Garantie auf Reparatur?

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
*Klaus*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie auf Reparatur?

Wir haben bei unserem 5 Jahre alten Herd die Scharniere für die Türe ersetzen lassen da diese kaputt waren. Dazu mußte die Tür, die aus mehreren Lagen besteht zerlegt werden und anschließend wieder zusammengeklebt werden. Jetzt (nach ca. 1 Jahr) ist das innere Glas in 1000 Stücke zersprungen, die Türe war offensichtlich total verspannt. Da es ja das innere Glas ist, ist es offensichtlich, daß hier nicht von äußerer Einwirkung gesprochen werden kann.

Frage: gibt es sowas wie Garantie auf Reparatur?

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Klaus,

Sie haben auch auf die Reparatur Gewährleistungsrechte. Diese verjähren in 2 Jahren. Ihnen obliegt es jedoch nach dem Verstreichen eines Jahres zu beweisen, dass der Sachmangel auf die Reparatur zurückzuführen ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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