Hallo, eine Privatperson kauft eine ganze Palette Fertigparkett aus dem Baumarkt und sie beauftragt einen Handwerker mit der Verlegung. Der Handwerker arbeitet den ganzen Tag durch und stellt am nächsten morgen bei besserem Lichteinfall fest, dass irgendwas mit dem Parkett nicht in Ordnung ist. Die einzelnen Panele weichen nämlich extrem voneinander ab, einige haben einen Rotton, einige sind hell, einige dunkel, andere dagegen bestehen aus minderwertigem Holz, usw. Ein Baumarkt-Mitarbeiter besichtigt die Baustelle persönlich, und stellt einen Produktionsfehler in der gesamten Charge fest. Er veranlasst einen Komplettumtausch der ganzen Palette, will sich jedoch zuvor mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Die Fragen lauten nun wie folgt:
- hat der Kunde ein Anrecht, den bereits verlegten und zum Teil zugeschnittenen Boden ebenfalls umgetauscht zu kriegen? Er entspricht jedenfalls in keinster Weise den im Baumarkt gezeigten Ausstellungsmuster. Die Struktur ist zudem ganz anders.
- der Parkettleger hat 1,5 Tage umsonst gearbeitet und stellt dem Kunden eine Rechnung für die Mehrarbeit aus. Kann der Kunde diesen Lohn vom Baumarkt bzw. vom Hersteller zurückfordern (wenigstens zur Hälfte)? Oder hat man keine Chance, da der Parkettleger diesen Produktionsfehler spätestens nach 1-2 Stunden Verlegung hätte erkennen müssen? MfG
Fussbodenbelag mangelhaft - Reklamation
28. Juni 2008
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Frage vom 28. Juni 2008 | 14:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fussbodenbelag mangelhaft - Reklamation
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2008 | 14:46
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 585x hilfreich)
Der Hersteller oder auch der Baumarkt werden argumentieren können, dass das Parkett ohnehin nicht sofort hätte verlegt werden dürfen, sondern dass es zunächst eine bestimmte Zeit hätte "akklimatisiert" werden müssen.
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