deren Höhe zu beziffern. Die Pauschale müsste in den AGB des Wartungsvertrages aufgeführt sein.
Nur wenn der Tagesverlauf nicht genau genug planen werden konnte, kann jeweils eine Anfahrt vom Betrieb zum Kunden ansetzen werden. Das ist hier nicht der Fall, die Termine wurden zusammengelegt.
Wenn mehrere Kunden nacheinander aufgesucht werden müssen, sind die Fahrtkosten aufzuteilen. Das gilt allgemein und somit auch in diesem Fall.
ZitatNun haben wir aber in beiden Rechnungen Fahrtkosten aufgeführt bekommen - einmal 94€ und einmal 81€. Auf Nachfrage warum wir diese 2 mal tragen müssen und dass wir gerne eine Aufstellung hätten, wie sich diese errechnen, erhielten wir die Antwort, dass dies Pauschalen wären. :
Das wären für 220 m Fahrtkosten von 13 €, auf 1 km gerechnet ca. 59 €. Ein zweifelhafter Pauschalpreis umgerechnet auf die wenigen Meter, wenn ich richtig gerechnet habe.
#8
Antwort vom 12. Mai 2021 | 18:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120255 Beiträge, 39858x hilfreich)
ZitatNur wenn der Tagesverlauf nicht genau genug planen werden konnte, kann jeweils eine Anfahrt vom Betrieb zum Kunden ansetzen werden. Das ist hier nicht der Fall, die Termine wurden zusammengelegt. :
Wenn mehrere Kunden nacheinander aufgesucht werden müssen, sind die Fahrtkosten aufzuteilen. Das gilt allgemein und somit auch in diesem Fall.
Wir warten immer noch sehr gespannt auf substantiierte Benennung der §§ und Gesetze diesbezüglich ...
#9
Antwort vom 13. Mai 2021 | 08:49
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 178x hilfreich)
ZitatWir warten immer noch sehr gespannt auf substantiierte Benennung der §§ und Gesetze diesbezüglich ... :
Fahrtkosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen: Kosten für das Fahrzeug (Anschaffung, Versicherung, Wartung, Reparatur) Benzin u. Fahrtzeiten. Diese tatsächlichen Kosten dürfen bei Kleinaufträgen abgerechnet werden.
Nun erklärst du einem Gericht das auf 220 m genau so viel Kosten entstehen wie auf einer weitaus längeren Strecke. Ich denke du kannst kein Gericht überzeugen das diese Kosten angemessen sind. Man könnte ja einmal versuchen eine Km-Pauschale von 59 € durchzusetzen. Darf doch nicht so schwer sein den passenden § dazu zu finden.
Üblicher Weise sind Anfahrtspauschalen nach Entfernung gestaffelt und somit für den Kunden transparent.
GELÖSCHT
Ebenfalls nicht angemessen, wenn jede Fahrt vom Betrieb aus berechnet wird obwohl diese Kosten nicht entstanden sind.
-- Editiert von Moderator am 13.05.2021 18:03
#10
Antwort vom 13. Mai 2021 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Eben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht.ZitatDarf doch nicht so schwer sein den passenden § dazu zu finden. :
Wir lesen nicht, wie es beim TE ist.ZitatÜblicher Weise sind Anfahrtspauschalen nach Entfernung gestaffelt und somit für den Kunden transparent. :
Wo steht das?ZitatEbenfalls nicht angemessen, wenn jede Fahrt vom Betrieb aus berechnet wird obwohl diese Kosten nicht entstanden sind. :
#11
Antwort vom 13. Mai 2021 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120255 Beiträge, 39858x hilfreich)
ZitatEben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht. :
Das wird er wohl nicht können... bzw. derzeit sucht er wohl verzweifelt nach einen § in den er passendens mit ach und Krach eininterpretieren könnte ...
Er hat ja noch nicht einmal verstanden was "Pauschalen" eigentlich sind:
ZitatNun erklärst du einem Gericht das auf 220 m genau so viel Kosten entstehen wie auf einer weitaus längeren Strecke. :
#12
Antwort vom 14. Mai 2021 | 13:03
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Der würde nicht nur mich, sondern den ganzen Ort wo ich lebe interessieren, ich sage nur Schornsteinfeger, geht in alle Häuser und bekommt von jedem seine PauschaleZitat:Eben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht.
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