Hallo zusammen,
bräuchte mal Eure Hilfe.
Ich habe im Oktober 2006 eine Luftwärmepumpe durch einen Heizungsbauer eingebaut in meinen Neubau eingebaut bekommen. Damals wurde weder ein Bauvertrag geschlossen, noch ein schriftlicher Auftrag erteilt.
Alles wurde mündlich abgeschlossen und nach dem Einbau von mir ordentlich lt. RE-Stellung bezahlt.
Leider hatte ich in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der Luftwärmepumpe wie Defekt des Elektroheizstabes, Defekt der Platine, Defekt eines Lüfters. Jedoch wurden diese Kosten bisher alle, Seitens des Heizungsbauers und des Herstellers der Luftwärmepumpe übernommen.
Nun hat sich herausgestellt, dass das Expansionsventil meiner Luftwärmepumpe defekt ist, wodurch diese nicht mehr funktioniert.
Kosten für Servicekundendienst zur Fehleranalyse rund 530€ zzgl. Kosten für Austausch Ventil 1200€.
Sowohl der Heizungsbauer als auch der Pumpenhersteller berufen sich darauf, dass die Garantie nach rund vier Jahren längstens abgelaufen ist und eine Gewährleistung nicht greift, zudem es sich angeblich um ein Verschleißteil handelt.
Ist dem so Richtig? Liegt hier nicht eine Gewährleistung nach BGB - 5 Jahre vor?
Was kann ich tun, denn knapp 2000€ sind sehr viel Geld.
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe
Gewährleistung 5 Jahre? Luftwärmepumpe
10. November 2010
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Frage vom 10. November 2010 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung 5 Jahre? Luftwärmepumpe
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#1
Antwort vom 11. November 2010 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39842x hilfreich)
Selbst wenn eine 5jährige Gewährliestung vorliegen würde, stünde man noch vor 2 weiteren Hürden:
1. klären ob es tatsächlich ein Verschleißteil ist.
2. kären ob der Defekt durch normalen Verschleiß oder einen Produktionsfehler entstanden ist.
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