Da es keine Rubrik "Handwerskrecht" gibt, stelle ich meine Frage hier m.b.B. um Beantwortung: Gibt mit Blick auf die rechtliche Qualität (Verbindlichkeit) einen Unterschied zwischen einem 'Angebot' und einem 'Kostenvoranschlag' eines Handwerkers?
Vielen Dank
Rudolf Kühn
Handwerker
3. August 2001
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2001 | 12:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker
#1
Antwort vom 6. August 2001 | 17:12
Von
Status: Praktikant (675 Beiträge, 253x hilfreich)
Hallo Herr Kühn,
wir hatten überlegt, die Rubrik "Handwerksrecht" zu nennen, uns aber dann für "Werkvertragsrecht" entschieden. Dort finden Sie hoffentlich Antworten zu ihrem Problem.
Im oberen Bereich auf jeder Seite des Magazins kann mit der Inhaltssuche auch nach Stichwörtern, Wortketten etc. gesucht werden. Durch Eingabe des Wortes "Kostenvoranschlag" finden Sie auch so sämtliche Artikel für diesen Bereich.
MfG
Ihre 123recht.net Redaktion
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.484
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
22 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten