Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich hab folgendes Problem...
Im Juli 2011 habe ich einen Dachdecker beauftragt, das Dach unseres Schuppens zu reparieren, da dies durch einen Sturm beschädigt wurde.
In der Versicherung ist das Dach nur bis 10m² abgesichert. Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.
Als ich dies dem Handwerker mitteilte, sagte er: " kein Problem, beim Ausstellen des Kostenvoranschlages schrieb er von 10m².
Er wollte die Rechnung direkt bei der Versicherung einreichen.
Dies vergaß er aber.
Nun kontaktierte er mich ca. 1 Jahr später und sagte das noch der Betrag offen wäre.
Ich wies ihn auf die Versicherung hin.
Nunja daraufhin schrieb er die Versicherung mit einer Rechnung an, in der von 11,5m² die Rede ist....woraufhin die Versicherung sich bei mir meldete und die Übernahme der Kosten verneinte, da nur bis 10m² versichert...
Gestern erhielt ich nun die Rechnung des Handwerkers, mit dem Schreiben, dass ihm in dem Kostenvoranschlag ein Rechenfehler unterlaufen sei...Das Dach größer sei...
Muss ich nun den Fehler des Handwerkers tragen??? Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps und eine rechtliche Bewertung geben...
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Reddit
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Handwerker meldet Schaden Vers. nicht nun Rechnung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Muss ich nun den Fehler des Handwerkers tragen??? Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...
Der "Fehler" liegt doch darin, dass du eine Versicherung über 10 qm abgeschlossen hast, obwohl es tatsächlich 11,5 qm sind.
Da der Handwerker auch 11,5 qm repariert hat, wirst du dem nicht entgegenhalten können, er hätte keinen Werklohn-Anspruch aus dem Werkvertrag.
Ebensowenig wirst du durchsetzen können, dass er der Versicherung falsche Angaben mache muss, um die zum Eintritt zu bewegen.
Bleibt bloss bei der Versicherung noch mal nachzuhaken. Wenn das Dach vor dem Sturm 10 qm gross war, jetzt aber 11,5 qm hat, müsste der Versicherer 10/11,5tel der Rechnung zahlen.
Wenn es da Probleme gibt, müsstest du das aber selbst klären, der Dachdecker muss das nicht ausfechten. Er müsste dir aber für die Versicherung bestätigen, dass vor der Reparatur nur 10 qm Fläche vorhanden waren.
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quote:
Er müsste dir aber für die Versicherung bestätigen, dass vor der Reparatur nur 10 qm Fläche vorhanden waren.
WENN das denn so war.
quote:
In der Versicherung ist das Dach nur bis 10m² abgesichert. Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.
spricht da ja eher dagegen.
Und Falschangaben gegenüber der Versicherung ist Versicherungsbetrug.
Ich würde sagen, Du hast eine falsche Versicherung abgeschlossen. Der Handwerker kann da nix für.
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10 qm die Versicherung, den Rest du und dann empfehle ich die Versicherung anzupassen.
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Hallo,
quote:Das hört sich weiter oben aber anders an:
Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...
quote:Also hast du es doch eindeutig gewusst.
Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.
Als ich dies dem Handwerker mitteilte, sagte er: " kein Problem, beim Ausstellen des Kostenvoranschlages schrieb er von 10m².
Daraus, dass der Handwerker nun - entgegen der Absprache - nicht falsch abgerechnet hast, kannst du sicher keine Ansprüche herleiten. Seit wann hat man Schadenersatzansprüche (o.ä.), wenn ein Betrug nicht funktioniert hat?
Ich würde die Absprache im zweiten Zitat auch klar in den Bereich des versuchten Versicherungsbetrug stellen, wer auch immer von euch beiden den Anstoß dazu gegeben hat (schon der Versuch ist strafbar).
Fazit: Sei froh, dass bisher niemand etwas von den Details erfahren hat (uns hier im Forum nehme ich mal aus, eine Anzeige von hier würde vermutlich ins Leere laufen).
MfG Stefan
Sie selbst sind verpflichtet einen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden.
Soweit der Handwerker direkt mit der Versicherung abrechnet,müßten Sie ihm eine Abtretungserklärung
unterschreiben. Damit wäre es Sache des Handwerkers die Rechnung zeitgleich einzureichen.
Die Zahlung ablehnen kann die Versicherung nur wegen der
verspäteten Schadensmeldung.
Ansonsten wäre sie nur berechtigt, die Rechnung um 10,5%
zu kürzen.
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mir scheint, dass es da auch noch unterschiedliche Auffassungen der Versicherungsvertrags gibt. Sind denn "Dachschäden bis 10qm auf einem beliebig großen Dach" oder "Schäden an Dachflächen bis 10qm" versichert?
Wenn ich einen Polo vollkaskoversichere, kann ich ja nachher auch nicht den Unfall an einem Passat abrechnen mit dem Hinweis, beim Polo wäre der Schaden nur 20% billiger und die Differenz trage ich selbst.
Ansonsten gilt natürlich das schon Gesagte: Wurde der Versicherung der Schaden unverzüglich gemeldet?
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Hallo,
quote:Das scheint mir auch so.
mir scheint, dass es da auch noch unterschiedliche Auffassungen der Versicherungsvertrags gibt.
Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Gebäudeversicherung für das Haptgebäude ist, und dabei kleinere Nebengebäude (Gartenhäuser, Schuppen, Garagen) mitversichert sind.
Sobald aber ein solches Nebengebäude über 10 qm groß ist, fällt es komplett aus der Hauptversicherung heraus und bräuchte ggf. eine eigene Versicherung.
Einen Passus, wo die Versicherung den Umfang des Schadens von vornherein begrenzt (ala wir zahlen maximal das halbe Dach) käme mir auch ungewöhnlich vor.
MfG Stefan
Wie eingangs dargelegt ist das Dach mit 10,00 qm. versichert. Da es aber 11,5 qm. groß ist, ist eine
Unterversicherung gegeben.
Ergo ist die Rechnung von der Versicherung um 10,5 %
zu kürzen. Aber wie schon gesagt, wurde der Schaden offensichtlich der Versicherung zu spät gemeldet.
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Hallo,
quote:So eindeutig ist der Eingangsbeitrag sicher nicht. Insbesondere hat die Versicherung doch die komplette Übernahme abgelehnt, das ist - bei reiner Unterversicherung - schon etwas unüblich.
Wie eingangs dargelegt ist das Dach mit 10,00 qm. versichert. Da es aber 11,5 qm. groß ist, ist eine Unterversicherung gegeben.
quote:Wie kommst du eigentlich auf 10,5%? Wenn, dann wären es 13,04% (10qm/11,5qm-1).
Ergo ist die Rechnung von der Versicherung um 10,5 % zu kürzen.
quote:Dem würde ich mich anschließen.
Aber wie schon gesagt, wurde der Schaden offensichtlich der Versicherung zu spät gemeldet.
Noch dazu ist der Schaden bereits behoben, es gibt also für die Versicherung keinerlei Möglichkeit mehr, die Sache zu begutachten (war es überhaupt ein richtiger Sturmschaden etc.).
MfG Stefan
Und jetzt?
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