Fehler des Firmenchefs! Jetzt Unklarheiten!

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Silke W
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehler des Firmenchefs! Jetzt Unklarheiten!

Wir haben der Firma eines Dachdeckers den Auftrag zur kompletten Erneuerung unseres Daches gegeben. Die Durchführung der Leistungen erfolgte lt. vorliegendem Angebot, was uns zuvor unterbreitet wurde und auch total zugesagt hatte.
Inzwischen sind die größten Arbeiten abgeschlossen, aber einiges absolut nicht zu unserer Zufriedenheit.
So wurde z. B. im Angebot ein großes Dachfenster vereinbart, jedoch nur ein kleines Fenster eingebaut. Auf Hinweis, das wir ein großes Dachfenster wollen und er dies auch bitte ändern möchte, haben wir von ihm nur erfahren "das ist ein Passiv-Fenster, wie sie es haben wollten. Die Größe stimmt zwar nicht, aber ich hab dieses Passiv-Fenster extra für sie bestellt. Das kann ich nicht ändern. Tut mir leid".

Zudem haben die Arbeiter für die neuen Dachsparren Löcher in die Hauswand geflext. Auf unsere Nachfrage hin, ob diese Löcher dann so bleiben oder ob die Firma ggf. die Löcher mit Gips auffüllt, bekamen wir zu hören "also im Frontbereich des Hauses machen wir Ihnen dann eine Art Verkleidung hin. Aber an der Rückseite können wir das nicht auch noch machen, weil das Zusatzkosten sind, die nicht zum Angebot gehören".
Hallo??? Zusatzkosten, die nicht zum Angebot gehören? Ich dachte, die Firma ist verpflichtet, das Dach korrekt abzudichten? So wie das aktuell ist, können Tiere problemlos durch die Lücken in die Wohnräume kommen.

Kann uns jemand sagen, ob wir das alles so hinnehmen müssen? Wir sind davon ausgegangen, dass wir auf die Erfüllung der Leistungen bestehen können, wie sie im Angebot vereinbart sind.

Das Interessanteste an der ganzen Sache ist dann noch die Unverschämtheit, uns seit 5 Tagen mit Geldforderungen zu löchern, obwohl von Seiten der Firma vorgegeben wurde, den endgültigen Rechnungsbetrag nach Fertigstellung der Leistungen komplett und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kann er die Größe nicht ändern, weil es die schlichtweg nicht in groß gibt oder kann er es nicht ändern weil es die zwar gibt aber er diesen Fehler nicht beheben will?

Wenn es die in einer anderen Größe nicht gibt, haben Sie hier evtl. keine Handhabe. Zwar hätte er Rücksprache halten sollen aber Änderungen, die man nicht vermeiden kann, sind durchaus OK. Ob das den Preis ändert (Fenster ist ggf. günstiger wenns kleiner ist) müsste man nochmal schauen.
Wenn er einfach den Fehler nicht beheben will, ist es ech. Er muss das so abliefern, wie es beauftragt wurde (vorausgesetzt sie können es nachweisen, welche Größe beauftragt wurde). Der Grund "Ich habe das extra für sie bestellt" ist nicht tragbar, da der Fehler bei ihm liegt (falsche Bestellung aufgegeben).

quote:
Ich dachte, die Firma ist verpflichtet, das Dach korrekt abzudichten?

Sie sollte das auch tun. Die Begründung, die geliefert wurde, macht hier keinen Sinn.

quote:
Kann uns jemand sagen, ob wir das alles so hinnehmen müssen? Wir sind davon ausgegangen, dass wir auf die Erfüllung der Leistungen bestehen können, wie sie im Angebot vereinbart sind.

Bis auf die Einschränkung, die ich oben genannt habe, ja. Aber ich gehe mal davon aus, dass es das Fenster in mehreren Größen gibt und es sicher auch eine große Variante gibt. Was die Abdichtung angeht, da ist natürlich eine Nacharbeit erforderlich. Alles andere macht in meinen Augen keinen Sinn.

Sie haben ein Zurückhaltungsrecht. Wenn sie das nutzen möchten, sollten sie es aussprechen. Ggf. sollte man auch von der IHK einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Arbeiten beurteilt. Vielleicht sind noch weitere Mängel vorhanden. Die Mängel dann auflisten und Behebung verlangen, inklusive eines anderen Fensters. Wenn der Handwerker die Behebung verweigert, kann man jemand anderes beauftragen, der dann die Mängel behebt und die Kosten für die Mängelbeseitigung aufrechnen.

Da es hier um schon größere Summen gehen sollte, wäre vielleicht auch das Einschalten eines Anwalts hilfreich. Damit man in der Sache keinen Fehler begeht.

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#2
 Von 
Silke W
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort. Inzwischen läuft ein reger Schriftverkehr mit dem Dachdecker, da wir anhand der erhaltenen Rechnung festgestellt haben, dass wir die Dachfenster nicht nur in der falschen Größe, sondern auch mit den falschen U-Werten erhalten haben. Für uns aufgrund der Finanzierung und der weiter geplanten Baumaßnahmen enorm wichtig.

Jetzt geht es darum, dass er den Austausch auf seine Kosten durchführen muss. Für falsch bestellte Fenster können wir nichts und wir haben als Kunden ja das Recht, auf die Erfüllung des abgegebenen Auftrages zu bestehen.



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