Handwerker in bar bezahlt

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker in bar bezahlt

Hi, Frage zu einem fiktiven Fall. Viele Grüße

A hat Handwerker in Bar bezahlt und auch nach mehrfachen Nachfragen keine Rechnung erhalten. Wenn A ihn nun beim Finanzamt anzeigt, muss dann auch A mit rechtlichen Konsequenzen (vom FA) rechnen oder nur der Handwerker?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So wie oben beschrieben eigentlich keiner.

Berry

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn keine Rechnung erstellt wurde und der Handwerker den Auftrag nicht korrekt verbucht hat wohl schon für den Handwerker.

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#3
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte das Finanzamt A nicht dafür belangen, dass A eine Rechnung bei Barzahlung hätte verlangen müssen? (vielleicht noch ein Zusatz: A hat auch keine Quittung.)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die Behörden könnten dem Verdacht nachgehen, das hier Schwarzarbeit mit Steuerhinterziehung vorliegt.

Ob sie das tun, wird man nicht vorhersagen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von elfusca):
Könnte das Finanzamt A nicht dafür belangen,
Was würde A dem Finanzamt denn vorlegen/erklären?
Und was würde B dem Finanzamt erklären? Evtl. X € Bareinnahme ohne Beleg--- Warum sollte B das tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
elfusca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was würde A dem Finanzamt denn vorlegen/erklären?


A würde dem Finanzamt erklären, dass eine Handwerkerleistung bei ihm durchgeführt wurde (ggf. Zeugen dafür benennen) und dass er dafür niemals eine Rechnung erhalten hat.

Lasst uns weiterhin davon ausgehen, dass B die Rechnung tatsächlich nicht korrekt verbucht hat und A nachweisen kann, dass Handwerkerleistungen bei ihm durchgeführt wurden.

Meine Frage lautet weiterhin in erster Linie, ob A mit Konsequenzen zu rechnen hat: Könnte das Finanzamt A vorwerfen gemeinsam mit dem Handwerker Steuern hinterzogen zu haben?

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn die Handwerkerleistung haushaltsnahe Dienstleistungen beinhaltete muss der Unternehmer auch dem Privatmann eine Rechnung ausstellen. Die dann allerdings auch unbar gezahlt werden sollte um sollte um steuerlich anerkannt zu werden zu können.

Sollte für eine derartige Dienstleistung eine höhere Summe in Bar geflossen sein liegt die Vermutung auf gemeinsam verabredete Schwarzarbeit doch ziemlich nahe, insofern könnten natürlich auch Fragen auf A zukommen.

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