Geld wird einbehalten

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
mrcoolj2
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Geld wird einbehalten

Ich habe folgendes Problem. Aus Privaten Gründen hatte ich letztes Jahr keine KV. In dieser Zeit habe ich für eine Firma als Subunternehmer gearbeitet. Nun war es so das im Vertrag festgehalten war, das ich erst alle Unbedenklichkeitserklärungen beibringen sollte bevor die Rechnung bezahlt wird. Bis auf die von der KV konnte ich das auch. Es wurden 50% der Summe einbehalten. Ist das rechtens, oder was kann ich da tun. Ich habe auch keine Beitragsrückstände bei meiner alten KV.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119517 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe auch keine Beitragsrückstände bei meiner alten KV. <hr size=1 noshade>

Ob bei der alten oder bei der neuen KV ist egal, es bestehen entsprechende Rückstände.

Und da der Auftrageber für die hinterzogenen Abgaben unter Umständen haftet kann er natürlich die entsprechenden Beträge zurückbehalten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrcoolj2
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

aber doch nicht 50%. Ich habe auch keine Angestellten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119517 Beiträge, 39734x hilfreich)

Das könnte je nach Betrag soger 100% sein.
Der Auftraggeber muss hier von den Maximalbeträgen ausgehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrcoolj2
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

ich kann mir nicht vorstellen das er alles einbehalten kann. Muß doch eine rechtliche Regelung geben. Da ich ein Einzelunternehmen, kann das doch nicht so hoch sein.
Bei einer EU Krankenkasse gibt es keine Unbendlichkeitserklärung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Es wurde ja vertraglich schon festgelegt:

quote:
Nun war es so das im Vertrag festgehalten war, das ich erst alle Unbedenklichkeitserklärungen beibringen sollte bevor die Rechnung bezahlt wird.

Nun das leitet sich aus verschiedenen Gesetzen hervor z.B SchwarzArbG und jetzt mit dem Mindestlohn sind noch mehr Dinge zu beachten.
Genau genommen hättest Du nicht mal mit der Arbeit beginnen dürfen ohne das die Unterlagen vorlagen.
Wir vergeben im Bausektor auch Aufträge an Subbis, wenn die Unterlagen nicht vorliegen kann auch der Auftraggeber in Schwierigkeiten kommen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andrea.O
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

das kann wirklich eine ernstes Problem sein und werden. Du wartest nun ewig, bis du vielleicht irgendwann dein Geld bekommst. Aber im Endeffekt handelt der Auftraggeber auch richtig. Schließlich kann es passieren, dass er für rückständige Beiträge haften muss. So ganz versteh ich aber nicht, warum da überhaupt begonnen wurde, bevor die ganzen Bescheinigungen vorlagen. Der Auftraggeber kann ja auch richtig in Schwierigkeiten kommen, wenn er Arbeit vergibt ohne die nötigen Unterlagen.

1x Hilfreiche Antwort

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