Hallo,
wir haben uns eine neue Dusche von einem Fachbetrieb einbauen lassen. Bis zur Fertigstellung kam es mehrfach zu Verzögerungen. Die Dusche ist laut Installateur nun fertig. Allerdings sind wir mit der Ausfertigung der Arbeiten mehr als unzufrieden. Hauptmerkmale sind, dass die Seitenteile unterschiedlich hoch sind und die Tür nicht richtig schließt.
Möchte die Firma nun schriftlich aufforden die Mängel zu beseitigen. Welche Fristen zur Nachbesserung sollte ich wählen?
Uns liegt kein schriftliches Angebot vor. Ist es daher sinnvoll, mit dem verfassen der Mängelrüge bis zum erhalt der Rechnung zu warten oder muss ich die mir offensichtlichen Mängel sofort beanstanden? Möchte vermeiden, dass die Nachbesserung in den Rechnungsbetrag einfließt.
Hoffe, dass ich bald wieder duschen kann;(
vielen Dank allen, die mir helfen können!
Handwerker - Pfusch - Mängelbeseitigung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Auch ich würde in diesem Fall, wo es kein Angebot gibt, zunächst die Rechnung abwarten. In den ersten 6 Monaten wird sowieso angenommen, das der Mangel bereits von Anfang an bestand, was hier ja auch ganz offensichtlich so ist.
Wenn die Rechnung kommt: schriftliche Mängelrüge, evtl. einen Teil entsprechend der Benutzbarkeit anzahlen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 23.08.2005 19:29:23
dankeschön, werde so verfahren.
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habe die nachfrist gesetzt. bei der darauf folgenden besichtigung der dusche bot man uns die rücknahme der dusche an. seither meldet sich die firma nicht mehr.
die kosten für das entfernen der dusche soll die fa. tragen. auch verlange ich, dass das bad in den ursprungszustand versetzt wird.
möcht nun ein entsprechendes schriftstück verfassen: welche fristen sollte ich beachten, auf welche paragraphen kann ich mich berufen? welche konsquenzen kann ich der firma in aussicht stellen, falls ich wieder keine rückmeldung erhalte?
welche fristen zur wiederherstellung meines bads und entfernung der sachen sollte ich beachten, auf welche paragraphen kann ich mich berufen? muss die firma einen fliesenleger beauftragen, um beschädigte fliesen auszutauschen un um festzustellen, dass durch mangelhafte dichtungen nicht zu viel wasser in den estrich eingedrungen ist, oder ich?
übe mich seit beginn der arbeiten (mitte juli) in geduld, wurde immer wieder vertröstet.
2 monate ohne eine dusche sind lange genug, die dusche sollte ursprünglich innerhalb eines tages eingebaut werden.
vielen dank im voraus
kay
der inhaber der fa. war inzwischen da, hat die mängel bestätigt und will sie beseitigen.
leider mussten wir jetzt feststellen, dass wasser aufgrund der schlechten verfugungen der dusche durch den estrich in den keller läuft.
der wasserinstallateur (leistet im gegensatz zum duschenbauer hervorragende arbeit) hat die situation begutachtet. laut seiner erfahrung sind folgeschäden (z.b. schimmelbefall) aufgrund der feuchtigkeit in der bausubstanz nicht auzuschliessen.
die duschfirma beharrt darauf, sich ob der problematik und eines evtl. austausches des estrichs nichts anzunehmen. das verfugen sei normalerweise die aufgabe des Fliesenlegers, man habe diese arbeiten nur ausnahmsweise erledigt.
ergo ist er der meinung uns auf dem schaden sitzen zu lassen.
fragen:
1. worauf sollte ich mich berufen (paragraphen?), um der fa druck zu machen.
2. welche schritte sind empfehlenswert, ohne gleich einen anwalt bemühen zu müssen?
3. gibt es so was wie eine schiedsstelle? kann die verbaucherberatung helfen?
Hallo !
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Das ist auch nicht übermäßig teuer !
Gruß
Liebe Dame, lieber Herr,
ich bin Journalist beim Stern und schreibe gerade
eine Titelgeschichte zum Thema "Gauner in Latzhosen - Pfusch von Handwerkern".
Dafür suche ich Menschen, die von ihren (schlechten?) Erfahrungen berichten können.
Melden Sie sich doch bitte bei mir.
Danke und schöne Grüße
Christoph Wöhrle
040-3703-3584
0174-9093635
woehrle.christoph_FR@stern.de
Infos zu mir auf:
www.christoph-woehrle.de
sowie
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