Dringend: Frechheit vom Dachdecker!

7. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
berlinmal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend: Frechheit vom Dachdecker!

Hallo,

brauche drindend eure Hilfe & Rat!

1. Ich habe einen Dachdecker Ende letzten Jahres für 487 Euro beauftragt, eine Gaube fachgerecht abzudichten, so dass kein Wasser mehr eintreten kann. Ich bekam von ihm dafür eine mündliche Zusicherung. Er war ein paar Mal da, hat aber nichts erreicht, d.h. es regnete an den betreffenden Stellen immer noch rein.
2. Daraufhin hat er gedacht, dass es an der Bitumenbahn über dem Flachdach liegt, und diese neu aufgeklebt. Ohne Vorwarnung bzw. des Wissens über Extrakosten habe ich darauf eine zweite Rechnung über 266 Euro erhalten.
3. Anschließend hat er mir einen VOB/B-Bauauftrag geschickt. Ich habe das nachdem ich den Text umgeändert unterschrieben. Unter Leistung habe ich geschrieben: "Reparatur des Daches, so dass kein Wasser mehr eindrigt". Dies war meine einzige Unterschrift. Es regnete aber immer noch rein.
4. Viele Termine, in denen ich mit den Dachdecker über die weitere Vorgehensweise sprechen wollte, wurden ohne Absage nicht eingehalten. Daraufhin habe ich unzählige Male angerufen und Nachrichten auf der Mailbox hinterlassen, die aber auch nicht beantwortet wurden. Nachdem ich von ihm eine Mahnung bekommen hatte, habe ich ich ihn einmal telefonisch erreichen können und ihn diese Situation geschildert und vereinbart, dass ich ihm 250 Euro zahle und damit diese Angelegenheit friedlich beendet wird.
5. Danach erfuhr ich aber von einem anderen Dachdecker bei einem erneuten Kostenvoranschlag, dass sein Vorgänger das Leck an der falschen Stelle gesucht hat und die Schweißbahn an vielen Stellen nicht richtig geschweißt ist.
6. Auch meine erneuten Nachrichten in der Mailbox, er möge doch bitte die Fehler korrigieren, so dass ich ihm dann die ursprünglich vereinbarten 487 Euro zahle, wurden nicht beantwortet. Vor kurzem habe ich dann ein Schreiben von seinem Anwalt erhalten mit der Aufforderung 487+266+100 Anwaltskosten zu zahlen, andernfalls werde er einen Gerichtsprozess gegen mich anstreben!!

Welche Chancen hätte ich in so einem Gerichtsprozess? Oder soll ich, um weitere Kosten zu sparen, ihn dieses Geld zahlen?

Wortlaut der beiden Rechnungen
a) 487 Euro
Gaubenandichtung neu abgedichtet und einige Dachschindeln fachgerecht durch neue ersetzt.
2 Veluxfenster wieder neu an die Dachfläche angedichtet.

b) 266 Euro
Flachdach gesäubert und mit einem Voranstich versehen.
Schweißbahn PYE S5 grün beschiefert fachgerecht auf die Dachfläche aufgeklebt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, zahle ihm nichts.
Du hast bei einem Gerichtsverfahren sehr gute Chancen. Allerdings musst Du Beweise sichern: Zeugen, die bestätigen können, daß die Arbeiten erfolglos waren und den zweiten Dachdecker mit seiner Aussage und seinem Kostenanschlag.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
berlinmal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Leider wird in dem Kostenvoranschlagstext (siehe oben) nicht explizit gesagt, dass die Arbeiten dafür dienen, das Leck abzudichten. Obwohl dies für mich offensichtlich ist, kann ein Richter auch anders entscheiden. Was hält ihr davon?

Und als einzige Zeugen habe ich naturgemäß natürlich nur mich und meine Frau. Bei dem Dachdecker bin ich mir nicht sicher, ob er zu einer Aussage bereit sein wird. Ich habe aber von ihm einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2000 Euro für die ganze Gaube bekommen. Leider ist er hier nicht auf dem vorigen Dachdecker eingegangen.

Und schließlich natürlich der Umstand, dass es bei jeden Regen immer noch reinregnet.

Um das Risiko eines Rechtsstreites (nach nervenden Verhandlungen am Ende noch womöglich mit einer Teilung von Kosten) zu entgehen, überlege ich ihn anzurufen und nochmal über die 250 Euro zu reden. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein und ich habe Ruhe. Ist zwar ******* und auch viel Geld, aber ich weiß keine bessere Lösung.

Bitte um Beantwortung der Fragen. Vielen lieben Dank!!

Gruß, berlinmal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du hattest doch im VOB-Vertrag vermerkt, dass die Reparatur der Abdichtung des Daches dienen soll, also war der Auftrag klar.
Wie ein Richter entscheiden wird, kann ich natürlich nicht sagen.
Ein außergerichtlicher Vergleich mit den € 250,- ist immer möglich, wenn beide damit einverstanden sind.
Ruf ihn an, aber sehr selbstbewusst und nicht weinerlich. So- oder so, ich sehe gute Chancen, zumal auch eine Ehefrau eine Zeugin ist, Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ruf die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer, in deren Bezirk der Handwerker seinen Betriebssitz hat, an und bitte um Schlichtung. Dies ist für dich kostenlos. Der Vorteil ist der, das du dann die Meinung des Sachverständigen kennst der später in einem evtl. Gerichtsverfahren vom Gericht bestellt würde.

Gruß

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