Eigene Wiese von nicht abgeholtem Container befreien.

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
sundreaming
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Wiese von nicht abgeholtem Container befreien.

Hallo,

wir haben einen 10cbm Absetzcontainer auf unserem Grundstück. Für die Entsorgung und Abtransportierung haben wir bereits bei der Lieferung, bar bezahlt. Der erste Abholungstermin war vor mehr als 4 Wochen. Seitdem ist die Firma nicht zu erreichen (Handy, Fax oder Festnetz), oder verkünden, den Container nicht abholen zu können, oder vereinbaren die Abholungstermine und dann lassen sie uns umsonst warten (schon 3 mal passiert) ohne vorherige Absage.

Die Gründe für die Nichtabholung des Container waren bis jetzt:
1. Zitat: " Es ist zu nass und die Wiese ist rutschig."
oder
2. Zitat: "Wir sind momentan im Ausland (Polen), die Mitarbeiter (LKW Fahrer) befinden sich auch im Ausland und können zur Zeit keinen der Container abholen".

Was kann man in dieser Situation unternehmen ? Der Container steht vor dem Haus, mitten auf der Wiese, seit über 5 Wochen. Das Wetter war auch ziemlich gut in diesem Zeitraum (2 mal nicht geregnet für mehr als 5 Tage).

Wir sind im Verzug mit den Renovierungsarbeiten. Wegen dem Container kann keine Firma Bauarbeiten erledigen.


Wir haben ihnen eine Abholungs- Frist geschickt, bis jetzt keine Reaktion.

Wir brauchen Hilfe und sind für jeden Ratschlag dankbar.

Danke


Edit.
sollte es anfangen zu regnen oder zu schneien bekommen wir wahrscheinlich den Container gar nicht mehr weg :( (((




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
bereits bei der Lieferung, bar bezahlt

Goldene Grundregel: Bei Arbeiten am Bau erst nach erbrachter Leistung vollständig bezahlen ;)

Wer mit einer zu einem bestimmten Termin zu erbringenden Leistung in Verzug ist, der haftet für die Folgen/Folgeschäden seines Verzugs.
z.B. hier allgemein
http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SATSS2006/Folien_170706.pdf
ggf im BGB gegenlesen, möglicherweise sind einzelne §§ inzwischen geändert
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Ggf. wird also die Frage sein, ob/ab wann der Verzug beweisbar eingetreten ist - d.h. ist die Terminvereinbarung schriftlich getroffen, der Zugang der Nachfristsetzung(en) beweisbar?

Auch die Bodenverhältnisse können eine Rolle spielen - wie die genau bei Eurer Wiese sind, kann ja niemand hier wissen. Bei unserem Nachbarn wurde letzte Woche ein Container auf der Schotter-Wiese problemlos abgeholt.

Wenn Du weiter Druck machen willst - hier ist eigentlich alles dazu beschrieben
http://www.frag-einen-anwalt.de/Handwerker-beendet-seine-Arbeit-nicht-mehr---f169287.html
Das normale Druckmittel (Geld/Bezahlung) hast Du ja leider nicht mehr, von daher wirst Du für evtle. Ersatzausführung (z.B. Fremdfirma soll Container holen, entleeren, dem Auftragnehmer zurückbringen) selber bezahlen müssen und dann versuchen müssen Dir Dein Geld wiederzuholen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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