Fachgerechte Montage?

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tiger-Maus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fachgerechte Montage?

Hallo, angekommen man beauftragt eine Fach-Firma einen Betonzaun zu montieren.
Die Firma montiert den Zaun jedoch OHNE die Platten zu spachteln.
1 Jahr später hängen die Platten an ein paar Stellen schief und drohen zu kippen!
Der Chef der Firma kommt vorbei und behauptet er dachte dass wir (Auftraggeber) spachteln wollten und dass die Platten jetzt an manchen Stellen schief hängen weil diese ohne jegliche Spachtelarbeiten zu viel Bewegungsfreiheit besitzen.
Dazu muss ich sagen dass zwingend bzw. überhaupt gespachtelt werden muss, damit die Platten in den Pfosten drin bleiben, haben wir erst jetzt erfahren!
Mir war als Laie absolut nicht klar dass dies notwendig ist.
Was gehört denn nun zu dem Auftrag einer Montage?
Wenn der Zaun ohne Spachtelarbeiten nicht stehen bleibt sind diese doch durch die Firma zwingend durchzuführen, oder nicht?
Muss ich jetzt hinnehmen dass besagte Firma von mir die Kosten für das nachträgliche Spachteln (rund 3000 Euro) verlangen möchte?

Schriftlich ist im Auftrag diesbezüglich nur festgehalten: "(...) lfdm Betonzaun montieren"

Vielen Dank und herzliche Grüße an alle!



-- Editiert von Tiger-Maus am 26.05.2018 17:09

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Gibts dazu Bilder?

Ich kann mir momentan darunter nichts vorstellen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Tiger-Maus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zaunpfosten haben eine Nut in die die Platten eingeschoben werden siehe z.B. : http://betonzaun-neu.de/wp-content/uploads/2013/12/66919-6-1080x675.jpg

Danach werden die Zwischenräume wie z.B. jene zwischen Platten und Pfosten immer verspachtelt.
Besagtes Unternehmen hat aber weder Verspachtelt noch hat es die Pfosten nah genug gesetzt so dass die Platten mit der Zeit aus den Pfosten rutschen können.
Wir haben also gleich 2 Fehlerquellen: einerseits haben einige Pfosten zueinander einen zu großen Abstand und andererseits wurde an keiner Stelle gespachtelt.
Wäre es nun als Auftraggeber unsere Aufgabe gewesen zu spachteln (wie gesagt war dies nie so ausgemacht, weder mündlich noch schriftlich, noch wussten wir dass dies notwendig ist)?

Liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Tiger-Maus):
Besagtes Unternehmen hat aber weder Verspachtelt

Etwas Spachtelmasse wird die Platten nicht aufhalten, die bröckelt weg. Es sei denn es ist spezielle Spachtelmasse vom Zaunhersteller.



Zitat (von Tiger-Maus):
noch hat es die Pfosten nah genug gesetzt

Festgestellt wie genau, durch wen, mit welcher Qualifikation?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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