Hallo !
Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand weiterhelfen kann.
Also, unser Problem:
Wir haben einen Handwerker mit 2 Gewerken zu einem garantierten Fest-/Höchstpreis beauftragt.
Wir änderten dann während des Fliesens - auf Vorschlag des Handwerkers - nur:
Fliesen wurden nicht aufwendig als Musterfliesen zugeschnitten sondern zum Fliesen von Ablagen verwendet (dadurch wurde viel Zeit gespart)
Fliesen wurden nicht an der einen sondern an der gegenüberliegenden Wand verklebt
Anstatt verschiedener Leistungen, die er nicht ausführte (die aber im Festpreis enthalten waren) wollen wir unser Aufrechnungsrecht in Anspruch nehmen und 2 gemauerte und geflieste Ytong-Wände (Dusche) - die ev. Mehrarbeit gewesen sein könnten - damit verrechnen.
Der Handwerker ist stur und will die Stunden pauschal von uns bezahlt haben, wir fordern aber eine detaillierte Aufstellung, welche Stunden den "Festpreis-Auftrag" und welche sog. Mehrarbeiten betreffen sollen.
Er benötigte 50% mehr Stunden als er kalkuliert hatte - und wir sollen die nun komplett zahlen, da diese angeblich durch "Mehrarbeiten" von uns verursacht gewesen sein sollen.
Nun unsere Frage:
Kann er die Stunden wirklich ohne detaillierte Abrechnung von uns fordern ?
Wer muss denn nachweisen, ob die Stunden wirklich "Mehrarbeit" waren ?
Können wir denn die nicht ausgeführten Leistungen mit eventl. Mehrarbeiten verrechnen ?
Der Handwerker hat immer wieder betont, wir hätten ja einen Festpreis. Hätte er nicht irgendwann mal sagen müssen, dass es ab jetzt mehr kostet ? Hat er nie getan.
Bitte gebt uns einen Tipp - wir sind wirklich ratlos.
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Handwerker - Festpreis - 50% mehr gefordert
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
--- editiert vom Admin
Na, nichts zu bezahlen wäre auch nicht der richtige Weg. Bezahlt, was ihr vereinbart hattet (Festpreis) und schickt ihm ggfs. eine Gegenaufstellung (Arbeiten die ausgeführt, aber umgeändert wurden z.B. die eine Wand sollte gefliest werden - nun wurde aber eine andere Wand gefliest - wieviel qm-Unterschied ist da). Ohne exakte Abrechnung des Mehraufwandes sollte ihr die Mehrkosten nicht zahlen. Außerdem hättet er auch darauf hinweisen müssen, dass die Rechnung nun höher ausfällt. Hat er nicht, Richtig? Wenn ihr nur den Festpreis zahlt, wird es sich wohl drei Mal überlegen ob er klagen wird. Schickt er einen Mahnbescheid sofort Widerspruch einlegen. Begründung ist hier nicht notwendig, nur, dass die Forderung nicht berechtig ist. Wenn Widerspruch dem Handwerker zugegangen ist, muss er nämlich wieder reagieren - sprich Klage einreichen. Weiß nicht um welche Beträge es geht, aber meines Erachtens hat er bei Festpreisangebot keine Chance mehr Geld zu bekommen, außer ihr habt zusätzliche Materialien über ihn bezogen, die auch eingebaut wurden.
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