Gewährleistung Reparatur

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dawaan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Reparatur

In meiner Wohnung hat eine Fliese leicht zu wackeln angefangen, dann noch eine und dann haben sie sich gelöst.

Von einem Handwerker wurden diese dann angehoben. Darunter war es feucht. So begann die Suche nach der Ursache, die laut Handwerker, die Fugen in der Dusche waren. Der Boden wurde über Wochen ausgetrocknet und die Silikonfuge in der Dusche getauscht. Nach einem Jahr fängt nun wieder die gleiche Fliese an zu wackeln ...

Wie lange ist die Gewährleistung für diese Raparatur?

Das Problem ist, dass ich der Zwischenzeit die Wohnung gekauft habe und den Schaden nicht selbst zahlen will.

Vielen dank im voraus.
beste Grüße
Dawaan



-- Editier von Dawaan am 24.05.2017 12:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Nun ich bin kein Rechtsbeistand, meine Einschätzung lautet jedoch wie folgt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für Instandsetzungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen geringeren Ausmaßes.

Es handelt sich um keinen versteckten Mangel, denn es gab einen Vorschaden von welchem Sie wussten. An den Verkäufer können Sie somit kaum herantreten.

Bleibt die Frage... handelt es sich nachweislich um einen Folgeschaden oder ist es ein neuer Schaden? Angenommen der Handwerker hat eine Leitung repariert oder neu abgedichtet und nun ist die neue Schadstelle direkt neben der vorherigen. Somit wäre es i.d.R. keine Gewährleistungssache, wobei man hier auch schauen müsste, wie die Beauftragung für den Vorschaden erfolgte. Ich möchte damit sagen, dass die Beweisführung schwierig sein könnte.

-- Editiert von Bebbi1971 am 24.05.2017 15:17

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