Bei einem großen überregionalen Anbieter (Firma A) habe ich im April den Austausch unserer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe beauftragt. Nach Begutachtung vor Ort wurde eine Festpreisangebot gemacht, das ich angenommen habe. Die Inbetriebnahme war für den 13. Juli 2026 avisiert. Als erstes wurde der alte Öltank demoniert, ein neuer Zählerschrank installiert und die Wärmepumpe inkl. des Montagematerials geliefert. Das war vor über 3 Wochen, seitdem tut sich nichts. Die Firma antwortet nicht auf E-Mails, telefonisch ist sie nicht erreichbar bzw. man wird auf das Kontaktformular verwiesen.
Ich habe der Firma A nun eine Frist von 3 Wochen zur Fertigstellung gesetzt und mit Ersatzvornahme gedroht. Sollte diese verstreichen, würde ich um eine Teilrechnung für die bisher erbrachten Leistungen und das gelieferte Material bitten und eine andere Firma B beauftragen.
Meine zwei Fragenn sind:
1. Darf Firma B das gelieferte Material für die Installation verwenden oder muss ich warten, bis die angeforderte Teilrechnung eingeht und ich sie bezahlt habe?
2. Kann Firma A auf Vertragserfüllung pochen, auch wenn sie die Leistung vielleicht erst so spät erbringen kann, dass wir im Winter ohne funktionsfähige Heizung sind?
Gelieferte Wärmepumpe wird nicht installiert
5. August 2026
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Frage vom 5. August 2026 | 08:30
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Gelieferte Wärmepumpe wird nicht installiert
#1
Antwort vom 5. August 2026 | 12:47
Von
Status: Student (2331 Beiträge, 462x hilfreich)
Zur Zeit steht das gelieferte Material im Eigentum von Firma A und darf nicht verwendet werden.Zitat :Darf Firma B das gelieferte Material für die Installation verwenden oder muss ich warten, bis die angeforderte Teilrechnung eingeht und ich sie bezahlt habe?
#2
Antwort vom 5. August 2026 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (130533 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :1. Darf Firma B das gelieferte Material für die Installation verwenden oder muss ich warten, bis die angeforderte Teilrechnung eingeht und ich sie bezahlt habe?
Da wird es darauf ankommen, ob das Eeigentum schon an den Auftraggeber übergegangen ist.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zum Übergang des Eigentums zu ergeben. Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :2. Kann Firma A auf Vertragserfüllung pochen, auch wenn sie die Leistung vielleicht erst so spät erbringen kann, dass wir im Winter ohne funktionsfähige Heizung sind?
Pochen kann sie immer, Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.
Und - je nach Art und Grad der Versäumnisse - können sogar Schadenersatzansprüche wegen Ersatzheizung entstehen.
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#3
Antwort vom 5. August 2026 | 17:11
Von
Status: Lehrling (1391 Beiträge, 222x hilfreich)
und wie hast du das gemacht? Telefonisch? Per mail?....Zitat :Ich habe der Firma A nun eine Frist von 3 Wochen zur Fertigstellung gesetzt
Zitat :und mit Ersatzvornahme gedroht. Sollte diese verstreichen,
Na, so schnell darf man das nicht machen!
Erst einmal muss man nach dem Senden eines EINWURF-EINSCHREIBENs (und nicht anders! Damit wäre auch die obige Frage beantwortet!) 2 Wochen auf eine Antwort warten, bevor man weiteres vornimmt
und letzteres würde ich dann über einen Anwalt machen lassen!
#4
Antwort vom 5. August 2026 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (130533 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :eines EINWURF-EINSCHREIBENs (und nicht anders!
Es gibt immerhin 2 höchstrichterliche Urteile, welche der Zustellform Einschreiben-Einwurf den Status eines Zustellnachweises absprechen. Die Post meint zwar, das sie das Verfahren jetzt geändert habe, aber die grundlegenden Mängel blieben dummerweise weiterhin bestehen. Ob man da nun Lust, Zeit und Geld hat, da ein weiteres Grundsatzurteil auszufechten ist fraglich...
Zitat :2 Wochen auf eine Antwort warten, bevor man weiteres vornimmt
Das ist schlicht falsch. Erst mal müsste man eine grichtsfestere Frist setzen und das fruchtlose verstreichen dieser dann abwarten.
#5
Antwort vom 6. August 2026 | 05:34
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Da wird es darauf ankommen, ob das Eeigentum schon an den Auftraggeber übergegangen ist.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zum Übergang des Eigentums zu ergeben.
Das von mir angenommene Angebot enthält den Hinweis auf die AGB, die den folgenden Passus enthalten:
"Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. "
Zitat :und wie hast du das gemacht? Telefonisch? Per mail?....
Die Frist habe ich per E-Mail an das vorgesehene Funktionspostfach und parallel an über das Kontktformular (mit automatischer Bestätigung) gesendet.
Wenn diese nun verstreicht, werde ich wohl anwaltliche Unterstützung suchen.
Danke für die Meinungen!
#6
Antwort vom 6. August 2026 | 08:41
Von
Status: Student (2331 Beiträge, 462x hilfreich)
Und damit:Zitat :Das von mir angenommene Angebot enthält den Hinweis auf die AGB, die den folgenden Passus enthalten:
"Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. "
Zitat :Zur Zeit steht das gelieferte Material im Eigentum von Firma A und darf nicht verwendet werden.
#7
Antwort vom 6. August 2026 | 09:09
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Das ist schlicht falsch. Erst mal müsste man eine grichtsfestere Frist setzen und das fruchtlose verstreichen dieser dann abwarten.
In den AGB wird 6 Wochen als Mindestfrist angegeben.
Ich sehe schon einen Winter ohne Heizung auf uns zu kommen, denn den alten Öltank haben sie als erstes und ganz termingerecht demontiert.
#8
Antwort vom 6. August 2026 | 11:01
Von
Status: Unbeschreiblich (130533 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :In den AGB wird 6 Wochen als Mindestfrist angegeben.
Das ist schlecht, dann vertraglich vereinbarte Fristen gelten in der Regel vor den gesetzlichen Regelungen.
Damit unterliegt jede Frist die kürzer als 6 Wochen wäre, der Gefahr, das sie nichtig wäre, sofern die Klausel mit der Frist gültig wäre.
Zitat :Wenn diese nun verstreicht, werde ich wohl anwaltliche Unterstützung suchen.
Sollte die Frist unter 5 Wochen sein, wird man ohne Versicherung wohl auf den ganzen Kosten dafür sitzen bleiben.
Zitat :Ich sehe schon einen Winter ohne Heizung auf uns zu kommen
Wie schon gesagt, je nach Art und Grad der Versäumnisse können sogar Schadenersatzansprüche wegen Ersatzheizung entstehen.
#9
Antwort vom 7. August 2026 | 10:17
Von
Status: Master (4477 Beiträge, 735x hilfreich)
Zitat :Das war vor über 3 Wochen, seitdem tut sich nichts. Die Firma antwortet nicht auf E-Mails, telefonisch ist sie nicht erreichbar bzw. man wird auf das Kontaktformular verwiesen.
Es sind doch derzeit in allen Bundesländern Ferien und viele Firmen haben dadurch Betriebsurlaub.
Außerdem sind Wärmepumpen gefragt, deshalb sollte man Terminverschiebungen einplanen.
Auch wir wussten, einige Wochen warten.
#10
Antwort vom 7. August 2026 | 12:14
Von
Status: Philosoph (13670 Beiträge, 4858x hilfreich)
Zitat :sofern die Klausel mit der Frist gültig wäre.
Was zum jetzigen Zeitpunkt bzw. Vertragsfortschritt geschuldet, vermutlich nicht mehr der Fall ist.
Lieferung und Montage sind quasi 2 Verträge.
Der kaufrechtliche Teil, also die Lieferung, ist erfüllt und der BGH hat nur für diesen Teil eine "verlängerte" Frist vor Verzugseintritt durchgewunken, da der Verkäufer diesen Teil oftmals nicht selbst in der Hand hat, sondern von Zulieferern abhängig ist.
Hier geht es jetzt aber "nur" noch um die Montage, also den werkvertraglichen Teil und da gilt eine Mindestfrist von 6 Wochen regelmäßig als unangemessene Benachteiligung und wäre somit unwirksam.
Hier gab es zwar keinen "Montagetermin", aber eben einen für die Inbetriebnahme, welche nun mal zwingend die Montage einschließt bzw. Voraussetzung dafür ist.
#11
Antwort vom 7. August 2026 | 12:18
Von
Status: Philosoph (13670 Beiträge, 4858x hilfreich)
Zitat :Es sind doch derzeit in allen Bundesländern Ferien und viele Firmen haben dadurch Betriebsurlaub.
Wenn ich weiß, dass ich meinen Betrieb Anfang Juli für 6 Wochen schließe, teile ich meinen Kunden keinen festen Termin für die Inbetriebnahme in diesem Zeitraum mit.
Der hier genannte Betrieb hat allerdings (nach eigenen Angaben) 1200 Profis, wovon mehr als 600 festangestellte Handwerker sind, die werden sicherlich keinen Betriebsurlaub machen.
Zitat :Außerdem sind Wärmepumpen gefragt
Die "Hardware" steht seit Wochen beim TE, an Lieferengpässen liegt es also nicht.
Und p.s.
AGB ->
9.3. Kann der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren.
-- Editiert von User am 7. August 2026 12:26
#12
Antwort vom 7. August 2026 | 12:28
Von
Status: Master (4477 Beiträge, 735x hilfreich)
Zitat :Die "Hardware" steht seit Wochen beim TE, an Lieferengpässen liegt es also nich
Klar, aber bei vielen verkauften Wärmepumpen, kommen die Handwerker nicht mehr nach, diese in Betrieb zu nehmen.
Zumal die Wärmepumpe selber nur vom Herstellern in Betrieb genommen werden darf, die schicken dafür eigene Monteure.
Wir mussten auch etwas warten, da es Engpässe gab.
#13
Antwort vom 7. August 2026 | 13:35
Von
Status: Philosoph (13670 Beiträge, 4858x hilfreich)
Zitat :Klar, aber bei vielen verkauften Wärmepumpen, kommen die Handwerker nicht mehr nach, diese in Betrieb zu nehmen.
Bei der terminlich zugesicherten Inbetriebnahme, wo es wegen des Herstellers durchaus nochmal zu Verzögerungen kommen kann, sind wir doch noch lange nicht, da die von der Firma geschuldete Vorarbeit (Installation der Anlage) eben nicht erfolgt ist.
Und da der Verkäufer hier auch die Installation mit eigenen Handwerkern durchführt, liegt die Verantwortung fixe Termine, die das Unternehmen seinem Kunden gibt nicht einzuhalten, alleinig beim Verkäufer.
Es gibt da schlicht keine Karenzzeit, die dadurch entstehen kann, dass der Unternehmer auf Dritte angewiesen ist um seine Leistung zu erfüllen, er hat hier die Gründe selbst zu vertreten.
-- Editiert von User am 7. August 2026 13:36
#14
Antwort vom 7. August 2026 | 13:50
Von
Status: Praktikant (749 Beiträge, 77x hilfreich)
Zitat :Darf Firma B das gelieferte Material für die Installation verwenden
Kein Handwerker der bei Verstand ist verwendet fremde Material.
Zitat :er hat hier die Gründe selbst zu vertreten.
"Innerbetriebliches Organisationsversagen" so nennt mein Rechtvertrter es.
Nicht das Problem des Kunden.
Kann nachlässige Handwerker sehr viel Geld kosten.
#15
Antwort vom 7. August 2026 | 15:15
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Wir mussten auch etwas warten, da es Engpässe gab.
Ich habe ja kein Problem damit, etwas zu warten. Ich möchte nur über die neuen Plantermine informiert werden. Sich einfach einen Monat lang überhaupt nicht zu melden und nicht ereichbar zu sein geht gar nicht. Es geht hier ja wie gesagt nicht um den kleinen "Heizi" um die Ecke sondern den nach eigenen Aussagen "größten Installateur von Wärmepumpen in Deutschland".
#16
Antwort vom 7. August 2026 | 15:41
Von
Status: Praktikant (665 Beiträge, 99x hilfreich)
Zitat :den nach eigenen Aussagen "größten Installateur von Wärmepumpen in Deutschland".
Schon mal die Bewertungen gelesen!? Gibt da irgendwie ein Muster; schneller Verkauf - schlechter Service.
https://www.golocal.de/berlin/heizungen/thermondo-gmbh-MJ68R/bewertungen/#reviewList
Zitat :nicht um den kleinen "Heizi" um die Ecke
Der wäre aber vielleicht die bessere Wahl gewesen. Selbst wenn die Anlage bis zum Winter läuft; was ist wenn sie im Winter auf Störung geht!? Wann da einer von einem überregionalen Verkäufer kommt möchte ich nicht wissen. Der "Heizi" um die Ecke wird dann vermutlich nicht kommen oder man kann es nicht bezahlen.
Wer hat denn die Heizlastberechnung gemacht? `Moderne` Fußbodenheizung vorhanden?
Habt ihr denn wenigstens Warmwasser?
Zitat :Sich einfach einen Monat lang überhaupt nicht zu melden und nicht ereichbar zu sein geht gar nicht.
Ich würde ja sowas nur an einen örtlichen Fachbetrieb vergeben. (Ich weiß - hilft dir jetzt auch nicht weiter
-- Editiert von User am 7. August 2026 15:47
#17
Antwort vom 7. August 2026 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (40811 Beiträge, 6602x hilfreich)
Also warte doch ab, ob und was bis zum Fristende passiert.Zitat :Ich habe der Firma A nun eine Frist von 3 Wochen zur Fertigstellung gesetzt
Du hast nur Befürchtungen... obwohl die Firma oder ihr Sub schon ordentlich *rangeklotzt* und die wichtigen Vorbereitungen erledigt hat.
In 3 Wochen ist noch immer Sommer... und ganz sicher ist die Firma Tag für Tag unterwegs für die Kunden.
Der Auftragnehmer wird wohl niemanden abstellen können, der sich mit nachfragenden Kunden am Telefon oder per E-Mail rumstreiten will. Verständlich?
WW habt ihr aber?
Schlimmer wärs mE, wenn die WP fix+foxi installiert ist, aber aus...Gründen leider auch danach in der Herbst-und Winterzeit mal nicht/mal nicht richtig/mal richtig funktionierte...und jede Woche mind. 2x jemand kommen musste... einem meiner Freunde letztes Jahr in HH passiert. Aber der Heizi war ein örtlicher von umme Ecke.
btw. Gelieferte Wärmepumpe wird nicht installiert Deine Überschrift ist irreführend.
...ist aber auch ein Kreuz mit dem Wärmepumpenthema... erst will sich keiner von R.H. *zwingen* lassen, dann können sich Firmen nicht vor Aufträgen retten... oder ham keene Leute?
#18
Antwort vom 8. August 2026 | 05:27
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Der wäre aber vielleicht die bessere Wahl gewesen. Selbst wenn die Anlage bis zum Winter läuft; was ist wenn sie im Winter auf Störung geht!? Wann da einer von einem überregionalen Verkäufer kommt möchte ich nicht wissen. Der "Heizi" um die Ecke wird dann vermutlich nicht kommen oder man kann es nicht bezahlen.
Wer hat denn die Heizlastberechnung gemacht? `Moderne` Fußbodenheizung vorhanden?
Habt ihr denn wenigstens Warmwasser?
Die Wartung übernimmt der Heizungsfachbetrieb, der jahrelang auch meine Ölheizung betreut hat. Übrigens deutlich günstiger als der Große. Das ist schon geklärt.
Die Heizlastberechnung haben ein Energieberater, ich selbst und die Firma gemacht - alle mit dem selben Ergebnis. Und die Behauptung, dass man unbedingt eine Fußbodenheizung braucht, ist längst überholt.
Warmwasser habe ich natürlich weiterhin.
Zitat :Also warte doch ab, ob und was bis zum Fristende passiert.
Das mache ich natürlich erst mal.
Und beim nächsten größeren Projekt beauftrage ich sicher auch lieber den kleinen Betrieb um die Ecke. Aber das Komplettangebot zum Festpreis mit allen nötigen Arbeiten (Demontage Öltank + alte Heizung, Abbruch der Schutzmauer, neuer Zählerschrank, Anmeldung beim Netzbetreiber, Aufbau der WP) war zu verlockend.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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