Hallo,
ich hatte mir von einer Firma ein Angebot eingeholt. Unter Punkt 1 wurden alle Arbeiten zusammengefasst und eine Summe angegeben zu der die MwSt. dazugerechnet wurde, so dass am dann die Endsumme dastand.
Darunter stand dann
"Bemerkung: Abrechnung erfolgt nach Aufmaß!"
Jetzt bekam ich die Rechnung und die ist fast doppelt so hoch.
Zu den vom Angebot veranschlagten 6 Arbeitsstunden sind noch 5 Stunden dazugekommen, sowie einige neue Teile (Wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die ausgewechselt werden müssen, da die alten nicht mehr passen würden. Keine Kostenangabe.)
Ich finde, daß die Rechnung zu hoch ausgefallen ist. Eine Firma muß doch wissen wieviel Arbeitszeit sie für ein Projekt veranschlagen muß.
Wer kann mir einen Rat geben?
-- Editiert am 03.07.2009 06:44
Handwerker-Rechnung doppelt so hoch als Angebot
2. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juli 2009 | 17:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker-Rechnung doppelt so hoch als Angebot
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juli 2009 | 08:22
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 96x hilfreich)
Sind die 11 Stunden nachgewiesen/unterschrieben ?
#2
Antwort vom 3. Juli 2009 | 11:02
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 43x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Handwerksrecht, Werkvertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Juli 2009 | 21:35
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 30x hilfreich)
Hallo,
dieser Satz "Bemerkung: Abrechnung erfolgt nach Aufmaß!" wurde mit
Auftragserteilung akzeptiert.
Damit ist der Betrieb auch an nichts gebunden. Er kann natürlich nur das aufmessen was tatsächlich angefallen ist.
Manche Arbeiten kann man nur schätzen, das weiss man nicht genau. Vieles stellt sich erst während der Ausführung heraus.
Ist halt Handwerk und nicht Industrie!!!
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten