Gewährleistung nach VOB

9. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
go418030-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistung nach VOB

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine heutige Frage bezieht sich um die Gewährleistung nach VOB.

Wir als Elektro-Unternehmen arbeiten bzw. arbeiteten für eine Autoteile-Herstellungsfabrik. Nun spielt man mit dem Gedanken eine weiteres Elektro-Unternehmen mit Aufträgen zu versorgen. Wie sieht das nun mit der Gewährleistung aus? Ich denke sobald ein weiteres Unternehmen an der E-Anlage mit arbeitet sind wir aus der Gewährleistung raus.

Bin ich mit dieser Meinung richtig? Wenn ja bzw. nein , auf Gesetzegrundlage oder Paragraphen wird das bestätigt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Steffen Fiebig

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Ich denke sobald ein weiteres Unternehmen an der E-Anlage mit arbeitet sind wir aus der Gewährleistung raus.

Wie kommt man denn darauf? Eine derartige Regelung findet sich nicht in den rechtlichen Grundlagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go418030-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Na mal angenommen wir Installieren eine Unterverteilung mit einer Bestimmten Strombelastbarkeit. Nun erweitert aber die andere Firma diese Verteilung dann können wir dafür doch keine Gewährleistung mehr übernehmen. Oder?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Natürlich müsst ihr für die von euch eingebauen Produkte die Gewährleistung übernehmen wenn da ein gewährleistungsrechtlich relevanter Schaden auftritt.
Das da ein Fremdeingriff war hat damit nichts zu tun.

Das einzige was problematisch werden kann, ist das bei Fremdeingriff der Kunde unter Umständen in Beweisnot kommt wenn ein gewährleistungsrechtlich relevanter Schaden vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go418030-80):
Na mal angenommen wir Installieren eine Unterverteilung mit einer Bestimmten Strombelastbarkeit. Nun erweitert aber die andere Firma diese Verteilung dann können wir dafür doch keine Gewährleistung mehr übernehmen. Oder?

Die Haftung für die Einhaltung der gültigen Normen übernimmt die Fremdfirma, also Kabelbelastbarkeit usw.
Jedoch für die anderen Dinge, wie die errichtete Anlage macht dies kein Unterschied, jedoch ist die Gewährleistung auf 2 Jahre nach VOB reduziert, da keine Wartung durchgeführt wurde.
Es geht nicht um Strombelastbarkeit, das gibt es in der Fachsprache überhaupt nicht, verlangte der Auftraggeber z.B. eine UVT mit 400A und man wusste dieser Strom wird nicht benötigt und hat ein wenig geschummelt, dann kann es noch schlimmer kommen.
Jedoch sollte man von einem Fachbetrieb erwarten, das alles entsprechend Dokumentiert wurde, schon zur eigenen Absicherung, dann sollte man auch keine Probleme bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

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