Hallo liebe 123Recht-ler,
nachdem mir ein darauf spezialisiertes Unternehmen eine Solaranlage auf das Hausdach montiert hat, musste noch der Einbau eines neuen Zählers durch den Energieversorger erfolgen. Kurz vorher informierte uns die Solarfirma, dass sich zum Jahresende (Dezember 2011) Bestimmungen ändern würden, und daher noch ein zusätzlicher Schalter in den Sicherungskasten gebaut werden muss, bevor der Energieversorger den neuen Zähler montieren kann. Ein Elektriker würde sich bezüglich der Terminabsprache mit mir in Verbindung setzen.
Nun, Termin ausgemacht, Schalter wurde montiert.
Kurz darauf erhalte ich aber eine Rechnung des Elektrikers über die ausgeführten Arbeiten. Ich habe ihn jedoch nie beauftragt, sondern der Solarteur. Es war nie die Rede davon, dass ich die Kosten zu tragen habe.
Selbst hätte ich einen befreundeten Elektriker gebeten, diese Arbeiten auszuführen.
Muss ich die Rechnung zahlen oder besteht kein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Elektriker?
Dieser hat nach abgeschlossener Arbeit allerdings meine Frau genötigt, ihm die ordnungsmäßigkeit seiner Arbeit zu quittieren ("Die Arbeiten wurden ordnungsgemäß ausgeführt"). Kann er daraus ein Vertragsverhältnis herleiten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Tom
-- Editiert 2sunpower am 25.02.2012 01:20
Elektriker nicht beauftragt, trotzdem Rechnung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Aus der Nummer kommst du nicht raus
quote:
Kurz vorher informierte uns die Solarfirma, dass sich zum Jahresende (Dezember 2011) Bestimmungen ändern würden, und daher noch ein zusätzlicher Schalter in den Sicherungskasten gebaut werden muss
= Angebot
quote:
Nun, Termin ausgemacht,
= Angebot angenommen
quote:
seiner Arbeit zu quittieren
= Abgenommen
Auch wenn du den Auftrag über den Solarfuzzy erteilt hast gilt der. Was können die anderen dafür das sich Vorschriften geändert haben ? Du hättest ja "NEIN" sagen können.
-----------------
""
Wenn der Solarteur ein Festpreisangebotr gemacht hat und der Kunde nicht erkennen konnte, das es eine externe und kostenpflichtige Zusatzleistung ausserhalb der neuen Anlage ist, dann hat der Beauftragende zu zahlen.
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" Gruss aus Offenbach"
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Hallo,
was geben denn da meine Vorredner von sich???
Nach dieser Schilderung ist kein Vertrag zwischen dir und dem Elektriker zustande gekommen. Weder die Terminvereinbarung, noch Unterschrift begründen ein Vertragsverhältnis! So ergibt sich zunächst, das die Solarfirma den Elektriker zahlen muss, ob sie diese Kosten an dich weiterleiten kann ergibt der Vertrag.
Etwas anderes würde sich ergeben, wenn im Vertrag vereinbart worden wäre, das die Solarfirma in deinem Auftrag weitere Aufträge erteilen kann.
Dann widerrum wäre ein Vertrag zwischen dir und dem Elektriker zustande gekommen.
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