Hallo,
ich habe meine Badrenovierung komplett beauftragt. Die Mappe mit dem schtriftlichen Angebot enthält auch Zeichnungen (mit dem Hiweis "nicht Detailgetreu"). In den Zeichnungen ist eine Duschwand aus Glas enthalten. Über diese wurde auch in den Verkaufsgesprächen mehrfach gesprochen und wir haben gemeinsam die notwendige Höhe ausgemessen. Leider war sie auf den Seiten mit den Preisen im Angebot nicht aufgeführt.
Das ist erst nach "Fertigstellung" des Bades aufgefallen, da mir die Wand natürlich fehlt.
Welche Chancen und Möglichkeiten habe ich, dass die Wand kostenfrei nachgeliefert und montiert wird?
Nebenbei: ich habe wegen diverser anderer Mängel (wie z.B. Türrahmen gebrochen, ...) bisher die Abnahme verweigert und die letzte Rate nicht bezahlt.
Vielen Dank schonmal für gute Tipps.
Entwurfszeichnung vs. schriftliches Angebot
15. September 2014
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Frage vom 15. September 2014 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entwurfszeichnung vs. schriftliches Angebot
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 16. September 2014 | 22:03
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
fraglich ist, ob die Zeichnungen oder Skizzen Bestandteil des Angebotes sind. Nur wenn die Zeichnungen einen solchen Bestandteil darstellen, könnten Sie auch Bestandteil eines Werkvertrages geworden sein.
Sie müssen prüfen, ob sich im Angebot Hinweise finden wie "siehe Zeichnung", die die Skizzen / Zeichnungen als Bestandteil des Angebotes erklären könnten.
Ist das nicht der Fall, stehen die Aussichten für Sie weniger günstig.
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