Hallo ,
Wir haben uns vorletzte Woche ein Angebot von einem Fliesenleger geholt und er kam auch sofort vorbei und hat alles ausgemessen und meinte wir sollten einen Tag später vorbeikommen und uns fliesen aussuchen ,was wir auch gemacht haben .
Er zeigte uns zu Amman erst einmal dunkelgraue Fliesen die er im Angebot auch mit reingekommen hat .
Ich und meine Freundin haben aber gesagt das wir helle fliesen haben wollen die er uns dann gezeigt hat.
Wir haben uns dann ganz klar für die hellen Fliesen entschieden.
Ich sollte dann mit ins Büro kommen um das Angebot zu unterschreiben.
Ich dachte er hätte das dann schon geändert mit den Fliesen. Habe daher naiverweise sofort unterschrieben.
Heite waren nun 2 Fliesenleger da und sagten dann zum Schluss das sie fertig sind und morgen wiederkommen.
Ich habe mir dann die flieswn angeschaut und es waren nicht die hellen sondern dunkelgraue....
Wisst ihr ob ich jetzt irgendwas unternehmen kann obwohl ich das Angebot unterschrieben habe oder bin ich jetzt der blöde und muss mit den fliesen leben ?
Liebe Grüße
Fliesenleger hat falsche Fliesen gelegt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
So ist es. Du hast das bekommen was du bestellt hast. Alternativ: Alles wieder rausreißen lassen und neu bestellen.Zitatoder bin ich jetzt der blöde und muss mit den fliesen leben ? :
Auf dem Weg ins Büro habt ihr euch um entschieden und daher dann doch die dunklen Fliesen bestellt...........ZitatWir haben uns dann ganz klar für die hellen Fliesen entschieden. :
Der Fliesenleger hat also die genau richtigen Fliesen gelegt.
-- Editiert von -Laie- am 02.03.2020 15:33
Was steht dort ?ZitatHabe daher naiverweise sofort unterschrieben. :
Hast du mit der Unterschrift das Angebot bestätigt und auch einen Auftrag erteilt?
Immer kann man was unternehmen...zumindest noch heute beim Fliesenleger anrufen oder hingehen... und ordentlich Radau machen.ZitatWisst ihr ob ich jetzt irgendwas unternehmen kann :
Wir haben doch HELLE bestellt. Warum gibst du DUNKLE als Auftrag weiter.. Die sollen morgen nicht weitermachen!!.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der erste Zettel den der uns vorgelegt hat stand Angebot drauf wo alles und auch die falschen fliesen drauf stand .
Ich habe mir es durchgelesen und habe danach gesagt das wir aber lieber helle haben wollen , weil der Flur sonst so dunkel wird .
Diese hat er uns dann gezeigt und wir haben ganz klar zu den hellen gesagt das wir sie nehmen !
Er stand da alleine und ich mit meiner Freundin. Es wäre also nichtmal Aussage gegen Aussage .
Danach hat er einen Zettel ausgedruckt der 1zu 1 gleich aussahnur das oben ebend Auftrag drauf stand .
Den habe ich dann direkt unterschrieben ohne nachzulesen weil ich halt dachte das er es wohl ändert .
Klar , es war dumm !
Das Problem ist ,sollte ich jetzt dort anrufen und sagen er soll nicht weiter machen, wie wird es dann enden ?
Habe ich rein rechtlich gesehen überhaupt eine Chance das zu gewinnen, wenn ich Idiot den Auftrag unterschrieben habe ?
Nochmal: Was genau stand in dem Angebot? Da können ja nicht beide Fliesenarten aufgeführt gewesen sein. Falls doch, kommen die morgen mit einem Stapel heller Fliesen und legen die Euch vor die Tür.
Aussage gegen Aussage gibt es nicht, nur im Film.ZitatEs wäre also nichtmal Aussage gegen Aussage . :
Das ist Verhandlungssache. Ihr habt das bekommen was ihr beauftragt habt.Zitat....wie wird es dann enden ? :
Idealerweise (was ich aber nicht glaube) gibt der Händler zu einen Fehler gemacht zu haben und wird alles auf dessen Kosten berichtigen.
Nicht-Idealerweise wird er sagen, dass ihr das so wolltet und der Fehler bei euch liegt (das kann er anhand des unterschriebenen Auftrags beweisen) . Er wird euch ein Angebot unterbreiten was es kosten wird alles wieder rauszureißen und andere Fliesen zu verlegen.
Mach doch bitte heute mal den ersten Schritt. Dann wird man weitersehen.ZitatDas Problem ist ,sollte ich jetzt dort anrufen und sagen er soll nicht weiter machen, wie wird es dann enden ? :
So gesehen ist die Sache eigentlich klar, man hat helle Fließen bestellt und darüber auch einen Vertrag geschlossen. Die Unterschrift unter den Auftrag mit den dunklen Fließen stellt natürlich ein erheblichen Beweisproblem dar.
Dem könnte man mit Anfechtung begegnen erfolgreich begegnen.
Problem: man schuldet Schadenersatz, der dürfte nicht unerheblich sein. Denn man hat wohl versäumt bei Anlieferung die Fließen zu kontrollieren. Bedeutet Material und Arbeit des heutigen Tages wäre wohl als Schadenersatz fällig.
Vor allem könnte ich mir vorstellen, dass sich ein Richter vermutlich auch darüber wundert, dass man die Fliesenleger einen gesamten Tag arbeiten lässt, ohne sich den Fortgang der Arbeiten auch nur ein einziges Mal anzuschauen... sofern die Arbeiten natürlich nicht im Keller stattfanden.
ZitatVor allem könnte ich mir vorstellen, dass sich ein Richter vermutlich auch darüber wundert, dass man die Fliesenleger einen gesamten Tag arbeiten lässt, ohne sich den Fortgang der Arbeiten auch nur ein einziges Mal anzuschauen... sofern die Arbeiten natürlich nicht im Keller stattfanden. :
Ich habe mir es angeguckt als der Estrich drin war , als sie meinten sie beginnen jetzt mit dem Fliesen legen .
Da es der Flur oben ist können wir die ganze Wohnung eh nicht betreten .
Außerdem habe ich auch noch andere Dinge zu erledigen und muss damit rechnen können das ein Facharbeiter seine Arbeit fachmännisch und wie abgemacht erledigt
Zitatund muss damit rechnen können das ein Facharbeiter seine Arbeit fachmännisch und wie abgemacht erledigt :
Hat er doch, etwas anderes ergibt sich nicht aus Deinen Beiträgen.
Durchaus verständlich, nur kein geeignetes Argument um den Hinweis in #8 zu entkräften.ZitatAußerdem habe ich auch noch andere Dinge zu erledigen :
Man muss es zweifelsohne nicht, es hätte hier aber - auch das ist überdeutlich - die (eigenen) Probleme gar nicht erst entstehen lassen.
Den unterschriebenen Vertrag/Auftrag wie auch immer jetzt im Nachhinein anzugreifen ist möglich, die Erfolgschancen für einen erfolgreichen Angriff sind aber mehr als dünn.
Was hat denn der Fliesenleger gesagt? Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man die "falschen" Fliesen nach einem Tag noch recht einfach wieder entfernen kann. Der Kleber hat zwar angezogen, ist aber noch nicht durchgetrocknet.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
21 Antworten