Hallo,
im September 2000 haben wir durch eine Glaserei Balkonseitenwände (gläsern, halb-duchrsichtig) montieren lassen. Die dazugehörige Wohnung war damals vermietet, ist jetzt durch andere Mieter bewohnt (seit Jahresbeginn). Diese haben jetzt festgestellt, dass diese Glaswände wohl falsch herum montiert sind, d.h. die Glaswände sind von einer Seite blickdicht, von einer Seite transparent: im Moment können also die Nachbarn durch diese Scheibenganz prima auf den Mieter-Balkon gucken, diese jedoch nicht heraus...
Wir wissen jetzt noch nicht genau, wieviel Aufwand zur Behebung erforderlich ist, z.B drehen oder vertauschen der Glaswände..
Frage dazu: können wir den Betrieb noch "haftbar" machen? Über Gewährleistung? Oder VOB? Oder sonstwie?
Wir wollen natürlich als erstes versuchen, eine kulante und einvernehmliche Lösung zu finden.
Kann jemand etwas zu diesen Fristen sagen?
Herzlichen Dank!
Alex
Garantie? VOB? Mangel zu spät erkannt?
17. Dezember 2003
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Frage vom 17. Dezember 2003 | 08:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie? VOB? Mangel zu spät erkannt?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2003 | 16:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Habt ihr eine Gewährleistungsbürgschaft von diesem Betrieb. Welche Gewährleistung war im Vertrag angegeben, 2 Jahre nach VOB oder 5 Jahre nach BGB. Probieren kann man es immer, freundlich darauf hinweisen, das eine vertragswidrig ausgeführte Leistung vorliegt. Falls hier keiner weiter Antwortet, in der Bibliothek die VOB Teil B § Gewährleistung suchen, kopieren und den Betrieb auffordern, das innerhalb der Gewährleistung zu erledigen. Betriebe sind für verdeckte Mängel länger haftbar - ob das hier auch zu verdeckt zählt knn ich nicht sagen.
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