Gutachter Kosten / Kosten allgemein

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)
Gutachter Kosten / Kosten allgemein

Es geht um einen Neubau, gebaut von einem Generalunternehmer.

In der Einzugsphase wurde ein Wasserschaden in einem Zimmer festgestellt. Ein Abflussrohr in der Wand war mehr als undicht, sogar Fekalien waren ausgetretten, an den Wänden Schimmelbefall.

Der Verursacher. ein Handwerker des GU. Dieser hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Da die Schadensbeseitigung nach 3 Tagen noch nicht gestartet wurde habe ich einen Gutachter hinzugezogen.

Die Laborergebnisse liegen vor und der Gutachter wird einen Komplettrückbau empfehlen.
Parkett, Estrich, FBH und Dämmung müssen raus. Der Putz muss auf ca 1 m Höhe entfernt werden.

Im Raum standen diverese Gegenstände, die in Mitleidenschaft gezogen wurden, unter anderem Kleidung für den täglichen gebrauch. Laut Gutachter soll nichts aus dem Raum ohne spezielle Reinigung benutzt werden.

Das Haus ist ansonsten bewohnbar und ich muss einziehen, Wohnung ist gekündigt und bereits weitervermietet.

Fragen:
1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen? Labor alleine knapp 1900€. Die Versicherung will eine Kopie vom Gutachten.

2. In dem Raum befindet sich Kleidung die benötigt wird. Muss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten? Annahme der Gutachter empfield eine Reinigung!

3. Wenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen?

4. Im Haus stehen bereits viele Privatgegenstände. Ich muss immer Vorort sein, wenn Handwerker kommen, auch während der gesamten Rückbauphase. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen? Die Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde, da ging man aber von wenig Aufwand .

Danke mal vorab.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von wms):
Da die Schadensbeseitigung nach 3 Tagen noch nicht gestartet wurde habe ich einen Gutachter hinzugezogen.
Du hast einen Gutachter beauftragt--- wozu ?
Gab es denn Zweifel an der Schuld bzw. dem Verursacher? Ich lese, er hat es seiner Versicherung gemeldet.

Das von dir beauftragte Gutachten ist erstmal ein Privatgutachten. Dass zahlst zunächst du.
Zitat (von wms):
Laut Gutachter soll nichts aus dem Raum ohne spezielle Reinigung benutzt werden.
Weswegen? Und welche Reinigung? Lagen die Kleidungsstücke auf dem Fußboden? Und wieso Ersatzbeschaffung? Wie willst du selbst reinigen? Meinst du waschen?
Zitat (von wms):
Die Versicherung will eine Kopie vom Gutachten.
Ja, bitte hinschicken.
Zitat (von wms):
Ich muss immer Vorort sein, wenn Handwerker kommen,
Warum? Wegen der privaten Gegenstände, die die Handwerker ansonsten garantiert entwenden würden?
Ob rückgebaut wird, entscheidest nicht du und auch nicht dein Gutachter.
Die Parteien werden sich dazu einigen.

Verlangen kannst du alles... mit dem Bekommen ists dann so eine Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von wms):
1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen?

Nein. Es sei denn sie hätte es zugesagt.



Zitat (von wms):
Muss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten?

Nein, sie muss nur den Zeitwert erstatten.



Zitat (von wms):
Wenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen?

Was beliebt.
Das Problem dürfte aber darin bestehen, es zu bekommen.
Wenn der Aufwand der Reinigung den Zeitwert übersteigt, wirds Probleme geben.



Zitat (von wms):
Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?

Klar.
Ob man was bekommt, hängt davon ab, wie genau sich das
Zitat (von wms):
Die Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde
von der Verbindlichkeit her gestaltet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)

Nachtrag:

Der Verursacher wollte den Schaden wie einen Klarwasserschaden behandeln, trocknen und fertig!

Der Gutachter hat Proben ins Labor geschickt und das Labor hat eine Besiedelung mit besonders bedenklichen Schimmelpilzen dokumentiert die sich beim Trocknungsprozess über die Raumluft im Raum verteilt haben.

Das Umweltbundesamt hat hierzu einen Katalog erstellt, nachdem das Labor die Empfehlung des Rückbaus ausgesprochen hat. Kann mir nicht vorstellen das die Versicherung sich dagegen wehren wird.

In den Bohrlöchern, für die Trocknung, befanden sich unmengen von Mücken und Mückenlarven.

Ohne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden!

Im Haus stehen nicht nur ein paar Gegenstände. Der komplette Hausstand einer Wohnung ist auf ca. 200m² verteilt. Wer lässt den wildfremde Menschen wochenlang einfach so in seine Wohnung? Die Räume sind z.Zt nicht abschließbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wms):
1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen?

Nein. Es sei denn sie hätte es zugesagt.



Zitat (von wms):
Muss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten?

Nein, sie muss nur den Zeitwert erstatten.

Deshalb habe ich die Versicherung gebeten sich selbst ein Bild von den Gegenständen bzgl. Zeitwert zu machen. Wäre nur toll wenn das schnell ginge da die Kleidung benötigt wird.



Zitat (von wms):
Wenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen?

Was beliebt.
Das Problem dürfte aber darin bestehen, es zu bekommen.
Dann müssen halt die Profis ran.

Wenn der Aufwand der Reinigung den Zeitwert übersteigt, wirds Probleme geben.
Verstanden!



Zitat (von wms):
Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen?

Klar.
Ob man was bekommt, hängt davon ab, wie genau sich das
Zitat (von wms):
Die Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde
von der Verbindlichkeit her gestaltet hat.


Ein Bsp. würde mir hier helfen.

Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

@TE: Falls das hier noch weiter geht:
Bitte nicht den kompletten vorigen Beitrag zitieren.
Bitte einfach auf ---ANTWORTEN--- klicken. und antworten.
Danke.
-----------------------------------------------------

Zitat (von wms):
Kann mir nicht vorstellen das die Versicherung sich dagegen wehren wird.
Das sagt oder schreibt hier niemand. Man liest Einigung und gerichtliche Entscheidung.
Zitat (von wms):
Ohne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden!
Das hat hier niemand in Zweifel gezogen.
Zitat (von wms):
Wer lässt den wildfremde Menschen wochenlang einfach so in seine Wohnung?
Keine Ahnung. Die Antwort ist hier nicht relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von wms):
Ohne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden!

Eie Vermutung, mehr nicht. Bringt also keine Punkte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen