Festpreis - Schaden durch Handwerker?

20. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.11.2018 11:09:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Festpreis - Schaden durch Handwerker?

Bei mir wurde in den letzten Tagen ein Kaminofen durch einen Schornsteinfeger angeschlossen bzw. geliefert! In der Auftragsbestätigung steht ein Festpreis in der auch aufgegliedert ist ( Preis Ofen, evtl benötigtes Rohrmaterial, Kernbohrung, Anschlussarbeiten). Bei Erstellung dieses Festpreises, hat er mir gesagt, dass er Abklären würde, ob in der Wand (kürzeste Weg) evtl Stromleitungen verlaufen. Dann müsse das Rohr anders verlegt werden, dass war alles mit einkalkuliert! Er wolle beim VM nachfragen! Bei der Bohrung (kürzeste Weg)stellte sich dann heraus, dass trotz Verneinung des VM, dort lägen keine Leitungen, doch welche lagen! Der Schornsteinfeger hat eine Leitung sogar angeritzt! Die Stromleitungen sind umgelegt und ausgebessert worden (hat der Schornsteinfeger veranlasst) mehr oder minder Bekannter unter der Hand! Das selbe wird fürs Verputzen und Tapezieren der durchbohrten Wand passieren!

Meine Frage, kann der Schornsteinfeger mir diese Kosten in Rechnung stellen, da ich ja einen Festpreis, in dem auch die Anschluss- und Bohrarbeiten vereinbart waren und er ja noch die Option hatte die Leitungen anders zuverlegen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tenge
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, nur dem Vermieter. Der hat ihm schließlich zugesichert, dass dort keine Leitungen liegen.

-- Editiert tenge am 24.02.2012 09:35

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2504x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage, kann der Schornsteinfeger mir diese Kosten in Rechnung stellen, da ich ja einen Festpreis, in dem auch die Anschluss- und Bohrarbeiten vereinbart waren und er ja noch die Option hatte die Leitungen anders zuverlegen?
<hr size=1 noshade>


Ihr habt einen Werkvertrag mit Festpreis vereinbart. Der zusätzliche Aufwand ist aber in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten.

Dann gilt im Prinzip § 313 BGB , der Vertrag ist entsprechend anzupassen. Du müsstest also den Mehraufwand zahlen.

Wäre der Schaden/Mehraufwand aber schuldhaft vom Schornsteinfeger verursacht worden, gälte das nicht. Dagegen spricht, er hat vorher den Vm. gefragt. Die Frage ist, ob vorher per Leitungsprüfer das Schlachtfeld hätte geprüft werden müssen. Und ob der die Leitung (Metall?) überhaupt angezeigt hätte.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.11.2018 11:09:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Beim unterschreiben des Auftrages mit Festpreis, hat der Schornsteinfeger mir gesagt, er prüfe das mit den Leitungen. Er hat kein Messgerät benutzt!
Der Schornsteinfeger hätte eigentlich sehen müssen, dass dort in der Wand Stromleitungen verlaufen, da in unmittelbarer Nähe Verteilerdosen sind! Dass hat ihm auch ein befreundeter Elektriker gesagt!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2504x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da in unmittelbarer Nähe Verteilerdosen sind! <hr size=1 noshade>


Wenn du mal (gedanklich) waagerecht und/oder senkrecht von den Dosen eine Linie ziehst, liegt der "Einschlag" auf der Linie?

Da würde ich als Nichthandwerker niemals bohren, schon gar nicht ohne vorher einen Leitungsprüfer eingesetzt zu haben. Die kosten ab 15 EUR.

Das ist dann grob fahrlässig. Dann bleibt es beim Festpreis, der Rest ist das Problem des Handwerkers, dazu schuldet er Schadensersatz, Tapete, streichen etc.

Nach § 280 BGB trifft ihn die Beweislast, d.h. wenn er ernsthaft nicht zahlen will, muss er ggf. beweisen, dass ihn keine Schuld trifft.

Für dich eine recht komfortable Position, da solltet ihr euch einigen können.

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