Hallo,
wir haben nach 8 Monaten eine Handwerkerrechnung bekommen (28.05.2012).
Diese Rechnung war leider nich vorhersehbar (vor allem nach 8 Monaten schweigen)
Wir haben uns mit dem Hndwerker getroffen und eine schnellstmögliche Zahlung ( Finanzierung über Bank) geeinigt. Wir rechneten damit, dass dies ca 2 Wochen dauern würde.
Leider verschob sich das mit der Bank, sodass wir am 25.06.2012 eine Zahlungerinnerung bekamen. Daraufhin mit dem Handwerker gesprochen und einen schnellen Geldeingang angekündigt.
Am 03.07.2012 rief der Handwerker nochmals an und das Geld wurde von der Bank freigegeben. Ich sagte dem Handwerker, dass das Geld bis Ende der Woche da wäre.
Überweisung am 05.07.2012 um 10.00 Uhr getätigt.
Ebenfalls am 05.07.2012 erhalten wir gegen 15.00 Uhr Post vom Anwalt mit der Forderung des Handwerkers. Natürlich mit einer satten Gebührenrechnung.
Müssen wir diese Gebühren nnun auch tragen?
Wir haben keine weitere Mahnung oder ähnliches erhalten.
Viele Grüße
carpet
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Handwerker Rg bezahlt/Zeitgleich Forderung ü. RA
5. Juli 2012
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Frage vom 5. Juli 2012 | 16:48
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 6x hilfreich)
Handwerker Rg bezahlt/Zeitgleich Forderung ü. RA
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#1
Antwort vom 5. Juli 2012 | 17:08
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Müssen wir diese Gebühren nnun auch tragen?
Ja, da Sie sich bereits in Verzug befanden.
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#2
Antwort vom 5. Juli 2012 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Diese Rechnung war leider nich vorhersehbar
Es war also vollkommen überraschend, das der Handwerker für Material und Arbeit bezahlt werden wollte?
Oder hat der Handwerker einfach Arbeiten durchgeführt die nicht bestellt waren und die niemand bemerkt hat?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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