Gewährleistung , Nachbessern

14. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Gewährleistung , Nachbessern

Guten Morgen
Mir wurde im August 2011 nach dem Hagel die Frontscheibe erneuert.
Gestern auf der Autobahn löste sich der Rahmen von der Frontscheibe, das war ein komisches Gefühl.

In meinem Versicherungsbedingungen bin ich Werkstattgebunden (nie wieder) diese ist über 30km entfernt. Ich habe mit denen gesprochen. Ich sollte mit dem Auto vorbei kommen , die würden nachsehen und dann die Artikel besorgen. Dann sollte ich wiederkommen und dann würden diese eingebaut(130km soll ich fahren !)

Was denkt ihr darüber und welche Rechte habe ich ?

Gruss Jonny

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Jonny70 am 14.12.2012 06:17

In meinem Versicherungsbedingungen bin ich Werkstattgebunden
(..)
Was denkt ihr darüber (..)? <hr size=1 noshade>

Falsche Versicherung

quote:<hr size=1 noshade>von Jonny70 am 14.12.2012 06:17

und welche Rechte habe ich ? <hr size=1 noshade>

Fahrtkostenersatz nach §§ 439 Nr. 2 BGB .

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

meinst du wirklich er hat Anrecht auf Fahrtkosten?

Ich denke nicht, dass die da etwas Nachgebessert haben aufgrund von Gewährleisstung, es wird sich da vielmehr um einen ganz normalen Werkstattauftrag handeln.

Der TE müsste ja erstmal beweien, dass es überhaupt eine Gewährleisstungssache ist, denn er ist in der Beweispflicht, sprich er muss beweisen, dass der Mangel schon im Aug 2011 vorlag beim Einbau, denn der ist ja schon deutlich über ein Jahr her und nach 6 Monaten muss er es beweisen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 14.12.2012 12:55

meinst du wirklich er hat Anrecht auf Fahrtkosten?

Wenn es sich wirklich um einen Gewährleistungsfall handelt, ja! Dass es sich um einen Gewährleistung bin ich anhand der Überschrift ausgangen. Und das die Werkstatt den Gewährleistungsfall anerkannt hat habe ich daher interpretiert, dass der mit denen gesprochen hat und ansonsten alles klar ist.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

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