Fahrradreparatur - nicht beauftragte Leistung -

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bananie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Fahrradreparatur - nicht beauftragte Leistung -

Hallo,

ich habe mein Fahrrad in einem Radladen zur Einstellung der Gangschaltung abgegeben. Und hatte darauf hingewiesen, dass der rechte Gangschaltungshebel nicht richtig funktioniert. Der Monteur schaute sich das vor Ort direkt an und meinte, dass dieser Schalter defekt ist und gegen einen neuen ausgetauscht werden müsse.

Ich stimmte zu, dass nur die Gangschaltung eingestellt und dieser defekte Schalter ausgetauscht wird. Mehr nicht! Dies wurde auch in meinem Beisein auf einer Empfangsquittung aufgeschrieben. Hiervon bekam ich nur einen Abholbeleg mit Nummer.

Heute wurde mir telefonisch gemeldet, dass das Rad fertig ist und ich eine recht hohe Rechnung zahlen soll. Ich wollte wissen, wodurch dieser hohe Betrag zustande kommt.
Der Monteur meinte, dass der linke Gangschaltungsschalter auch defekt gewesen sei. Was mir so aber gar nicht bekannt war, da ich diesen SChalter vorher noch ohne Probleme nutzen konnte.
Ich hatte bewußt meine Telefonnummer hinterlassen für Rückfragen bei evtl. weiter auftretenden Mängeln. Dies auch so gesagt. Dafür gibt es auch einen Zeugen.

Was wäre denn gewesen, wenn die Ritzel(die ja auch mit der Gangschaltung und evtl. Einstellprobleme zusammen hängen können) defekt gewesen wären, hätte er die auch einfach so austauschen dürfen, ohne mit mir Rücksprache zu halten?!

Ich sehe nicht ein, den nicht beauftragten Teil dieser Reparatur zu bezahlen. Ich bin der Meinung, dass der Monteur mich vorher hätte informieren müssen bzw. fragen, ob er diesen Schalter auch austauschen darf/soll.
Durch diesen weiteren Austausch hat sich natürlich auch die Arbeitszeit erhöht, dadurch dann auch der Arbeitslohn.

Wie seht Ihr das?
Muß ich den vollen Betrag zahlen, obwohl ich den einen Teil nicht beauftragt habe?
Was kann ich tun, wenn ich das Rad dort abhole? Ich möchte nicht so blauäugig in den Laden gehen um mein Fahrrad abzuholen.
Kann ich auf einen Rückbau dieses Schalters bestehen?

Vielen Dank im Voraus

Gruss Bananie


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

quote:
Dies wurde auch in meinem Beisein auf einer Empfangsquittung aufgeschrieben.

Mit welchen wohlgesetzen Worten genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bananie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

soweit ich mich erinnerin kann
Gangschaltung einstellen
Gangschaltungsschalte rechts erneuern

allerdings handelt es sich hier um ein schmales Papier, also wenig Platz, welches sich Service-Auftrag (jedenfalls auf meinem Abholschnipsel) nennt.

Eines habe ich aus dieser Sache bereits jetzt gelernt, dass ich mich nie wieder mit nur solch einem Schnipsel abspeisen lassen werde. Es steht ja noch nicht einmal drauf, um welches Fahrrad es sich handelt. Wenn es ganz böse laufen würde, könnte ich behaupten was ich wollte, welches mein Fahrrad ist und ein komplett anderes zurückbekommen.

Für das Gesprochene gibt es einen Zeugen, aber das ist wahrscheinlich auch belanglos.
Ich gehe mal davon aus, dass ich nicht darum herum kommen werde, den geforderten Betrag zu zahlen, auch wenn ich eine Leistung des ganzen nicht beauftrag habe. :o(

Gruss
Bananie

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ulrike Schatz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab leider die Antwort zu diesem Beitrag nicht gefunden. Wie komm ich denn darauf? LG Ulrike

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ulrike Schatz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab leider die Antwort zu diesem Beitrag nicht gefunden. Wie komm ich denn darauf? LG Ulrike

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Ulrike Schatz ):
Hab leider die Antwort zu diesem Beitrag nicht gefunden.

Welcher Beitrag denn?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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