Geld Abzocke

9. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
ka0m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld Abzocke

Guten Tag,

Ich habe vor einem Jahr ein Haus gekauft. Vor einem Paar Wochen habe ich einen Handwerker beauftragt, mein Dach von innen zu dämmen. Er hat bei der Besichtigung gesagt, das Dach ist dämmbar und dass er sogar andere fällige Arbeiten machen würde (z.B Wände streichen ,neues Fenster und neue Leiter einbauen ).Er ist ein bekannter von einem Kollegen von mir, daher gibt es leider keinen Vertrag und ich habe ihm getraut und einen Vorschuss für Material gegeben. An dem Tag, an dem er angeblich Messungen durchführen wollte zum Starten, hat er gesagt, dass das Dach doch nicht dämmbar sei, weil es Wasser durchlässig ist.
Und da wurde mir klar, dass er mehr Geld haben will und habe den Auftrag storniert. Ich habe aber nicht so viel Ahnung davon und habe Das Dach bis jetzt von mindestens fünf weiteren Unternehmen besichtigen lassen und alle haben gesagt es liegt an den Pappdocken (das Dach ist ein bisschen älter) und es ist nur Feuchtigkeit, die man beim Dämmen beachten muss (spezielle Spannbahn drunter). Nun sagt er, dass er damit Material gekauft hat und will mir keine Rechnungen zeigen und das Geld nicht zurück geben. Ich habe leider nichts schriftliches, was bestätigt, dass er Geld von mir bekommen hat, jedoch zwei Zeugen, die dabei waren.

Ich würde mich sehr über Vorschläge freuen und danke im Voraus, dass ihr den langen Text durchliest

schönes Wochenende

-- Editiert von Moderator topic am 9. November 2023 22:29

-- Thema wurde verschoben am 9. November 2023 22:29

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125998 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von ka0m):
und habe den Auftrag storniert.

Das würde erst mal einen Vertrag voraussetzen.
Und dann müsste man eine Rechtsgrundlage zum "stornieren" haben



Zitat (von ka0m):
daher gibt es leider keinen Vertrag

Das wäre dann mehr als ungünstig.



Zitat (von ka0m):
jedoch zwei Zeugen, die dabei waren.

Und der Wortlaut der Vereinbarungen war?



Zitat (von ka0m):
Nun sagt er, dass er damit Material gekauft hat

Wofür das Geld ja auch gedacht war ...



Zitat (von ka0m):
und will mir keine Rechnungen zeigen

Die gehen Dich auch nichts an.



Zitat (von ka0m):
und das Geld nicht zurück geben

Da sehe ich auch keinen Grund für.
Maximal das Material würde einem zustehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 339x hilfreich)

Zitat (von ka0m):
Er ist ein bekannter von einem Kollegen von mir, daher gibt es leider keinen Vertrag
Der kausale Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Zitat (von ka0m):
Ich habe leider nichts schriftliches, was bestätigt, dass er Geld von mir bekommen hat
Das wird ja immer schlimmer.

1. Natürlich können (die meisten) Verträge auch mündlich geschlossen werden.
2. Die Sache riecht mir nicht unbedingt nach einem Gefälligkeitsdienst. Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt m.W. eine OWI dar, die mit bis zu 50.000,- EUR geahndet wird.
3. Wenn mit dem Vorschuss Material angeschafft wurde, so sollte man sich dieses übergeben lassen, so dass die (offenbar versierteren) Handwerker damit weiterarbeiten können.

Angesichts des durchweg fragwürdigen Verhaltens des Bauherren sehe ich hier kaum eine sinnvolle, strafrechtliche Handhabe. Natürlich kann - sofern vereinbarungsgemäß gezahlt, aber nicht zurückgezahlt bzw. das Material überlassen wird, ein Betrugsverdacht naheliegen. Wie man die Sachlage nachweisen möchte bzw. was aus der vermuteten OWI wird, bliebe dahingestellt.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 1731x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
3. Wenn mit dem Vorschuss Material angeschafft wurde, so sollte man sich dieses übergeben lassen, so dass die (offenbar versierteren) Handwerker damit weiterarbeiten können.


Sehe ich auch so. Selbst wenn dieser Bekannte eines Bekannten weiterarbeitet, halte ich die fachgerechte Ausführung für zweifelhaft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
ka0m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Die Sache riecht mir nicht unbedingt nach einem Gefälligkeitsdienst. Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt m.W. eine OWI dar, die mit bis zu 50.000,- EUR geahndet wird.


Eine Schwarzarbeit war nicht geplant! Ich habe ihm den Vorschuss gegeben, damit er mit dem Geld das Material kauft! Er erklärte sich bereit, mir eine Rechnung von allem (Material+seine Arbeit) zu Verfügung zu stellen.

Und wie oben beschrieben habe ich, nach dem er behauptet hat, dass das Dach doch nicht dämmbar sei und mehr Geld verlangt hat, um es zu reparieren, direkt den Auftrag storniert und mein Geld bzw. Das angeblich gekaufte Material zurückgefordert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 1731x hilfreich)

und wie ist der Sachstand nun?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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