Hallo, mich würde interessieren wie ihr die Sache seht: Unser Handwerker hat in den letzten drei Jahren viele Aufträge von uns bekommen und es hat fast immer gepasst. Aus dem Grund haben wir den letzten Auftrag ebenfalls an ihn vergeben. Mündlich ausgemacht war ein Festpreis von 300,- Euro netto für Arbeitszeit und allem nötigen Material. Das war für uns in Ordnung und auch im Budget (ging immerhin um eine Sache die unsere Mietwohnung und nicht unser Eigentum betrifft). Nun haben wir gestern die Rechnung bekommen in der er fast 1000 Euro brutto fordert. Er begründet das damit, dass es mehr Aufwand war, er hat aber während der Arbeit diesbezüglich nichts gesagt, sonst hätten wir die Arbeiten sofort abgebrochen. Angesichts der vielen Aufträge die er von uns schon bekam finde ich das eine bodenlose Frechheit. Ich wäre jetzt so vorgegangen: Schriftliche Mitteillung, dass wir die Rechnung so nicht akzeptieren, weil mündlich etwas andere vereinbart war und wir den Auftrag für die berechnete Summe niemals vergeben hätten. Die vereinbarten 300 Euro + USt. hätte ich mit Hinweis "wie am xx.xx.xxxx. und xx.xx.xxxx mündlich vereinbart" überwiesen.
Handwerker hat mündliches Angebot nicht eingehalten
Wie willst Du den Wortlaut des mündlichen Angebotes beweisen?
War es ein Festpreisangebot oder nur eine unverbindliche Aufwandsschätzung?
Muss ich es beweisen ? Oder muss es der Handwerker beweisen ? Warum sollte ich lügen ? Hab dem Handwerker bisher immer alles bezahlt und wir hatten auch ein gutes Verhältnis. Vereinbart war ein Festpreis pro Zimmer (50 Euro inkl. Material). Das macht bei sechs Zimmern 300 Euro netto. Dieser Preis wurde bei zwei vorherigen Terminen (als er etwas anderes in unserer Wohnung machte) von ihm bestätigt. Hab sogar extra nochmals nachgefragt ob das so passt und das Material da schon mit drin ist. Wie gesagt: Wir hätten die Arbeiten nicht machen lassen, hätten wir vorher gewusst, dass er plötzlich mehr als das Dreifache möchte (das sprengt nicht nur Budget, das hätte ich niemals in eine Mietwohnung investiert). Als Beweis könnte man im Streitfall vielleicht anführen, dass ich zwei Tage vor dem Termin das Geld vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto transferiert habe.
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Zitat:Muss ich es beweisen ?
Ja. Wobei man sich natürlich auch erstmal bestreiten könnte, einen Vertrag überhaupt geschlossen zu haben. Natürlich wird dann das Gericht nachfragen, warum man einen Handwerker ohne Auftrag in die Wohnung lässt zum arbeiten

Zitat:Als Beweis könnte man im Streitfall vielleicht anführen, dass ich zwei Tage vor dem Termin das Geld vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto transferiert habe.
Das Beweist leider gar nichts.
ZitatMuss ich es beweisen ? :
Nein. Aber dann wird man wohl um die Zahlung der 1000 EUR nicht herumkommen...
Schau ma mal. Er müsste ja dann auch beweisen, dass wir mündlich 1000 Euro bzw. eine Abrechnung auf Stundenbasis + Materialkosten vereinbart haben. Ich behaupte: Ein Auftrag mit diesen Konditionen wurde meinerseits nie vergeben, da wir niemals einen so hohen Betrag zur Renovierung in eine Mietwohnung stecken würden. Also auch anders herum wirds mit dem Beweisen eher schwierig !
Der Zug für weitere Aufträge ist mit dieser Aktion eh abgefahren...
ZitatEr müsste ja dann auch beweisen, dass wir mündlich 1000 Euro bzw. eine Abrechnung auf Stundenbasis + Materialkosten vereinbart haben. :
Nein, muss er nicht, siehe § 632 BGB:
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Das er dort aus Langeweile 6 Zimmer gemacht hat, wird man wohl nicht glaubwürdig verargumentieren können.
Darf man fragen, was er für diesen Festpreis machen sollte?ZitatVereinbart war ein Festpreis pro Zimmer (50 Euro inkl. Material). :
Wahrscheinlich werdet ihr euch außergerichtlich einigen. Das wäre für alle die günstigste Variante.
Nein, muss er nicht beweisen.ZitatEr müsste ja dann auch beweisen, dass wir mündlich 1000 Euro bzw. eine Abrechnung auf Stundenbasis + Materialkosten vereinbart haben :
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