Hallo,
habe ein kleines Problem mit einem Handwerker. Er sollte eine Gasetagenheizung installieren. Hat alles gemacht bis auf einen Heizkörper geliefert und einen montiert. Muss dazu sagen dass er den einen noch nicht montieren konnte weil an der Stelle die Trockenbauwand nochmal versetzt wurde. Hat mir aber per email bestätigt, dass er diesen montiert wenn er den noch Fehlenden liefert, den er nicht auf Lager hatte. Dumm wie ich war hab ich natürlich schon komplett bezahlt. Der Dachausbau hat nun fast ein Jahr geruht. Jetzt habe ich ihn nach fast einem Jahr nachdem er die Heizkörper immer noch nicht geliefert hat dazu aufgefordert, die Arbeit endlich abzuschließen. Hab bis jetzt 5 Termine mit ihm ausgemacht bei denen er nie erschien. Jedes mal kommt er mit einer anderen Ausrede. Glaube nicht mehr daran, dass er überhaupt nochmal kommt. Hab ihm auch schon schriftlich eine Frist gesetzt. Hat natürlich auch nichts gebracht. Bin mit meinem Latein am Ende. Was kann ich jetzt noch tun?
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Handwerker beendet Auftrag nicht
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Du musst ihm eine letzte Frisr setzen, danach lehnst du seine Arbeit ab und nimmst dir einen anderen Handwerker für die Arbeit--ABER: diese Kosten musst du erstmal vorstrecken und kannst versuchen über Gericht dein Geld wieder zu holen.
Versuch es über die Handwerkskammer, dort wird auch oft geholfen.
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Das Schreiben, in dem die letzte Frist gesetzt wird, kann schon die Ablehnungsandrohung enthalten. (Die Handwerkskammer hilft nur moralisch ein wenig.)
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Hab den Auftrag jetzt von einem anderen Handwerker zu Ende stellen lassen. Hab die Rechnung jetzt an den alten Handwerker, der den Auftrag nicht zu Ende geführt hat geschickt mit Frist für deren Begleichung. Hab natürlich das Geld nicht bekommen.
Muss ich zum Anwalt und hab ich da überhaupt eine Chance das Geld wieder zu sehn? es geht um 600€. Muss cih die Anwaltskosten selbst tragen oder der Hanwerker?
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erstmal wirst du das Geld für den Anwalt auslegen müssen, der wird versuchen es beim Handwerker gleich mit einzufordern.
Wichtig ist, dass der Handwerker nicht zwischenzeitlich "pleite" gegangen ist.
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Vorausgesetzt, du hast dem ersten Handwerker eine Frist zur Ausführung der Arbeiten gesetzt, und angedroht, dass du sonst die Arbeiten durch einen anderen Handwerker erledigen lässt, und kannst das auch anhand der schriftlichen Kopien belegen, kannst du die Kosten der Zweitfirma problemlos gerichtlich einfordern und dürftest damit auch mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Wichtig ist aber die Einhaltung der Form (s. o.).
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