Handwerker kommt am WE und findet nichts. Das ich bis Montag warten kann wird angeblich überhört.

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Handwerker kommt am WE und findet nichts. Das ich bis Montag warten kann wird angeblich überhört.

Hallo,
zur Frage:
Sisal Teppich in meiner Eigentumswohnung großflächig nass. Natürlich am WE. Angrenzend zur Wandecke, in der mein Nachbar seine Dusche hat. Ich melde mich beim Klempnerdienst den die Hausverwaltung anbiete. Möchte fragen, ob bei Ihm schon ein weiterer Schaden eingegangen ist. Dann sage ich das mein Teppich nass ich, aber keinen WE Zuschlag zahlen möchte und deshalb den Teppich zuerst trocken Föhnen möchte, um zu wissen, ob das Wasser wiederkommt. Der Klempner sagt „Ein Auto ist in Ihrer Nähe wie schauen uns das schnell mal an.„Ich wiederhole, dass ich keinen WE Zuschlag zahlen möchte. Der Klempner kommt. Schaut nach. Findet nichts und schreibt eine Rechnung über 180 € incl. WE Zuschlag.
Ich rufe den Besitzer der Klempnerei an, um ihn zu fragen, ob ich ihn zahlen muss da ich ausdrücklich erwähnt habe das ich keinen Zuschlag zahlen möchte. Er lässt mich nicht ausreden und beendet das Gespräch. Heute kommt die Rechnung.
Frage. Muss ich die Rechnung incl. WE Zuschlag zahlen? Der Klempner hat nichts gefunden und bis heute ist unklar wie der Schaden zustande kommen konnte. Ein Eimer Wasser etc. ist nicht umgefallen wie er behauptet da an dieser Stelle ein Sofa steht.
Danke für einen Tipp, ob ich Einspruch einlegen kann oder ob ich die 180 € zahlen muss.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Frage hatten wir doch vor kurzem schon.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Frage hatten wir doch vor kurzem schon.

Korrekt.


Die Rechtslage hat sich in den letzen 10 Tagen nicht geändert ...
Oder haben die Antworten nicht gefallen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

?
Nicht von mir. Der "Fall" ist erst am WE passiert. Wie war denn dort die Antwort. VG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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