Hallo,
ich wurde wg. einer zurŸckbehaltenen Zahlung einer Handwerkerrechnung verklagt. Der Richter ordnete ein Gutachten an, das von mir bezahlt werden musste (800,- Euro). Der Gutachter stellte MŠngel bei den Handwerksarbeiten fest, so dass ich im Grunde zu Recht die Bezahlung des Handwerkers zurŸckbehalten habe. So, nun meine Frage: bekomme ich den Betrag, den ich fŸr das Gutachten bezahlen musste zurŸck erstattet? Oder muss ich fŸr das Gutachten alleine aufkommen? Ich freue mich, wenn mir jemand mit fachkundigem Rat helfen kšnnte. Vielen Dank und GrŸ§e von Biggi
Gutachterkosten - wer zahlt?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
--- editiert vom Admin
Soviel ich weiß muß der Verlierer den Gutachter zahlen. Natürlich kann auch der
Handwerker gegen dieses Urteil angehen,
dann muß er den neuen Gutachter zahlen.;)=
Lg Neugieriger Kalle
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"Möchte alles wissenaber weiß zu wenig"
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Also wenn der Gutachter vom Gericht beauftragt wurde hängt das Ganze vom Urteil ab, ist genau wie mit den Anwaltsgebühren. Der Verlierer zahlt, bei einem Vergleich zahlen beide den entsprechenden Anteil. Die Gutachterkosten müssen beim Kostenfestsetzungsantrag (Antrag beim Gericht für alle verauslagten Gebühren, z. B. Gerichtskosten, Anwaltskosten und eben auch Gutachterkosten), der nach der Urteilssprechung gestellt wird, mit berücksichtigt werden. Dann erfolgt der Kostenfestsetzungsbeschluss indem vom Gericht festgesetzt wird, wer welche Kosten zu tragen hat. Mit diesem kann man (wie mit dem Urteil) auch direkt vollstrecken (über einen Gerichtsvollzieher). Selbst wenn der "Gegner" das Urteil anficht, behält der Beschluss seine Gültigkeit, da die Kosten nach einer weiteren Instanz wieder neu beantragt und festgesetzt werden.
Gruß Nicole
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