Handwerker meldet Schaden Vers. nicht nun Rechnung

16. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Reddit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerker meldet Schaden Vers. nicht nun Rechnung

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich hab folgendes Problem...

Im Juli 2011 habe ich einen Dachdecker beauftragt, das Dach unseres Schuppens zu reparieren, da dies durch einen Sturm beschädigt wurde.

In der Versicherung ist das Dach nur bis 10m² abgesichert. Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.

Als ich dies dem Handwerker mitteilte, sagte er: " kein Problem, beim Ausstellen des Kostenvoranschlages schrieb er von 10m².

Er wollte die Rechnung direkt bei der Versicherung einreichen.

Dies vergaß er aber.

Nun kontaktierte er mich ca. 1 Jahr später und sagte das noch der Betrag offen wäre.
Ich wies ihn auf die Versicherung hin.

Nunja daraufhin schrieb er die Versicherung mit einer Rechnung an, in der von 11,5m² die Rede ist....woraufhin die Versicherung sich bei mir meldete und die Übernahme der Kosten verneinte, da nur bis 10m² versichert...

Gestern erhielt ich nun die Rechnung des Handwerkers, mit dem Schreiben, dass ihm in dem Kostenvoranschlag ein Rechenfehler unterlaufen sei...Das Dach größer sei...

Muss ich nun den Fehler des Handwerkers tragen??? Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps und eine rechtliche Bewertung geben...

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Reddit

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Muss ich nun den Fehler des Handwerkers tragen??? Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...


Der "Fehler" liegt doch darin, dass du eine Versicherung über 10 qm abgeschlossen hast, obwohl es tatsächlich 11,5 qm sind.

Da der Handwerker auch 11,5 qm repariert hat, wirst du dem nicht entgegenhalten können, er hätte keinen Werklohn-Anspruch aus dem Werkvertrag.

Ebensowenig wirst du durchsetzen können, dass er der Versicherung falsche Angaben mache muss, um die zum Eintritt zu bewegen.

Bleibt bloss bei der Versicherung noch mal nachzuhaken. Wenn das Dach vor dem Sturm 10 qm gross war, jetzt aber 11,5 qm hat, müsste der Versicherer 10/11,5tel der Rechnung zahlen.

Wenn es da Probleme gibt, müsstest du das aber selbst klären, der Dachdecker muss das nicht ausfechten. Er müsste dir aber für die Versicherung bestätigen, dass vor der Reparatur nur 10 qm Fläche vorhanden waren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Er müsste dir aber für die Versicherung bestätigen, dass vor der Reparatur nur 10 qm Fläche vorhanden waren.


WENN das denn so war.

quote:
In der Versicherung ist das Dach nur bis 10m² abgesichert. Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.


spricht da ja eher dagegen.

Und Falschangaben gegenüber der Versicherung ist Versicherungsbetrug.

Ich würde sagen, Du hast eine falsche Versicherung abgeschlossen. Der Handwerker kann da nix für.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

10 qm die Versicherung, den Rest du und dann empfehle ich die Versicherung anzupassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hätte er mich darüber informiert das es tatsächlich 11,5 und nicht 10m^2 sind hätte ich die Arbeiten nicht ausführen lassen...
Das hört sich weiter oben aber anders an:
quote:
Tatsächlich ist das Dach jedoch 11,5m² groß.
Als ich dies dem Handwerker mitteilte, sagte er: " kein Problem, beim Ausstellen des Kostenvoranschlages schrieb er von 10m².
Also hast du es doch eindeutig gewusst.
Daraus, dass der Handwerker nun - entgegen der Absprache - nicht falsch abgerechnet hast, kannst du sicher keine Ansprüche herleiten. Seit wann hat man Schadenersatzansprüche (o.ä.), wenn ein Betrug nicht funktioniert hat?

Ich würde die Absprache im zweiten Zitat auch klar in den Bereich des versuchten Versicherungsbetrug stellen, wer auch immer von euch beiden den Anstoß dazu gegeben hat (schon der Versuch ist strafbar).

Fazit: Sei froh, dass bisher niemand etwas von den Details erfahren hat (uns hier im Forum nehme ich mal aus, eine Anzeige von hier würde vermutlich ins Leere laufen).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Sie selbst sind verpflichtet einen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden.
Soweit der Handwerker direkt mit der Versicherung abrechnet,müßten Sie ihm eine Abtretungserklärung
unterschreiben. Damit wäre es Sache des Handwerkers die Rechnung zeitgleich einzureichen.
Die Zahlung ablehnen kann die Versicherung nur wegen der
verspäteten Schadensmeldung.
Ansonsten wäre sie nur berechtigt, die Rechnung um 10,5%
zu kürzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

mir scheint, dass es da auch noch unterschiedliche Auffassungen der Versicherungsvertrags gibt. Sind denn "Dachschäden bis 10qm auf einem beliebig großen Dach" oder "Schäden an Dachflächen bis 10qm" versichert?

Wenn ich einen Polo vollkaskoversichere, kann ich ja nachher auch nicht den Unfall an einem Passat abrechnen mit dem Hinweis, beim Polo wäre der Schaden nur 20% billiger und die Differenz trage ich selbst.

Ansonsten gilt natürlich das schon Gesagte: Wurde der Versicherung der Schaden unverzüglich gemeldet?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
mir scheint, dass es da auch noch unterschiedliche Auffassungen der Versicherungsvertrags gibt.
Das scheint mir auch so.

Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Gebäudeversicherung für das Haptgebäude ist, und dabei kleinere Nebengebäude (Gartenhäuser, Schuppen, Garagen) mitversichert sind.
Sobald aber ein solches Nebengebäude über 10 qm groß ist, fällt es komplett aus der Hauptversicherung heraus und bräuchte ggf. eine eigene Versicherung.

Einen Passus, wo die Versicherung den Umfang des Schadens von vornherein begrenzt (ala wir zahlen maximal das halbe Dach) käme mir auch ungewöhnlich vor.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wie eingangs dargelegt ist das Dach mit 10,00 qm. versichert. Da es aber 11,5 qm. groß ist, ist eine
Unterversicherung gegeben.
Ergo ist die Rechnung von der Versicherung um 10,5 %
zu kürzen. Aber wie schon gesagt, wurde der Schaden offensichtlich der Versicherung zu spät gemeldet.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie eingangs dargelegt ist das Dach mit 10,00 qm. versichert. Da es aber 11,5 qm. groß ist, ist eine Unterversicherung gegeben.
So eindeutig ist der Eingangsbeitrag sicher nicht. Insbesondere hat die Versicherung doch die komplette Übernahme abgelehnt, das ist - bei reiner Unterversicherung - schon etwas unüblich.

quote:
Ergo ist die Rechnung von der Versicherung um 10,5 % zu kürzen.
Wie kommst du eigentlich auf 10,5%? Wenn, dann wären es 13,04% (10qm/11,5qm-1).

quote:
Aber wie schon gesagt, wurde der Schaden offensichtlich der Versicherung zu spät gemeldet.
Dem würde ich mich anschließen.
Noch dazu ist der Schaden bereits behoben, es gibt also für die Versicherung keinerlei Möglichkeit mehr, die Sache zu begutachten (war es überhaupt ein richtiger Sturmschaden etc.).

MfG Stefan

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