Gewährleistung Auto

5. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ethan Thomas
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewährleistung Auto

Hallo,

ich habe seit Januar einen Ford Fiesta als EU Neuwagen gekauft. Der Händler ist ein Seat und Skoda Vertragshändler.
Jetzt habe ich meinen ersten Schaden. Es funktioniert an der Heckscheibenheizung ein Heizstab nicht. Ich bin heute zu dem Händler hin und wollte das mir die Schreibe ausgetauscht wird. Da sagte mir dieser das er für Ford keine Gewährleistung machen kann sondern nur für Seat und Skoda. Ich solle zu einem Ford Vertragshändler fahren. Dies tat ich und dort sagte man mir das sei ein Fremdverschulden das der Heizstab nicht funktioniert und ich solle mich an den Händler wenden.

Ich werde nur weggeschickt und fühle mich im Stich gelassen.

Muss mir der Händler obwohl er kein Ford Vertragshändler ist trotzdem die Gewährleistung geben? Oder war es richtig das der mich zu einem Ford Vertragshändler schickt?

Danke schonmal im vorraus.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dies tat ich und dort sagte man mir das sei ein Fremdverschulden das der Heizstab nicht funktioniert und ich solle mich an den Händler wenden. <hr size=1 noshade>



Das ist nicht korrekt, das scheint eine Art Reoutkutsche wegen des Reimports zu sein.

Erst mal solltest du es bei einem anderen Ford-Vertragshändler probieren, nach § 443 BGB hast du einen Garantieanspruch.

Es gilt:

http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0443.html

Wenn feststeht, dass ein von der Garantie gegenständlich erfasster Mangel innerhalb der Garantiefrist aufgetreten ist, soll allerdings die Vermutung gelten, dass es sich um einen Garantiefall handelt.... Wenn ... der Dritte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung wehren will, die Sache sei vom Käufer unsachgemäß behandelt oder von einem Dritten beschädigt worden, soll ihn die Beweispflicht treffen. ... Nur eine falsche Behandlung oder ein sonstiges von außen auf die Sache einwirkendes Ereignis kommt für den Entlastungsbeweis in Betracht. Der Wert einer Garantie liegt dabei nicht nur darin, dass es dem Käufer erspart bleibt, das anfängliche Vorhandensein eines Mangels zu beweisen. Eine Haltbarkeitsgarantie bedeutet für ihn nicht zuletzt die Bestimmung eines Qualitätsstandards als vertragsmäßige Beschaffenheit im Sinne des § 434 RE.

Das bedeutet, der Hersteller müsste dir nachweisen, dass du den Defekt verursacht hat. Das ist kaum möglich, er muss reparieren.

Normalerweise kein Thema. Wenn du in keiner Vertragswerkstatt weiter kommst, bestehen parallel Gewährleistungs-Ansprüche gegen den VK, § 439 BGB , allerdings an dessen Firmenstandort.

Wie er das macht, ist sein Problem, er kann, das hat er bereits getan, dich an den Hersteller verweisen. Das wird dann auch ihm als Nachbesserung zugerechnet, das muss aber funktionieren.

Insoweit musst du auf § 476 BGB achten, nach 6 Monaten ist der VK faktisch aus dem Schneider.

Der VK müsste ähnlichen Garantie-Kummer gewohnt sein, wenn du nicht weiter kommst, soll er sich mit dem Hersteller abplagen, du musst ihm aber wie gesagt ggf. das Auto zum Firmenstandort bringen.

Ich hoffe aber mal, dass ein anderer Vertragshändler so gnädig sein wird und das als Garantieleistung macht.

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-- Editiert flawless am 05.06.2012 23:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ethan Thomas
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok vielen Dank dafür. Hat mir sehr weitergeholfen.

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1x Hilfreiche Antwort

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