Es geht um einen Neubau, gebaut von einem Generalunternehmer.
In der Einzugsphase wurde ein Wasserschaden in einem Zimmer festgestellt. Ein Abflussrohr in der Wand war mehr als undicht, sogar Fekalien waren ausgetretten, an den Wänden Schimmelbefall.
Der Verursacher. ein Handwerker des GU. Dieser hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.
Da die Schadensbeseitigung nach 3 Tagen noch nicht gestartet wurde habe ich einen Gutachter hinzugezogen.
Die Laborergebnisse liegen vor und der Gutachter wird einen Komplettrückbau empfehlen.
Parkett, Estrich, FBH und Dämmung müssen raus. Der Putz muss auf ca 1 m Höhe entfernt werden.
Im Raum standen diverese Gegenstände, die in Mitleidenschaft gezogen wurden, unter anderem Kleidung für den täglichen gebrauch. Laut Gutachter soll nichts aus dem Raum ohne spezielle Reinigung benutzt werden.
Das Haus ist ansonsten bewohnbar und ich muss einziehen, Wohnung ist gekündigt und bereits weitervermietet.
Fragen:
1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen? Labor alleine knapp 1900€. Die Versicherung will eine Kopie vom Gutachten.
2. In dem Raum befindet sich Kleidung die benötigt wird. Muss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten? Annahme der Gutachter empfield eine Reinigung!
3. Wenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen?
4. Im Haus stehen bereits viele Privatgegenstände. Ich muss immer Vorort sein, wenn Handwerker kommen, auch während der gesamten Rückbauphase. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen? Die Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde, da ging man aber von wenig Aufwand .
Danke mal vorab.
Gutachter Kosten / Kosten allgemein
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Du hast einen Gutachter beauftragt--- wozu ?ZitatDa die Schadensbeseitigung nach 3 Tagen noch nicht gestartet wurde habe ich einen Gutachter hinzugezogen. :
Gab es denn Zweifel an der Schuld bzw. dem Verursacher? Ich lese, er hat es seiner Versicherung gemeldet.
Das von dir beauftragte Gutachten ist erstmal ein Privatgutachten. Dass zahlst zunächst du.
Weswegen? Und welche Reinigung? Lagen die Kleidungsstücke auf dem Fußboden? Und wieso Ersatzbeschaffung? Wie willst du selbst reinigen? Meinst du waschen?ZitatLaut Gutachter soll nichts aus dem Raum ohne spezielle Reinigung benutzt werden. :
Ja, bitte hinschicken.ZitatDie Versicherung will eine Kopie vom Gutachten. :
Warum? Wegen der privaten Gegenstände, die die Handwerker ansonsten garantiert entwenden würden?ZitatIch muss immer Vorort sein, wenn Handwerker kommen, :
Ob rückgebaut wird, entscheidest nicht du und auch nicht dein Gutachter.
Die Parteien werden sich dazu einigen.
Verlangen kannst du alles... mit dem Bekommen ists dann so eine Sache.
Zitat1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen? :
Nein. Es sei denn sie hätte es zugesagt.
ZitatMuss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten? :
Nein, sie muss nur den Zeitwert erstatten.
ZitatWenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen? :
Was beliebt.
Das Problem dürfte aber darin bestehen, es zu bekommen.
Wenn der Aufwand der Reinigung den Zeitwert übersteigt, wirds Probleme geben.
ZitatKann ich dafür eine Entschädigung verlangen? :
Klar.
Ob man was bekommt, hängt davon ab, wie genau sich das
von der Verbindlichkeit her gestaltet hat.ZitatDie Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde :
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Nachtrag:
Der Verursacher wollte den Schaden wie einen Klarwasserschaden behandeln, trocknen und fertig!
Der Gutachter hat Proben ins Labor geschickt und das Labor hat eine Besiedelung mit besonders bedenklichen Schimmelpilzen dokumentiert die sich beim Trocknungsprozess über die Raumluft im Raum verteilt haben.
Das Umweltbundesamt hat hierzu einen Katalog erstellt, nachdem das Labor die Empfehlung des Rückbaus ausgesprochen hat. Kann mir nicht vorstellen das die Versicherung sich dagegen wehren wird.
In den Bohrlöchern, für die Trocknung, befanden sich unmengen von Mücken und Mückenlarven.
Ohne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden!
Im Haus stehen nicht nur ein paar Gegenstände. Der komplette Hausstand einer Wohnung ist auf ca. 200m² verteilt. Wer lässt den wildfremde Menschen wochenlang einfach so in seine Wohnung? Die Räume sind z.Zt nicht abschließbar.
Zitat:Zitat1. Muss die Versicherung das Gutachten bezahlen? :
Nein. Es sei denn sie hätte es zugesagt.
ZitatMuss die Versicherung die Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung erstatten? :
Nein, sie muss nur den Zeitwert erstatten.
Deshalb habe ich die Versicherung gebeten sich selbst ein Bild von den Gegenständen bzgl. Zeitwert zu machen. Wäre nur toll wenn das schnell ginge da die Kleidung benötigt wird.
ZitatWenn ich selbst reinige, was könnte ich in Rechnung stellen? :
Was beliebt.
Das Problem dürfte aber darin bestehen, es zu bekommen.
Dann müssen halt die Profis ran.
Wenn der Aufwand der Reinigung den Zeitwert übersteigt, wirds Probleme geben.
Verstanden!
ZitatKann ich dafür eine Entschädigung verlangen? :
Klar.
Ob man was bekommt, hängt davon ab, wie genau sich dasvon der Verbindlichkeit her gestaltet hat.ZitatDie Versicherung erwähnte mal 10-12€/Stunde :
Ein Bsp. würde mir hier helfen.
Danke für die Antworten
@TE: Falls das hier noch weiter geht:
Bitte nicht den kompletten vorigen Beitrag zitieren.
Bitte einfach auf ---ANTWORTEN--- klicken. und antworten.
Danke.
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Das sagt oder schreibt hier niemand. Man liest Einigung und gerichtliche Entscheidung.ZitatKann mir nicht vorstellen das die Versicherung sich dagegen wehren wird. :
Das hat hier niemand in Zweifel gezogen.ZitatOhne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden! :
Keine Ahnung. Die Antwort ist hier nicht relevant.ZitatWer lässt den wildfremde Menschen wochenlang einfach so in seine Wohnung? :
ZitatOhne den Gutachter wäre die Belastung nicht festgestellt worden! :
Eie Vermutung, mehr nicht. Bringt also keine Punkte.
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