E-Herd Installation ohne Zertifizierung

3. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
hole
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Herd Installation ohne Zertifizierung

Hallo zusammen, folgendes Problem:
Ich hatte einen Handwerker damit beuftragt, eine Einbauküche für mich in meiner neuen Wohnung aufzubauen. Dies umfasste auch ein Einbauherdset welches an den Starkstrom angeschlossen wurde. Nach der Fertigstellung habe ich ihn gefragt, wann ich das Prüfprotokoll für den Herdanschluss bekomme. Darauf hin hatte er mir gesagt, dass er das nicht macht und ich einen Elektriker damit beauftragen soll. Desweiteren hat er es noch so klingen lassen als ob das meine freiwillige Entscheidung ist.
Als ich jedoch gesagt habe, dass dies illegal ist und der Installateur auch die Prüfung machen muss, hat er mir angeboten den Herd wieder auszubauen und mit dem Preis um 50€ herunter zu gehen. Dem habe ich erstmal zugestimmt, weil ich den Herd nicht so stehen lassen wollte. Problem ist nun, dass ich für 50€ keinen Elektriker kriege,dass ich ohne Ofen und Kochfeld da stehe und ich fühle mich nachträglich gefärdet da ich 2 Tage in einer Wohnung mit einem nicht geprüften/ eventuell falsch angeschlossenem Ofen geschlafen habe.

Rechnung ist noch nicht bezahlt. Auf der Rechnung stand das Herdset auch nicht drauf. Kontaktaufnahme war über MyHammer und Details zu dem Auftrag wurden per Telefon besprochen.

Vielen Dank für die Hilfe




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41257 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von hole):
Darauf hin hatte er mir gesagt, dass er das nicht macht und ich einen Elektriker damit beauftragen soll.
Ja, das war richtig, weil er solch einen Nachweis nicht hatte...und außerdem auch gar nicht im Auftrag enthalten war.

Zitat (von hole):
und ich fühle mich nachträglich gefärdet da ich 2 Tage in einer Wohnung mit einem nicht geprüften/ eventuell falsch angeschlossenem Ofen geschlafen habe.
Das tut mir leid. Dann beauftrag doch bitte einen Elektro-Installateur nur für die Prüfung und evtl. erneuten Starkstromanschluss. Incl. Aus-und Einbau des Herdsets.
Wird die Küche halt etwas teurer. Dafür kannst du dann ganz ruhig schlafen.
Zitat (von hole):
Auf der Rechnung stand das Herdset auch nicht drauf.
Also hat der hammer-Handwerker dir das freundlicherweise eingebaut und angeschlossen?
Man weiß ja nicht, wie oft er das bereits in seiner Handwerker-Karriere schon (richtig) gemacht hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131001 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von hole):
eine Einbauküche für mich in meiner neuen Wohnung aufzubauen. Dies umfasste auch ein Einbauherdset

Den Beweis zu führen, das der komplette Anschluss des Herdes umfasst war, dürfte einem sehr schwer fallen.
Zitat (von hole):
Details zu dem Auftrag wurden per Telefon besprochen.




Zitat (von hole):
Als ich jedoch gesagt habe, dass dies illegal ist und der Installateur auch die Prüfung machen muss

Das entspricht weder dem Gesetz noch der Reschtslage.



Zitat (von hole):
hat er mir angeboten den Herd wieder auszubauen und mit dem Preis um 50€ herunter zu gehen. Dem habe ich erstmal zugestimmt

Also eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vereinbarung auf "ohne eingebauten Herd für 50 EUR weniger".



Zitat (von hole):
Problem ist nun, dass ich für 50€ keinen Elektriker kriege

Stimmt, bei den Diesel-Preisen geht das schon für die An- und Abfahrt drauf. Arbeitslohn, Material etc. sind da noch gar nicht mit drin.



Zitat (von hole):
ich fühle mich nachträglich gefärdet da ich 2 Tage in einer Wohnung mit einem nicht geprüften/ eventuell falsch angeschlossenem Ofen geschlafen habe.

Mal abgesehen davon, das das Eigegenverschulden darstellt, sind Gefühle in DE nicht justiziabel.

.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19243 Beiträge, 10358x hilfreich)

Zitat (von hole):
Vielen Dank für die Hilfe

Da gibt es wenig zu helfen.
Der Teil der Leistung, der erbracht wurde, muss bezahlt werden. Wenn auf der Rechnung nur die Sachen draufstehen, die erbracht wurden, gibt es keinen Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen.
Die Frage ist, ob der Handwerker gegen Nachzahlung der 50€ den Herd ordnungsgemäß anschließen (lassen) muss.
Zum einen können Sie den genauen Auftragsumfang nicht beweisen, wenn alles telefonisch war, zum anderen haben Sie mit ...
Zitat (von hole):
hat er mir angeboten den Herd wieder auszubauen und mit dem Preis um 50€ herunter zu gehen. Dem habe ich erstmal zugestimmt,
... auf eine Erbringung der Leistung "ordnungsgemäß anschließen" verzichtet.

Wenn Sie pfiffig gewesen wären, hätten Sie statt 50€ den Betrag als Rabatt angesetzt, den der Anschluss durch einen Elektriker kostet. Jetzt ist es zu spät.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10037 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie pfiffig gewesen wären, hätten Sie statt 50€ den Betrag als Rabatt angesetzt, den der Anschluss durch einen Elektriker kostet. Jetzt ist es zu spät.


sehe ich auch so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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