Hallo!
2 Fragen:
1): Kauf & Verlegung eines Fussbodens (Parkett): Wie lange beträgt die gesetzliche Gewährleistung?
Mit eingeschlossen sind Fussleisten, Grundierung vom Estrich etc. etc.
Alles aus einer Hand. Im Kaufvertrag ist nichts besonderes zum Thema Gewährleistung vermerkt.
Frage 2): Wenn der Boden tatsächlich getauscht werden muss... Wer trägt die Aufwände für den Abbau von Möbeln etc.?
Fussboden Gewährleistung
7. Februar 2020
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Frage vom 7. Februar 2020 | 08:19
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Fussboden Gewährleistung
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#1
Antwort vom 7. Februar 2020 | 09:08
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
2 JahreZitat1): Kauf & Verlegung eines Fussbodens (Parkett): Wie lange beträgt die gesetzliche Gewährleistung? :
Die frage ist für sich alleine, ohne eine ordentliche Fallbeschreibung, nicht zu beantwortenZitatFrage 2): Wenn der Boden tatsächlich getauscht werden muss... Wer trägt die Aufwände für den Abbau von Möbeln etc.? :
#2
Antwort vom 7. Februar 2020 | 09:32
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatFrage 2): Wenn der Boden tatsächlich getauscht werden muss... Wer trägt die Aufwände für den Abbau von Möbeln etc.? :
Wenn die Haftung eindeutig ist, der Unternehmer der für die Nacherfüllung verantwortlich ist.
gruß charly
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#3
Antwort vom 7. Februar 2020 | 10:37
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Wirklich nur 2 Jahre? Lese Online teilweise 2 oder 5.
Es handelt sich um einen Neubau, allerdings war der Boden kein Teil des Kaufvertrages... sondern wurde von einem Fachunternehmen durchgeführt.
#4
Antwort vom 7. Februar 2020 | 11:08
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatEs handelt sich um einen Neubau, allerdings war der Boden kein Teil des Kaufvertrages :
Warum Kaufvertrag? Es dürfte sich eher um einen Werkvertrag handeln.
Was steht da drin?
Werkvertrag Definition: Was ist ein Werkvertrag?
Beim Werkvertrag handelt es sich gemäß den §§ 631 ff. BGB um einen gegenseitigen Vertrag, in dem sich eine Vertragspartei (Werkunternehmer oder Auftragnehmer) verpflichtet, gegen Entrichtung einer Vergütung durch den anderen Vertragsteil (Besteller oder Auftraggeber) ein vereinbartes Werk herzustellen. Die Vergütung, auch Werklohn genannt, kann als Stundenlohn oder Stücklohn vereinbart werden. Vertragstypisch ist der geschuldete Arbeitserfolg, das heißt die tatsächliche und mangelfreie Herstellung des vereinbarten Werks.
Werk Definition: Was ist ein Werk?
Nach § 631 Abs. 2. BGB kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg Gegenstand eines Werkvertrags sein. Beispiele für ein Werk im Sinne des BGB sind etwa das Anlegen einer Website (Herstellung), eine Reparatur (Veränderung) oder auch das Ausfertigen eines Gutachtens (durch Arbeit herbeigeführter Erfolg). Der Werkvertrag bleibt dabei unabhängig von der Art des herzustellenden Werks erfolgsbezogen – der Werkunternehmer muss also tatsächlich das Werk bereitstellen, das mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart war. Hier liegt der Unterschied zwischen dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag.
ZitatWirklich nur 2 Jahre? :
§ 634a BGB
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
2. in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und
3. im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html
gruß charly
#5
Antwort vom 7. Februar 2020 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32134 Beiträge, 5651x hilfreich)
Wer hat den Auftrag für *Liefern und Leisten* erteilt? Du im Rahmen der Eigenleistung als Käufer eines Neubaus?ZitatEs handelt sich um einen Neubau, allerdings war der Boden kein Teil des Kaufvertrages... sondern wurde von einem Fachunternehmen durchgeführt. :
Ich meine, es könnten evtl. auch 30 Jahre sein.
Was ist der Hintergrund deiner Frage? Gibts schon Streit um Mängel?
#6
Antwort vom 7. Februar 2020 | 13:28
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatWer hat den Auftrag für *Liefern und Leisten* erteilt? Du im Rahmen der Eigenleistung als Käufer eines Neubaus? :
Ich meine, es könnten evtl. auch 30 Jahre sein.
Wie kommst du denn bitte auf 30 Jahre?
gruß charly
#7
Antwort vom 7. Februar 2020 | 13:42
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja, den Auftrag habe ich vergeben im Rahmen der Eigenleistung als Käufer eines Neubaus.
Der Bauträger hat keine Fußbodenbeläge in der Leistungsbeschreibung... Maler war auch nicht drin.
#8
Antwort vom 7. Februar 2020 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32134 Beiträge, 5651x hilfreich)
OK. EL Maler/Fubo. Alles klar.ZitatJa, den Auftrag habe ich vergeben :
Du hast einen Vertrag mit dem *Fachunternehmen Parkett* geschlossen.
ZitatWas ist der Hintergrund deiner Frage? Gibts schon Streit um Mängel? :
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