Gewährleistung bei Wasserschaden?

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dora Brink
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Wasserschaden?

Hallo!

Bei starkem Regen ist meine Terasse vor kurzem aufgeweicht, fast "weggeflossen".
Auf ca 2qm ist die Plasterung abgesunken, der Sand quoll durch das Wasser hoch, übrig ist ein kleiner Krater.
Der Schaden beginnt dort, wo das Fallrohr von der Regenrinne im Boden verschwindet. Unser Verdacht ist also, dass dort unterirdisch ein Rohrbruch vorliegt oder das Rohr gar nicht erst richtig angeschlossen war.
Das Haus ist noch keine 5Jahre alt, es liegt also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Der Bauunternehmer ist aber der Meinung, ein Rohrbruch läge nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Stimmt das?
Wenn etwas so schnell kaputt geht, aber dann kein Garantiefall ist, wozu ist dann die Gewährleistung überhaupt gut?
Der Bauunternehmer will die Terasse wohl ausheben und nachsehen - wir denken drüber nach, vorher einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

Andererseits meinen eigentlich, wenn etwas so schnell kaputt geht, müsste das auf jeden Fall ein Gewährleistungsfall sein.

Was meinen Sie?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten,
Gruß
Dora Brink

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Es kommt entscheidend darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn das Rohr tatsächlich defekt ist, müsste festgestellt werden, ob es richtig verlegt und angeschlossen wurde. Ich würde den Bauunternehmer auffordern, den Schaden, für den er allein verantwortlich sei, zu beheben, während der dann folgenden Arbeiten alles fotografieren und die Arbeiten insgesamt äußerst penibel zu verfolgen. Wenn der Unternehmer sich weigert, den Schaden zu beheben, würde ich einen SV einschalten, um den Ist-Zustand zu dokumentieren und damit später einen Beweis für eventuelle Verantwortlichkeiten des Unternehmers zu haben.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen