Doppelte Fahrtkostenabrechnung

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tobe84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Fahrtkostenabrechnung

Hallo zusammen,
wir haben einen Wartungsvertrag mit einer Firma. Zusätzlich fiel in diesem Jahr bei der gleichen Firma eine Wartung (bzw. Komponentenaustausch) in einer Immobilie an, die uns ebenfalls gehört. Beide Immobilien befinden sich in einem Abstand von 220m.
Die Firma hat drauf gedrängt, die beiden Termine zusammenzulegen - ist ja auch sinnvoll.
Nun haben wir aber in beiden Rechnungen Fahrtkosten aufgeführt bekommen - einmal 94€ und einmal 81€. Auf Nachfrage warum wir diese 2 mal tragen müssen und dass wir gerne eine Aufstellung hätten, wie sich diese errechnen, erhielten wir die Antwort, dass dies Pauschalen wären.
Der Monteur ist nachweislich direkt von dem einen Objekt zu dem andren gefahren.
Ist diese Doppelberechnung rechtens?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Tobe84):
Ist diese Doppelberechnung rechtens?

Grundsätzlich ja, da es ja Pauschalen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Doppelberechnung rechtens?

Wenn(!) Pauschalen vereinbart waren, dann ja. Es ist ja Merkmal einer Pauschale, dass es nicht auf den konkreten, tatsächlichen Aufwand ankommt.
Im Wartungsvertrag sollte aber stehen, ob Fahrtkosten pauschal oder nach Aufwand abgerechnet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)

gelöscht (Doppelpost)

-- Editiert von drkabo am 05.05.2021 16:56

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Tobe84):
Der Monteur ist nachweislich direkt von dem einen Objekt zu dem andren gefahren.
Ist diese Doppelberechnung rechtens?

Nein ist nicht rechtens.
Das weist auf einen unseriösen Dienstleister hin.
Wahrscheinlich hat er in der Rechnung die Fahrtzeit zu der Arbeitszeit gerechnet und zusätzlich eine Position als Anfahrtspauschale ausgewiesen. Durch Doppelberechnung werden sich ein paar € dazuverdient.

Laut Gesetz müssen Dienstleister/Handwerker, wenn sie Kunden nacheinander anfahren, die Fahrtkosten aufteilen, egal ob kilometergenau oder pauschalisiert. In der Fahrkosten- Pauschale sind übrigens auch Lohnkosten eingerechnet.
Ich würde den Betrag um die überhöht berechnete Anfahrtspauschale kürzen u. mir für die Zukunft einen seriösen Dienstleister suchen.



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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Laut Gesetz


Nach welchem genau?
In Deutschland gibt es bekanntermaßen ziemlich viele ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Laut Gesetz müssen Dienstleister/Handwerker, wenn sie Kunden nacheinander anfahren, die Fahrtkosten aufteilen,
Da würde mich auch das Gesetz interessieren, nach welchem das so wie oben nicht erlaubt sein sollte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Nach welchem genau?
In Deutschland gibt es bekanntermaßen ziemlich viele ...

Immer vorausgesetzt man ist Verbraucher.
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen. Dies gilt bereits seit 2014.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmer dazu, ihre Kunden spätestens bei Abschluss eines Vertrags über die Erhebung von Anfahrtskosten zu informieren und dabei zugleich deren Höhe zu beziffern. Die Pauschale müsste in den AGB des Wartungsvertrages aufgeführt sein.
Nur wenn der Tagesverlauf nicht genau genug planen werden konnte, kann jeweils eine Anfahrt vom Betrieb zum Kunden ansetzen werden. Das ist hier nicht der Fall, die Termine wurden zusammengelegt.
Wenn mehrere Kunden nacheinander aufgesucht werden müssen, sind die Fahrtkosten aufzuteilen. Das gilt allgemein und somit auch in diesem Fall.
Zitat (von Tobe84):
Nun haben wir aber in beiden Rechnungen Fahrtkosten aufgeführt bekommen - einmal 94€ und einmal 81€. Auf Nachfrage warum wir diese 2 mal tragen müssen und dass wir gerne eine Aufstellung hätten, wie sich diese errechnen, erhielten wir die Antwort, dass dies Pauschalen wären.

Das wären für 220 m Fahrtkosten von 13 €, auf 1 km gerechnet ca. 59 €. Ein zweifelhafter Pauschalpreis umgerechnet auf die wenigen Meter, wenn ich richtig gerechnet habe. :grins:

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Nur wenn der Tagesverlauf nicht genau genug planen werden konnte, kann jeweils eine Anfahrt vom Betrieb zum Kunden ansetzen werden. Das ist hier nicht der Fall, die Termine wurden zusammengelegt.
Wenn mehrere Kunden nacheinander aufgesucht werden müssen, sind die Fahrtkosten aufzuteilen. Das gilt allgemein und somit auch in diesem Fall.

Wir warten immer noch sehr gespannt auf substantiierte Benennung der §§ und Gesetze diesbezüglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wir warten immer noch sehr gespannt auf substantiierte Benennung der §§ und Gesetze diesbezüglich ...


Fahrtkosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen: Kosten für das Fahrzeug (Anschaffung, Versicherung, Wartung, Reparatur) Benzin u. Fahrtzeiten. Diese tatsächlichen Kosten dürfen bei Kleinaufträgen abgerechnet werden.
Nun erklärst du einem Gericht das auf 220 m genau so viel Kosten entstehen wie auf einer weitaus längeren Strecke. Ich denke du kannst kein Gericht überzeugen das diese Kosten angemessen sind. Man könnte ja einmal versuchen eine Km-Pauschale von 59 € durchzusetzen. Darf doch nicht so schwer sein den passenden § dazu zu finden.

Üblicher Weise sind Anfahrtspauschalen nach Entfernung gestaffelt und somit für den Kunden transparent.

GELÖSCHT

Ebenfalls nicht angemessen, wenn jede Fahrt vom Betrieb aus berechnet wird obwohl diese Kosten nicht entstanden sind.



-- Editiert von Moderator am 13.05.2021 18:03

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Darf doch nicht so schwer sein den passenden § dazu zu finden.
Eben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht. :)
Zitat (von Nachgehakt 1):
Üblicher Weise sind Anfahrtspauschalen nach Entfernung gestaffelt und somit für den Kunden transparent.
Wir lesen nicht, wie es beim TE ist.
Zitat (von Nachgehakt 1):
Ebenfalls nicht angemessen, wenn jede Fahrt vom Betrieb aus berechnet wird obwohl diese Kosten nicht entstanden sind.
Wo steht das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht.

Das wird er wohl nicht können... bzw. derzeit sucht er wohl verzweifelt nach einen § in den er passendens mit ach und Krach eininterpretieren könnte ...


Er hat ja noch nicht einmal verstanden was "Pauschalen" eigentlich sind:
Zitat (von Nachgehakt 1):
Nun erklärst du einem Gericht das auf 220 m genau so viel Kosten entstehen wie auf einer weitaus längeren Strecke.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eben. Bitte nenne ihn doch einfach und leicht.
Der würde nicht nur mich, sondern den ganzen Ort wo ich lebe interessieren, ich sage nur Schornsteinfeger, geht in alle Häuser und bekommt von jedem seine Pauschale ;)

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