Handwerker-Rechnung ohne Angebot???

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Liebelle66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Handwerker-Rechnung ohne Angebot???

Hallo,
ich brauche einen ganz dringenden Rat.Es geht um folgendes:
Meine Mutter ist in eine 45 qm Mietwohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gezogen.Laut Mietvertrag ist es so geregelt, das der Mieter,bzw.im Todesfall die Erben, die Wohnung nach Auszug renovieren müssen. Kosten sind vom Mieter,bzw. dessen Erben zu tragen.Die Baugenossenschaft behält es sich vor, ein Handwerksunternehmen, nach Abgabe von mehreren Angeboten auszuwählen.Die Kosten für die Renovierung der Wohnung werden von der Kaution einbehalten.So weit so gut.
Bevor meine Mutter in ihre Wohnung einzog, musste diese also noch von den Erben renoviert werden(die Mieterin war verstorben).Ein Malermeister bekam den Auftrag.In dem Angebot gab es unter anderem den Posten "87,40 qm Wandfläche mit neuer Tapete auf Stoss bekleben-->Euro 536,64, Tapeten liefern 18 Rollen --> Euro 270."
Meine Mutter fragte bei der Baugenossenschaft(BG) nach, ob sie anstatt Mustertapeten(die Rolle für Euro 15,-) auch Raufaser mit Farbanstrich haben könne.Der BG ist es ja auch egal, was an den Wänden ist, schließlich muß meine Mutter bei Auszug ja auch wieder renovieren.Man sagte ihr, sie solle sich mit dem Maler in Verbindung setzen und dieses mit ihm abklären.Ich fuhr also mit meiner Mutter zu besagtem Maler.Wir gaben ihm ein Stück Raufaser (Erfurt 52) mit einem apricot-farbenem Farbmuster und fragten ihn, ob es möglich wäre, anstatt der Mustertapete auch Raufaser und dem gewünschten Farbanstrich auszuführen.Es war möglich.Auf unsere Nachfrage, was an Mehrkosten auf meine Mutter zukommt, kam vom Maler folgende Aussage:"das hält sich die Waage." Außerdem fielen aus dem Angebot einige Positionen weg.Z.B die Reinigung und Versiegelung des Linoleumbodens.Wir haben darauf neuen Laminatboden verlegt.Er bat uns,die neuen Fußleisten(natürlich passend zum Laminatboden) erst nach Beendigung seiner Tapezier-und Malerarbeiten anzubringen, da es so einfacher für ihn wäre.Wir verlegten also den Laminatboden und gaben dem maler daraufhin den Wohnungschlüssel wieder, damit nun die Tapezier- und Malerarbeiten ausgeführt werden konnten.Als wir nach Asführung dieser Arbeiten von der BG den Schlüssel für die Wohnung bekamen und diese zum ersten Mal wieder betraten, staunten wir nicht schlecht. Der Maler hatte die Fußleitsen eigenmächtig angebracht.Der Ober-Knaller aber war, das meine Mutter plötzlich eine Rechnung über Euro 636,04 bekam!Die BG hatte bereits eine Rechnung über Euro 1539,87 bekommen und diese auch bezahlt.In dieser Rechnug waren unter anderem die 18 Rollen Tapeten à Euro 15,- ,insgesamt Euro 270,- aufgeführt.Stimmt aber ja schon mal nicht. Es wurde ja mit Raufaser tapeziert und die ist billiger.Meiner Mutter hat der Maler die Raufaser noch mal in Rechnung gestellt.Ich war ganz schön perplex über die Rechnung an sich.Wir haben daraufhin den Maler angeschrieben.Nach einigem Briefwechsel schickte er eine neue Rechnung, die sich angeblich in Position 4 nur im Wortlaut ändern sollte. Der Wortlaut änderte sich dahingehend, das sich die neue Rechnung auf einmal auf Euro 949,24 belief!!! Also Euro 313,20 höher, als die erste Rechnung.
Was ich nun überhaupt nicht verstehe: wenn ich einen Handwerker beauftrage, egal womit, bekomme ich ein Angebot. Ändert sich in dem Angebot etwas,wie z.B. Raufaser anstatt Muster-Tapete, warum wurde nicht ein neues Angebot erstellt??? Zumal Raufaser mit Farbanstrich ja irre teuer ist???Ist die Rechnung des Malers berechtigt,oder kann sich meine Mutter auf die mündliche Ausage des Malers berufen "das hält sich die Waage"? Zumal ich ja bei dem Gespräch dabei war und dies bestätigen kann.
Ist es sinnvoller,sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen?Bzw. würde der Maler mit seiner Rechnung vor Gericht Recht bekommen??? Oder sollte man sich lieber mit dem Maler versuchen zu einigen. Allerdings ist dies nicht ganz einfach.Ich habe das Gefühl, er ist auf Betrug aus. Schließlich hat er sich ganz frech von der BG die Tapeten in Höhe von Euro 270,- bezahlen lassen. Würde meine Mutter die geforderte Rechnung jetzt auch noch bezahlen, hätte er ein und denselben Posten zweimal kassiert.
Ich bitte ganz dringend um Hilfe. Vielen Dank
Petra

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liebelle66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe noch was vergessen: das Anbringen der Fußleisten hat er meiner Mutter auch in rechnung gestellt, obwohl er darüber keinen Auftrag hatte. Weder schriftlich noch mündlich.Er hat in dem Fall ganz eigenmächtig gehandelt.Die Hälfte dieser Kosten wurden auch von der BG gezahlt.Er beruft sich darauf, das in dem Angebot stand:"Reinigen und Versiegeln des Bodens, vorhandene Fußleisten wieder anbringen".Die alten Fußleisten wären nicht mehr da gewesen. Und darum hätte er die neuen angeracht!!!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dein grundlegener Irrtum ist, dass man nach einem Auftrag erst mal ein Angebot erhält.
Das ist falsch. Ein Angebot muss vor einem Auftrag angefordert werden.
Natürlich darf der Handwerker div. Positionen nicht 2x berechnen, er darf auch nur das ausführen, wozu er beauftragt war. Das aber sollte immer schriftlich vereinbart werden.
Verlange eine detaillierte Rechnung über die Positionen, die über die Rechnung an die Hausverwaltung hinausgehen mit genauer Angabe der Material-und Lohnpositionen.
Sprich mit der Hausverwaltung, wende dich an die Handwerkskammer.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liebelle66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein,nein,ich weiß schon, das man nicht nach einem Auftrag ein Angebot bekommt, sondern umgekehrt ;-)
Ich versuche es mal anders:
10.09 :Angebot an BG in Höhe von Euro 1.940,76
aus diesem Angebot fielen aber ja diverse Positionen weg, wie z.B.: alte Tapeten entfernen.Das haben die Erben selber gemacht, um Geld zu sparen.Schließlich wurden die Renovierungskosten von der Kaution bezahlt. Dieser Posten wurde mit Euro 218,50 angesetzt.Desweiteren fiel weg: Tapeten liefern 18 Rollen für Euro 270,-.Es wurde ja mit Raufaser tapeziert.Und die kosten ja im Leben nicht Euro 270,-,oder??? Fußboden reinigen und versiegeln Euro 180,- und vorhandene Fußleisten montieren Euro 180,- fiel auch aus dem Angebot raus, weil wir ja neuen Laminat verlegt haben.Macht summa sumarum nur noch Euro 1200,66.Hinzu käme jetzt mur noch die Raufaser mit Weißanstrich.Am 12.09. war ich mit meiner Mutter bei besagtem Maler und wir haben dort nachgefragt, ob statt Mustertapte auch Raufaser machbar wäre.Auf unsere Frage, mit welchen Mehrkosten wir rechnen müssten, kam die Antwort: das hält sich die Waage.Er gab uns dann den Schlüssel für die Wohnung, weil er noch andere Aufträge ausführen musste, bevor er die neue Wohnung meiner Mutter renovieren konnte.Wir konnten so also schon mal den Laminatboden verlegen.Er bat uns, die Fußleisten aber noch nicht anzubringen, da es so einfacher für ihn wäre mit dem Tapezieren und Streichen. Er müsse dann weniger abkleben. Ist ja auch alles einleuchtend.Wir verlegten also den neuen Boden und gaben dem Maler eine Woche später den Wohnungsschlüssel wieder.Er renovierte die neue Wohnung und meine Mutter bekam dann wiederum ca. 1 Woche später den Wohnungsschlüssel von der Baugenossenschaft.Als wir die Wohnung betraten, waren die neuen Fußleisten montiert. Ohne Auftrag durch uns. Seine Äußerung dazu:die vorhandene Fußleisten waren nicht mehr da und darum hätte er die neuen montiert!!!
12.10. Rechnung an die Baugenossenschaft in Höhe von Euro 1.539,87.In dieser Rechnung war der Posten Tapeten geliefert mit Euro 270,- berechnet worden. Raufaser für Euro 270,-???? (Für Euro 270,- Raufaser kann man ja ein Autobahnteilstück tapezieren.)Desweiteren hat er die Fußleistenmontage mit anteilig Euro 89,50 berechnet.Die Baugenossenschaft hat uns dann gefragt, ob wir dem Maler einen Auftrag dafür gegeben hätten.Hatten wir ja nicht. Die BG aber auch nicht!!!
12.11. Rechnung an meine Mutter in Höhe von 636,04. Ich habe versucht, den maler telefonisch zu erreichen. Vergeblich.Seine Frau und seine Kinder verleugneten ihn immer. Daraufhin habe ich ihn angeschrieben. Ich habe auch mit der Handwerkskammer telefoniert, da ich selbst einen handwerklichen Beruf gelernt habe und weiß, das es manchmal hilfreich sein kann, sich an die zu wenden ;-)
Nach einigem Schriftwechsel mit dem Maler, kommt eine neue Rechnung, die sich allerdings in Position 4 angeblich nur im Wortlaut ändern soll.Die neue Rechnung kommt am 22.01 und beläuft sich nun auf Euro 949,24!!! Also Euro 313,20 höher, als die erste Rechnung.
Unverständlich ist mir, das der Maler, nachdem so viele Positionen aus dem Angebot weggefallen sind, nicht ein neues Angebot erstellt hat.Erst recht, wenn das Tapezieren mit Raufaser plus Farbanstrich, teurer ist, als das Kleben einer Mustertapete.Das könnte ja auch nur in seinem Interesse gewesen sein.
Meine Erfahrungen sind, das, wenn ich einen Handwerker beauftrage, erst immer ein Angebot bekomme. Bin ich mit diesem Angebot einverstanden, unterzeichne ich es. So sind beide Seiten abgesichert.So zeichnet sich für mich übrigens ein seriöses Unternehmen aus.Und die Handwerker, die in unserem Haus arbeiten,bzw. gearbeitet haben,haben auch immer Stundenlohnzettel dabei, die ich am Ende des Tages unterzeichne.Ich möchte damit sagen, das es viel mehr seriöse Handwerksunternehmen gibt, als schwarze Schafe.
Im Übrigen geht es in dem Fall meiner Mutter nicht darum, dem Maler nichts zu zahlen, sondern das zu bezahlen, was auch wirklich gemacht worden ist. Für mich hat er leider betrügerische Absichten. Das zeigt schon die Rechnung an die BG, in der er sich ganz frech die Tapeten mit Euro 270,- hat bezahlen lassen.
Meine Frage ist nur: sollten wir es darauf ankommen lassen, das diese unannehmliche Sache gegebenenfalls vor Gericht geklärt wird, oder hätten wir da schlechte Chancen?Eine gütliche Einigung mit dem Maler ist ja nicht möglich.Am Telefon lässt er sich verleugnen und persönlich anzutreffen ist er auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Libelle,
nehmen Sie die Rechnung und streichen Sie die Positionen die der Maler nicht erbracht hat,ebenso rechnen Sie das Material raus das er nicht mitgebracht hat.Schauen Sie nach dem Stundensatz und kürzen Sie diese um die Stunden die der Maler für das anbringen der Sockelleisten benötigte,anschließend kopieren Sie die berichtigte Rechnung und schicken die einmal an die BG und einmal an den Maler.Überweisen Sie ihm den korrigierten Betrag.Ziehen Sie ihm großzügig zwei-drei Stunden mehr ab und Sie haben die Gewissheit das der Maler sich bei Ihnen meldet.Sagen Sie ihm dann,das das die Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten wäre.
Gruß kdw

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
kdw hat das super auf den Punkt gebracht.Vor
allen Dingen müßte der Maler dann Dich verklagen.Wenn es nur um einen relativ kleinen Betrag geht,wird er sich das überlegen,zumal im günstigsten Fall für ihn
ein richterlicher Vergleich herauskommt und
die Gerichts und evtl.Anwaltskosten deutlich höher sein werden.
Gruß
Ben

3x Hilfreiche Antwort

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