Elektriker weist volle Stunde aus

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)
Elektriker weist volle Stunde aus

hallo zusammen,
ein gutes Neues Jahr ersteinmal.

Folgende Frage: Der Elektriker hat bei mir max. 20 min. den Herd überprüft, und diesen neu angeschlossen. Aufgeschrieben hat er aber 1 Stunde - wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob das vor oder nach meiner Unterschrift auf den Montagezettel geschah.

Habe ich hier irgendeine Handhabe?


danke und beste Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Nun 20 min sind recht kurz für die Arbeit, Herd heraus nehmen, neu anschließen, wieder einbauen und prüfen.
Wurde die Fahrzeit extra ausgewiesen, oder kann es sein, das diese eben pauschal mit verrechnet wurde?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es ist immer schwierig die eigene Unterschrift anzuzweifeln.


Um welchen Betrag geht es?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

danke erstmal. Ich zweifele nicht meine Unterschrift an, sondern die Tatsache, ob das da vorher schon stand. Doch, der Herr war wirklich gerade 20 Minuten hier, Herd raus (Einbau) gesehen, aha da ist die Erde nicht mehr festgeschraubt, Kontakte festgedreht, Herd wieder rein.

Die Fahrtkosten werden separat berechnet. Nun ja, es geht nicht um soviel Geld - bloß fehlt es mir gerade überall. Es sind für die 20 min. 65 Euro fällig.
Wenn ich jetzt nichts machen kann, dann könnte ich mir ja vielleicht etwas für die Zukunft merken?



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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich persönlich halte es so, das ich alle leeren Eintragungsflächen durchstreiche und bei Zahlen einen waagerechten Strich davor und dahinter mache. Dann erst die Unterschrift.

Dabei lasse ich mich auch nicht aus der Ruhe bringen.
Und wenn er das verhindern will, dann gibt es keine Unterschrift und/oder ich streiche alles von oben bis unten mit einem dicken Dtrich quer durch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

danke Harry, ich hoffe, ich trau mich :-) und guck auf jeden Fall vorher ganz genau hin

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