Handwerker an- bzw. abmahnen oder wie Vorgehen

13. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Handwerker an- bzw. abmahnen oder wie Vorgehen

Hallo Lieber Us*er,

brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe am 28.05.2022 mit einem Tiefbauer die Baustelle meines Neubaus besichtigt.
Wir waren uns schnell über die Leistungen und Preise einig. Damit die Firma direkt am Montag, 30.05.2022 anfängt, habe ich das Angebot gegengezeichnet.

Laut Angebot sollte ich zum Auftragsbeginn eine Anzahlung von 40% (9.000,-€) tätigen. Damit auch wirklich schnell, nämlich am 30.05.2022, angefangen werden kann, haben wir vereinbart, dass ich morgens am 30.05.2022 dem Chef der Firma, auf der Baustelle, vor Tätigkeitsbeginn eine Baranzahlung von 1000,- € leiste und die weiteren 8.000 direkt anweise, so dass die gesamte Anzahlung am 01.06.2022 eingegangen ist.
Die Barzahlung wurde mir Ordnungsgemäß quittiert und die Firma hat mit den Arbeiten begonnen für genau 2 Tage.

Ab dem 02.06.2022 war keiner mehr auf Baustelle und der Bagger wurde auch zwischenzeitlich abgeholt.

Dann kamen die ersten Ausreden, Material nicht lieferbar, Mitarbeiter krank, Regenwetter etc.

Also ich habe bis jetzt 9.000,- € angezahlt und bis jetzt habe ich eine "Grube" von 2 Meter breite und 85 cm tiefe. Ein teures Loch quasi.
Nach vielem hin und her hat man mir aber letztendlich am Freitag, 10.06.2022 mitgeteilt, dass das Material etc. beim Großhandel bestellt ist man morgen,14.06.2022 mit der Restarbeit laut Auftrag beginnen möchte.

Jetzt erreicht mich vor 15 Minuten eine WhatsApp des Firmenchefs mit folgendem Inhalt:
"..........ich wurde grade von einer Großbaustelle hingehauen wollte material bestellen für Zisterne Rohre und Beton nur der Kunde sagt seit 2 Wochen er hat überwiesen aber kommt nichts

Könnten Sie mir nochmal 3000 Euro geben morgen wen das geht das ich die Sachen bestellen kann das wäre gut ist nicht die Absprache gewesen aber geht nicht anders"

Ich habe darauf geantwortet, dass das gegen die Absprache ist, er bereits 9.000,- € hat und erstmal was machen soll und ich dann gerne eine weitere Abschlagszahlung leisten kann.

Daraufhin kam: "....wenn Sie hier keine Möglichkeit einer Zahlung sehen, dann kann ich leider die Arbeit nicht beginnen, da mir das Geld für das Material fehlt. Sie müssen dann warten bis ich die offene Rechnung bei meinem Großkunden eingeholt habe."

Ich gehe also inzwischen davon aus, dass hier wieder nur Geld und Zeit geraubt werden soll.
Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Zahlen macht in meinen Augen keinen Sinn.

Handwerker per Einschreiben zur Erfüllung des Vertrages auffordern? Mit Fristsetzung von x Wochen ?
Der Handwerker weiß, dass ich bereits monatliche Bereitstellungszinsen zahle. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz weil er mich seit dem 02.06.2022 hängen lässt. Trotz Aufforderung per Whatsapp und Telefonaten?

Gibt es irgendwo vorlagen für solche Schreiben oder direkt zum Anwalt ?

Probleme mit dem Gewerbe?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von NWD):
mit einem Tiefbauer
Was soll denn sein Auftragsumfang sein? Welches Material ist für den Tiefbauer nicht lieferbar? Soll der nicht eher eine Baugrube für ein Kellergeschoss ausheben? Das geht übrigens meist auch bei Regen.
Zitat (von NWD):
Könnten Sie mir nochmal 3000 Euro geben morgen wen das geht das ich die Sachen bestellen kann das wäre gut ist nicht die Absprache gewesen aber geht nicht anders"
ICH würde vorerst nichts zahlen.
Zitat (von NWD):
Handwerker per Einschreiben zur Erfüllung des Vertrages auffordern? Mit Fristsetzung von x Wochen ?
Gab es denn im Angebot, welches zum Auftrag wurde, eine Zeit/Frist/Fertigstellungstermin??
Zitat (von NWD):
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz weil er mich seit dem 02.06.2022 hängen lässt.
Welcher Schaden ? Es geht bisher um max. 2 Wochen, evtl. noch nicht einmal um Verzug.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann zwar nicht nachvollziehen, was die grundsätzlichen Aufgaben mit der Grundsätzlichkeit des Problems zu tun hat aber bitte: Er soll das Gelände mit L-Steinen eingrenzen, die Flächen nach Baugenehmigung angleichen, Streifenfundamente erstellen, Bodenplatte erstellen, Mehrsparte und Verrohrung herstellen.

Nicht lieferbar sind angeblich die L-Steine bzw. behauptet er, dass alle L-Steine die man bekommt nur B-Ware ist, die er nicht verbauen will.

Dass das alles auch bei Regen geht ist mir bewusst, deshalb sage ich ja Ausreden.

Im Angebot etc. steht nichts von einer Zeit. Er hat mir aber per eMail zugesichert bis zum 28.06.2022 fertig zu sein.

Zahlen tue ich natürlich nicht. Aber wie gehe ich jetzt weiter vor?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von NWD):
Er hat mir aber per eMail zugesichert bis zum 28.06.2022 fertig zu sein.

Wortlaut dieser Zusicherung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wortlaut dieser Zusicherung?

Ich habe dem Gewerk gemailt, dass die Arbeiten bis zum 28.06.2022 wegen Folgeaufträgen anderer Gewerke fertig sein müssten. Und er hat geantwortet: "Kein Problem, den Termin werden wir einhalten"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Das liest sich jetzt doch recht verbindlich, am 29.06.2022 könnte er dann in Verzug sein.



Zitat (von NWD):
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz weil er mich seit dem 02.06.2022 hängen lässt.

Nö, dazu müsste es erst mal einen Schaden geben.



Zitat (von NWD):
Gibt es irgendwo vorlagen für solche Schreiben oder direkt zum Anwalt ?

Es dürfte für die Problemlösung ziemlich egal sein, ob man nun ominöse Vorlagen von "irgendwo" nimmt oder einen Rechtsanwalt.
Denn beides wird weder die Geldprobleme des Auftragnehmers beseitigen noch die Arbeiten beschleunigen - bedeutet also erst mal "Warteschleife" für den Hausbau.

Ich persönlich würde den Anwalt vorziehen, da er ausgebildeter Profi ist. Immerhin geht es hier um 5 bis 6stellige Beträge.
Und schon mal vorsorglich Ausschau nach einem Unternehmen halten, das als Ersatz einspringen könnte.
Die nachfolgenden Gewerke sollte man wohl auch über eine Terminverschiebung auf "unbekannt" informieren, um da den Schaden so gering wie möglich zu halten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Der Handwerker weiß, dass ich bereits monatliche Bereitstellungszinsen zahle. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz weil er mich seit dem 02.06.2022 hängen lässt.

Es klingt für mich so, als ob der Handwerker kurz vor der Insolvenz steht.
Dann wäre Schadensersatz wohl utopisch.
Sollte Insolvenz im Raum stehen, kann man sich glücklich preisen, wenn man die Anzahlung zurück bekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es klingt für mich so, als ob der Handwerker kurz vor der Insolvenz steht.

Für mich hört es sich ebenso an.

Entweder hoffen und bangen oder Notbremse ziehen und das Geld abschreiben.
Notbremse aber bitte nur mit fachlicher Unterstützung ziehen, sonst kann es schnell sehr teuer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es klingt für mich so, als ob der Handwerker kurz vor der Insolvenz steht.
Dann wäre Schadensersatz wohl utopisch.
Sollte Insolvenz im Raum stehen, kann man sich glücklich preisen, wenn man die Anzahlung zurück bekommt.

Zitat (von de Bakel):
Für mich hört es sich ebenso an.

Entweder hoffen und bangen oder Notbremse ziehen und das Geld abschreiben.
Notbremse aber bitte nur mit fachlicher Unterstützung ziehen, sonst kann es schnell sehr teuer werden.


Ja, ich denke auch, dass wenn jemand nach 9.000,- € Anzahlung (wovon an Materialwert noch nichts auf der Baustelle eingeflossen ist) direkt 14 Tage später noch mal Geld benötigt um Material zu kaufen, dass es da nicht so rosig aussieht.

Immerhin habe ich einen kleinen Teilerfolg. Das Gewerk trifft sich heute Mittag mit mir auf der Baustelle, dann gucken wir mal weiter.

Aber in der Tat sollte ich einen Plan B haben, falls der ganz "ausfällt".

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von NWD):
Ich kann zwar nicht nachvollziehen, was die grundsätzlichen Aufgaben mit der Grundsätzlichkeit des Problems zu tun hat aber bitte:
Einiges. Das sind 1. nicht die typischen Tiefbauer-Arbeiten, aber ja, 2. für diese Leistungen benötigt er tatsächlich Material.

Zitat (von NWD):
Aber wie gehe ich jetzt weiter vor?
Das werden wir vermutlich heute Abend hier lesen, wenn der Termin vorbei ist. Du wirst etwas vereinbaren.

Ganz allgemein: Wer als Handwerker schnellstmöglichen Arbeitsbeginn verspricht (am Samstag erstmals auf der Baustelle getroffen, Leistung ab Montag zugesagt), klingt schon ohne jeden Anzahlungsköder nicht besonders seriös.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ganz allgemein: Wer als Handwerker schnellstmöglichen Arbeitsbeginn verspricht (am Samstag erstmals auf der Baustelle getroffen, Leistung ab Montag zugesagt), klingt schon ohne jeden Anzahlungsköder nicht besonders seriös.


Wobei man aber auch entlastend dazusagen muss, dass jemand, der unseriös arbeitet, wahrscheinlich nicht bereits mit den Aushubarbeiten begonnen hätte.

Ich würde den Handwerker jetzt mal konkret auffordern die Leistung wie vereinbart zum Fälligkeitstermin fertigzustellen und nochmal klarstellen, dass die 9000 EUR bereits geleistete Anzahlung für das zu verwendende Material bereits zur Verfügung gestellt wurden und eine andere Baustelle mit Deinem Projekt mal sowas von nichts zu tun hat.

Wenn Du Glück hast, sagt er Dir dann, dass der Termin nicht haltbar ist (das wäre eine endgültige Verweigerung der Leistung). Dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten, die 9000 EUR (abzgl. der bereits geleisteten Arbeit, zzgl. der aus der Leistungsverweigerung entstehenden Schäden) zurückfordern und einen anderen Handwerker beauftragen.

Angemerkt sei aber: Ich gehe davon aus, dass der Termin verbindlich vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wobei man aber auch entlastend dazusagen muss,
Ja, das kann man gern sagen. Wer am 28.5. zusagt, am 30.5. anzufangen--- und am 14.6. noch nichts weiter als ein Loch von 2 Meter breite und 85 cm tiefe herstellt... dann nur Ausreden hat...und auch keinerlei finanzielles Polster hat...
Der TE gibt seit 1 Woche keine Rückmeldung mehr, die Angelegenheit scheint sich irgendwie *erledigt* zu haben und/oder Plan B ist geglückt...

Der TE nahm vermutlich an, das Forum gäbe ihm hier mal schnell eine juristische Briefvorlage...
Per Mail gab es eine Terminvorgabe 28.6. und ein quasi o.k. Ob das verbindlich ist?

Immerhin hätte die Firma jetzt noch ca 1 Woche Zeit...für
Er soll das Gelände mit L-Steinen eingrenzen, die Flächen nach Baugenehmigung angleichen, Streifenfundamente erstellen, Bodenplatte erstellen, Mehrsparte und Verrohrung herstellen.
...und der Auftraggeber hätte die Restsumme zu zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen.

Sorry ich hatte es einfach vor Lauter "Theater" vergessen hier ein Update durchzuführen.
Der Termin am 14.06.2022 hat nicht stattgefunden.
Ich war wie besprochen vor Ort aber der Handwerker kam nicht. 30 min nach Termin habe Ich Ihn versucht anzurufen - ohne Erfolg. Am 15.06.2022, gegen 12:30, erhielt ich eine Sprachnachricht per WhatsApp, er hätte eine Autopanne gehabt und konnte deshalb nicht kommen aber er würde am mit ALLEN Mitarbeitern am 17.06.2022 um 12:00 auf der Baustelle sein und alles würde gut werden.

Am Nachmittag des 15.06.2022 habe ich per Anwalt eine Aufforderung zur Erfüllung der Leistungen gestellt. Diese ist nachweislich am 17.06.2022 um 08:30 an der Adresse des Handwerkers zugestellt worden.

17.06.2022 um 13:00 habe ich nach dem Handwerker telefoniert worauf ich wieder nur eine Sprachnachricht erhielt, er wäre noch auf einer anderen Baustelle in xxxx und kommt danach. xxxx ist 2 Stunden von mir entfernt und ich dachte, super wer an einem Freitag, zudem an einem Brückentag noch um 15:00 anrückt... Natürlich ist keiner angerückt. Auf weitere Anrufversuche etc. meinerseits wurde seit Freitag, 17.06.2022, 16:30 nicht mehr reagiert.

Heute am 20.06.2022 ist vom Anwalt die Fristlose Kündigung des Werksvertrages aus wichtigem Grund erfolgt und ich muss jetzt abwarten was mit der Anzahlung ist - also ob ich die, versuchsweise, einklagen muss.

Morgen kommt schon ein anderer Tiefbauer um sich das alles anzugucken und evtl. einzuspringen. Muss wegen der Zinsen etc. gucken das es weitergeht und innerlich habe ich die Anzahlung schon abgeschrieben--- da wird wohl nichts zu holen sein :-(

Ich hoffe hier ist jetzt keiner Böse, weil ich wegen der ganzen Rennerei etc. mein Update vergessen habe und auch in Zukunft würde ich sehr gerne auch Ihre / Eure Tips und Erfahrungen zurückgreifen.

Diesmal ist das Kind halt in den Brunnen gefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Schade, dass es so lief, wie schon befürchtet wurde.

Viel Glück mit dem nächsten und hoffentlich gibts mit diesem dann einen *richtigen* Vertrag, der auch Konsequenzen für die Nichterfüllung enthält.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schade, dass es so lief,

Einfach das Gute sehen.
Bei der Organisation in der Firma war kaum eine qualitativ hochwertige Arbeit zu erwarten.
Man hat sich also zumindestens den Ärger "erspart".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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