Am Freitag ging unsere Heizung kaputt. Ein befreundeter Monteur (vom Fach) hat sich diese angeschaut und uns gesagt was kaputt ist. Leider hatte er aber keine Ersatzteile für unsere Heizung. Er sagte uns also was für Ersatzteile wir genau benötigen. Am Samstag riefen wir dann "unsere" Heizungsfirma an und schilderten den Defekt und sagten auch, welche Ersatzteile benötigt werden.
Der Monteur kam und hatte diese auch dabei, leider wurden jedoch für eines der Ersatzteile andere Schrauben benötigt die er nicht dabei hatte.
Er war dann ca. 45 Minuten weg um diese zu besorgen.
Nach 3.5 Stunden war unsere Heizung repariert, er rechnete aber 4 Stunden ab, da er Anfahrt und Abfahrt mitberechnete.
Mich ärgern ehrlich gesagt die 45 Minuten für seine Extra-Fahrzeit etwas. Müssen wir die wirlich bezahlen? Obwohl wir ihm vorher sagten, welche Ersatzteile er mitbringen soll???
Hoffe jemand kann mir helfen - Danke!
-- Editiert von einmoehrchen am 10.09.2007 07:57:45
Fahrtkosten + Rechnung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Kein Handwerker hat jede passende Schraube dabei. Ihr hättet also auch vorher genau sagen müssen, welche Schrauben benötigt werden.
Um welches Ersatzteil für welche Heizung handelte es sich? Evtl. kann ich dann mehr sagen.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hallo,
wenn es spezielle Schrauben sind, explizit nur für diese Bauteil, dann hat der *Fachmann* geschlammt und bleibt auf diesen Teil der Forderung sitzen.
Ein *normales* Kundendienstauto ist in aller Regel gut sortiert aufgerüstet.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Inzwischen habe ich im Fernsehen Akte2007 auf RTL (?) gesehen. Dort kam auch ein Rechtsanwalt zu Wort, der auf einen ähnlichen Sachverhalt eingegangen ist.
Laut diesem Anwalt kann ein Handwerker die Zeit, die er für Fahrten benötigt um Ersatzteile zu besorgen, nicht dem Kunden in Rechnung stellen.
Leider hat er aber keine Paragraphen oder ähnliches genannt und beim googeln finde ich auch nichts.
Kennt denn keiner ein entsprechendes Urteil oder einen Paragraphen hierfür?
Wir haben die Rechnung nun erhalten und möchten uns nicht nur auf "Verdacht" mit dem Handwerker anlegen...
Hallo,
wäre es dir lieber gewesen er wäre wieder nach Hause gefahren und hätte euch am Wochenende sitzen lassen?
Dann hätte er die Schrauben besorgt und wäre dann irgendwann nochmal wiedergekommen.
Er war also Dumm das er sich für seinen Kunden eingesetzt hat!?
Niemand kann ein Kundendienstauto so befüllen das es für jede Eventualität gerüstet wäre!
Behandel doch mal jeden so, wie auch du behandelt werden willst!!!
Aber im Zeitalter der "Geiz ist Geil" Mentalität muss das wohl so sein.
Weiss der Handwerker eigentlich wie du über Ihn sprichst? Hast du ihn eigentlich mal auf dein Problem angesprochen?
Ich glaube die Antwort zu kennen.
Gruß
Gutschigu
Lieber Gutschigu,
warum denn gleich so persönlich werden?
Ich denke es ist mein gutes Recht mich darüber zu informieren, ob eine Rechnung OK ist oder nicht, bevor ich sie bezahle. Das hat mit Geiz wenig zu tun.
"Niemand kann ein Kundendienstauto so befüllen das es für jede Eventualität gerüstet wäre!"
- stimmt, aber wie sie vielleicht ganz oben schon gelesen haben hatten wir den Handwerker VOR seiner Anfahrt informiert, welches Ersatzteil benötigt wird.
Warum soll ich jetzt für seine Vergesslichkeit zahlen?
Ach ja: und den Wochenenddienst - keine Angst - den hat er sich anständig vergüten lassen. Da kommt bei mir jetzt nicht allzuviel Mitleid mit dem armen Handwerker auf.
--- editiert vom Admin
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