Fliesen uneben verlegt

8. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
marialiisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fliesen uneben verlegt

Moin moin,

wir haben letzte Woche unsere 2 Wohnzimmer fliesen lassen, von einem Altgesellenbetreib, gelerntem Fliesenleger mit 20 Jahren Erfahrung (sagte er. Geprüft hab ich's nicht). Nix Schwarzarbeit.
Nun sind die Fliesen total uneben verlegt, es stehen Ecken raus, andere sinken ein, man spürt es beim Drüberlaufen, sieht es und vor allem wackelt jeder Tisch. Er weigert sich, nachzubessern, sagt, das wäre einwandfreie Arbeit innerhalb der gesetzlichen Toleranz von einem Zentimeter (pro Fliese??!!). Morgen kommt ein anderer Fliesenleger, um die Lage zu beurteilen und vor allem einen Kostenvoranschlag zu machen, was die Beseitungung des Schadens kostet. Problem ist, dass im Grunde alles wieder raus muss, da liegt Material im Wert von 1.000 Euro drauf. Plus die Kosten fürs Abmachen, Entsorgen, neu Ebnen. Die Fliesen können nicht einfach nachgekauft werden wegen unterschiedlicher Kalibrierung.

Nun meine Frage: ist ein Wohnzimmerboden mit Stolperfallen ein Grund, dass der Fliesenleger den kompletten Austausch bezahlen muss oder muss ich das hinnehmen? Bezahlt habe ich ihn nicht, Rechtschutzversicherung haben wir. Aber kein benutzbares Wohnzimmer! Das eine davon hat er auch nicht mehr verfugt!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Moin,

setze Ihm auf jeden Fall schriftlich einen Termin mit Frist zur Nachbesserung.
Dann noch ne Erinnerung...
Sollte dieser die Frist verstreichen lassen, kannst du einen anderen Betrieb mit der Fertigstellung beauftragen. Die Kosten hierfür sind meines Wissens beim "unfähigen" Fliesenleger gültig zu machen, bzw. in deinem Fall, da dieser noch nicht bezahlt ist kannst du einen neuen Reparaturauftrag an den neuen Fliesenleger vergeben. Aber, nichts ausbessern oder reparieren vor Ablauf der Frist, da sonst der verfuschte Boden nicht mehr nachzuweisen ist. Am besten mit Fotos alles festhalten, zur Beweissicherung.

Grüße

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Mal ´ne Frage, hat der alte Altgeselle auch einen Meister als Chef? Wenn ja, was sagt der über gefährliche Stolperstellen in Deinem Wohnzimmer? :( :
Miss aber vorher noch einmal aus wieviel mm es wirklich sind! :zoff:

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#4
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo bin auch gelernter Fliesenleger mit 15 Jahren Berufserfahrung .
Ein paar Fragen:
-welches Fliesenformat ?
bei recteckigen Fliesen zb 30/60cm kann es vorkommen das die Fliesen nicht Plan sind .(bis zu 5mm )das merkt man wenn man ein Lineal oder Wasserwaage auf die Fliese legt und es kippelt .
Wenn dann noch im Halbverband verlegt , kantet es schon mal,das besprechen wir aber immer mit dem Bauherren und erklären das im Vorfeld .Meistens dann viertelverband oder unregelmäßiger Verband .
Planer Ebener Untergrund ?Wenn Krumm dann immer Ausgleich,sonst wirds nix!!!
Kann es mir nur Vorstellen das ihr aneinander vorbeigesprochen habt ,oder der nix drauf hatte .Oder ****** Fliesen und schlechter Untergrund .
Vielleicht versteht auch die Kundschaft nicht das Fliesenlegen ein Handwerk ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hat der erste Fliesenleger sein Geld schon bekommen?

Wenn nicht, ist der Schaden ja erst einmal auf den Ärger und das Material begrenzt. Insofern würde ich erstmal nichts zahlen!

Ungeachtet dessen, was ein Fliesenleger dazu meint, ob es sich um einen Mangel handelt oder nicht, wenn der Auftrag lautete, ein Wohnzimmer zu fliesen, dann kann man davon ausgehen, dass ein Zentimeter Toleranz hier wohl nicht greift (das soll wohl 1 cm auf 1 m sein??). In jedem Fall ist das ein Mangel, wenn die Fliesen wackeln...

Außerdem sind ja wohl Restarbeiten nicht ausgeführt worden.

Also: Frist zur Nachbesserung setzen, am besten alle Mängel einzeln nennen, die zu beheben sind, die Mängel irgendwie dokumentieren (Fotos, unabhängige Zeugen, z. B. den zweiten Fliesenleger um Stellungnahme bitten etc.), für den Fall der Nichtbehebung der Mängel innerhalb der Frist Selbstvornahme durch Drittunternehmen ankündigen.

Alles schriftlich machen, beweisbar (Einschreiben).

Nichts zahlen!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
marialiisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin allerseits,

die Sache ist nach 1 1/2 Jahren längst beim Gericht, Sachverständiger ist voll auf unserer Seite, der hat noch viel mehr Mängel gefunden... also bitte keine weitere Leichenfledderei mit diesem Thread betreiben!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch!

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