Bei mir wurde in den letzten Tagen ein Kaminofen durch einen Schornsteinfeger angeschlossen bzw. geliefert! In der Auftragsbestätigung steht ein Festpreis in der auch aufgegliedert ist ( Preis Ofen, evtl benötigtes Rohrmaterial, Kernbohrung, Anschlussarbeiten). Bei Erstellung dieses Festpreises, hat er mir gesagt, dass er Abklären würde, ob in der Wand (kürzeste Weg) evtl Stromleitungen verlaufen. Dann müsse das Rohr anders verlegt werden, dass war alles mit einkalkuliert! Er wolle beim VM nachfragen! Bei der Bohrung (kürzeste Weg)stellte sich dann heraus, dass trotz Verneinung des VM, dort lägen keine Leitungen, doch welche lagen! Der Schornsteinfeger hat eine Leitung sogar angeritzt! Die Stromleitungen sind umgelegt und ausgebessert worden (hat der Schornsteinfeger veranlasst) mehr oder minder Bekannter unter der Hand! Das selbe wird fürs Verputzen und Tapezieren der durchbohrten Wand passieren!
Meine Frage, kann der Schornsteinfeger mir diese Kosten in Rechnung stellen, da ich ja einen Festpreis, in dem auch die Anschluss- und Bohrarbeiten vereinbart waren und er ja noch die Option hatte die Leitungen anders zuverlegen?
Festpreis - Schaden durch Handwerker?
20. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2012 | 08:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Festpreis - Schaden durch Handwerker?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2012 | 09:34
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 9x hilfreich)
Nein, nur dem Vermieter. Der hat ihm schließlich zugesichert, dass dort keine Leitungen liegen.
-- Editiert tenge am 24.02.2012 09:35
#2
Antwort vom 24. Februar 2012 | 14:19
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2506x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage, kann der Schornsteinfeger mir diese Kosten in Rechnung stellen, da ich ja einen Festpreis, in dem auch die Anschluss- und Bohrarbeiten vereinbart waren und er ja noch die Option hatte die Leitungen anders zuverlegen?
<hr size=1 noshade>
Ihr habt einen Werkvertrag mit Festpreis vereinbart. Der zusätzliche Aufwand ist aber in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten.
Dann gilt im Prinzip § 313 BGB , der Vertrag ist entsprechend anzupassen. Du müsstest also den Mehraufwand zahlen.
Wäre der Schaden/Mehraufwand aber schuldhaft vom Schornsteinfeger verursacht worden, gälte das nicht. Dagegen spricht, er hat vorher den Vm. gefragt. Die Frage ist, ob vorher per Leitungsprüfer das Schlachtfeld hätte geprüft werden müssen. Und ob der die Leitung (Metall?) überhaupt angezeigt hätte.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Handwerksrecht, Werkvertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Februar 2012 | 18:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Beim unterschreiben des Auftrages mit Festpreis, hat der Schornsteinfeger mir gesagt, er prüfe das mit den Leitungen. Er hat kein Messgerät benutzt!
Der Schornsteinfeger hätte eigentlich sehen müssen, dass dort in der Wand Stromleitungen verlaufen, da in unmittelbarer Nähe Verteilerdosen sind! Dass hat ihm auch ein befreundeter Elektriker gesagt!
#4
Antwort vom 24. Februar 2012 | 19:07
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2506x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>da in unmittelbarer Nähe Verteilerdosen sind! <hr size=1 noshade>
Wenn du mal (gedanklich) waagerecht und/oder senkrecht von den Dosen eine Linie ziehst, liegt der "Einschlag" auf der Linie?
Da würde ich als Nichthandwerker niemals bohren, schon gar nicht ohne vorher einen Leitungsprüfer eingesetzt zu haben. Die kosten ab 15 EUR.
Das ist dann grob fahrlässig. Dann bleibt es beim Festpreis, der Rest ist das Problem des Handwerkers, dazu schuldet er Schadensersatz, Tapete, streichen etc.
Nach § 280 BGB trifft ihn die Beweislast, d.h. wenn er ernsthaft nicht zahlen will, muss er ggf. beweisen, dass ihn keine Schuld trifft.
Für dich eine recht komfortable Position, da solltet ihr euch einigen können.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
279.086
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
4 Antworten