Handwerker erhöht ausgehandelten Preis

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
BenWish
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker erhöht ausgehandelten Preis

Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, ob es rechtens ist, wenn ein Handwerker nach getaner Arbeit einfach einen höheren Preis fordert als zuvor besprochen.
Folgende Geschichte, es geht um einen Ikea-Küchenaufbau: Der besagte Handwerker hat für meine Schwiegermutter schon öfters seine Dienste geleistet, dadurch kam der Kontakt zustande. Wir hatten telefonisch bei ihm angefragt, was er für den Küchenaufbau verlangen würde. Damals war die Aussage "Ich baue euch die Küche für 500 Euro auf".
Wir haben dann erstmal versucht, den Aufbau selber zu realisieren.
Nachdem alle Unter- und Oberschränke zusammengeschraubt im Nebenzimmer standen und wir nicht genau weiter wussten, haben wir aufgegeben und den Handwerker angerufen um das Angebot, die Küche für 500 Euro aufzubauen, anzunehmen. Es kam dann Samstags ein Mitarbeiter, der sehr optimistisch auch am gleichen Tag fertig sein wollte. Da er allerdings mit einem Schrank Probleme hatte, wurde es Samstag nichts und er kam am Sonntag wieder. Nach weiteren Problemen am Sonntag (er wusste z.B. nicht wie man den Herd anschließt) zog er Abends wieder ab und kam nächste Woche Samstag wieder. Dann stellte es sich heraus, dass die Hängeschränke auf einer Seite nicht aufgehangen werden können, weil an zwei Stellen Stromkabel durch die Wand gehen. Die erforderliche Leiste zum Aufhängen musste er bestellen. Heute kam die Leiste und er hat die Küche fertig aufgebaut.
So nun kam heute die Aussage: Die Rechnung wird sich wohl auf min. 800 Euro belaufen für Arbeit und Materialkosten, was ich aber nicht einsehe.

- Wir haben mit 4 Leuten schon ca. 2 Stunden am Aufbau der Schränke gearbeitet, was die Firma daher nichtmehr machen musste
- Einzige Materialkosten die er hatte waren eine Hand voll Schrauben/Dübel, eine Abschlussleiste und die Leiste zum aufhängen der Hängeschränke
- Der Mitarbeiter hat während seiner Arbeit zwei Türblenden kaputtgebohrt und mit seinem Akkubohrer ein Loch in unser Laminat geschlagen (Bohrer ist runtergefallen mit dem Bit zuerst aufgekommen)
-Wir haben uns dann wie folgt geeinigt: Die erste Türblende stellen wir ihm nicht in Rechnung, die zersägen wir und machen uns daraus ein kleines Regal. Für die zweite Türblende die wir neu kaufen mussten bekommen wir die Abschlussleiste von ihm umsonst (kommt ungefähr auf den gleichen Betrag raus).
- Den Herd haben wir mit einem Arbeitskollegen (Elektriker) selbst angeschlossen.

Ist es denn gerechtfertigt, dass der vorher ausgemachte Festpreis von 500 Euro einfach angehoben wird, weil der Küchenaufbau länger gedauert hat als vom Handwerker geplant? Man muss dazu sagen, dass der Handwerker das Angebot ohne vorherige Begutachtung gemacht hat.
Ich bin nämlich der Meinung, dass es nicht mein Problem ist, wenn er blind ein Angebot macht und die Sache sich dann doch schwieriger herausstellt als gedacht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

tja, ohne schriftliches Angebot und Auftragsbestätigung dürfte das für dich schwer zu beweisen sein das die Grundlage 500€ war.

Vor Gericht würde letztendlich ein Sachverständiger die Montagezeit und den ortsüblichen Montagestundenlohn festlegen. Liegt das beanstandete dann in diesem Rahmen würdest du wohl zahlen müssen.

Das dann Leitungen im Weg waren ist natürlich nicht sein Verschulden und somit hat er das auch nicht zu verantworten.

Vielleicht ist sein Zuschlag ja auch das Schmerzensgeld das ihr bereits was zusammengewerkelt hattet, Lach.

Wie lange hat die Firma denn insgesamt daran gearbeitet?

Bei 500 Euro wären ja schon mal 80,00€ an Mwst. fällig. Für die restlichen 420€ bekommst du ca. 10,5 Std. a 40€ während der normalen Arbeitszeit, und ca. 7 Stunden (wegen der Zuschläge) am Wochenende.

Und für die Schäden hat eine vernünftige Firma eine Haftpflichtversicherung. Die nutzt natürlich nur etwas wenn auch Bearbeitungsschäden versichert sind.

Schwarz, bzw. Cash wird es ja wohl nicht gelaufen sein.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn nur am Samstag und Sonntag *gebastelt* wird, dann ist das Ganze mehr als fraglich mit der Korrektheit!?

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hat der Handwerker eine Rechnung geschrieben? Ohne schriftliche Rechnung, die auch die geleisteten Stunden ausweist, ist ohnehin nichts fällig, zumindest nicht mehr, als vereinbart war.

Insbesondere würde ich die durch den Handwerker verursachten Schäden großzügig aber realistisch vom vereinbarten Preis abziehen!



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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Was muss denn das für eine riesige Küche gewesen sein, wenn er an zwei Tagen kommen muss? Ich (Frau) habe mit meinem alten Herrn meine Küchenzeile (vier Meter) Ober- und Unterschränke innerhalb eines Tages aufgebaut und wir sind 'nur' Laien. Alle Schränke stehen bzw. hängen gerade und die Türen sind ebenfalls gerade. So schwer ist das doch auch nicht. Das Cerankochfeld sowie den Backofen ich übrigens auch noch alleine eingebaut und angeschlossen. Ist doch alles eigentlich idiotensicher (wenn man des Lesens mächtig ist). :grins:

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"Scientia potentia est."

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