Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen Handwerker beauftragt, einen neuen Fliesenboden zu verlegen.
Das vorher eingeholte Angebot war professionell gestaltet und enthielt zusätzlich eine Eventualposition (Ausgleichsarbeiten) , welche nicht im Endpreis eingerechnet war.
Für mich war von Beginn an völlig klar, dass diese Position definitiv nicht anfallen wird.
In der gestellten Rechnung wird aber genau diese Eventualposition verrechnet.
Nach Aussage des Handwerkers war die Durchführung dieser Maßnahme aber nötig, um "ein gutes Ergebnis" zu erzielen.
Abgesprochen hat er dies mit mir vorher allerdings nicht, obwohl ich die ganze Zeit anwesend war.
Ich wäre auch nie darauf gekommen, dass er mir ein Vorziehen (und 20minütiges Antrocknen) von Fliesenkleber nachträglich als Bodenausgleich verkaufen will. Darauf angesprochen meinte er, dass es zu seiner "unternehmerischen Freiheit" gehört, selbst zu entscheiden, wie er einen Bodenausgleich herstellt.
Jetzt behauptet der Handwerker auch noch, dass er mich über die Durchführung dieser Maßnahme (im Beisein seines Handlangers) vorher informiert hat und ich angeblich zugestimmt hätte.
Dies ist definitiv eine Falschaussage!
Das Problem an der Sache ist, dass ich es schlecht beweisen kann, da ich keinen Zeugen dabei hatte, der Handwerker jedoch besagten Kollegen, der das natürlich alles bezeugen wird.
Ich habe mir in diesem Zusammenhang einige Texte im Rahmen der VOB durchgelesen, und da auch den Hinweis gefunden, dass der Handwerker sich Eventualleistungen vorher explizit beauftragen lassen muss und nicht eigenmächtig durchführen darf. Er wird natürlich behaupten, dass er dies (mündlich) getan hat.
Meine Frage: Habe ich da überhaupt eine Chance dagegen anzugehen? Oder soll ich lieber in den sauren Apfel beißen, zahlen und für die Zukunft lernen, alles nur noch schriftlich zu beauftragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!