Handwerker meldet sich nach Auftragsbestätigung nicht mehr

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
argus11
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker meldet sich nach Auftragsbestätigung nicht mehr

Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit einem Handwerker. Vor kurzem hatte ich bei Ebay Kleinanzeigen einen kleinen Auftrag zur Sanierung eines Mauerrisses eingestellt. Darauf hat sich ein Handwerker zunächst per E-mail gemeldet und mir ein Festpreisangebot über 400 Euro gemacht (Material, Anfahrt, Arbeit alles inklusive). Wir haben telefonisch den Auftrag besprochen. Dabei hat er mich um eine kurze Auftragsbestätigung per E-mail gebeten, die ich dann auch dummerweise gemacht habe. Anschließend haben wir wieder telefonisch einen Termin am 16.08.2019 um 9:00 Uhr vereinbart, wo er den Auftrag erledigen sollte. Eine halbe Stunde vorher ruft er an, dass er an dem Termin nicht kann und wir verlegen den Termin auf den 19.08.2019 gleiche Zeit. Dieses Mal taucht er wieder nicht auf und hat seit dem Zeitpunkt jeden Kontaktversuch ignoriert. Wir hatten in der Kommunikation immer ein absolut freundliches Verhältnis, weshalb wir gar nicht verstehen können, warum er sich so verhält.

Nun zu meinem Problem. Ich habe nur seine Handynummer und die E-mail von Ebay Kleinanzeigen. Er hebt das Telefon nicht ab, beantwortet keine WhatsApp-Nachrichten (liest sie aber) und antwortet auch nicht mehr auf E-mails. Ich will von ihm nur wissen, ob er den Auftrag noch ausführen will (mit Terminangabe) oder ob er kein Interesse mehr hat. Keine Antwort. Durch die Bestätigungsmail ist ein Werkvertrag geschlossen worden.

Wie komme ich da wieder raus? Ich weiß auch, dass ich ihm eine Abmahnung und eine Frist von zwei Wochen schicken kann, doch wie soll das gehen, wenn ich von dem Typ keine postalische Adresse habe. Per Mail will ich das nicht schicken, weil es unter Umständen später vor Gericht nicht beweiskräftig sein könnte. ich fürchte nämlich, dass der Typ ein Betrüger ist, der solange wartet, bis wir den Auftrag von jemand anders erledigen lassen, dann taucht er auf und will den Auftrag ausführen. Wenn das nicht mehr möglich ist, verklagt er uns auf die Auftragssumme. Das will ich unter allen Umständen vermeiden.

Kann ich auch per Mail eine Abmahnung verschicken? Ist das rechtswirksam, denn meine Auftragsbestätigung per Mail war es ja auch. Mit Ebay Kleinanzeigen habe ich bereits Kontakt aufgenommen, doch das kann dauern und es ist ungewiss, ob sie mir die Adresse geben, obwohl ich ein berechtigtes Interesse habe. Muss ich am Ende einen Anwalt einschalten, um auf Nummer sicher zu gehen?

Danke für eure Mühe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von argus11):
Darauf hat sich ein Handwerker
Ist das der Unternehmer oder sein Angesteller. Du

Zitat (von argus11):
Wie komme ich da wieder raus?
Ich sehe einen klassischen und einen kreativen Weg.


Zitat (von argus11):
Ich weiß auch, dass ich ihm eine Abmahnung und eine Frist von zwei Wochen schicken kann, doch wie soll das gehen, wenn ich von dem Typ keine postalische Adresse habe.
Mahnung, nicht Abmahnung. Ohne Adresse schwierig. Frag ihn mal nach seiner Adresse.


Zitat (von argus11):
ich fürchte nämlich, dass der Typ ein Betrüger ist, der solange wartet, bis wir den Auftrag von jemand anders erledigen lassen, dann taucht er auf und will den Auftrag ausführen. Wenn das nicht mehr möglich ist, verklagt er uns auf die Auftragssumme. Das will ich unter allen Umständen vermeiden.
Lässt sich leicht rausfinden. Sag ihm, dass sich der Fall für ihn erledigt hat. Wenn er dann auftaucht und den Auftrag ausführen will, führe ihn zu deiner Mauer...

-- Editiert von radfahrer999 am 21.08.2019 08:47

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
argus11
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Der Typ ist der Chef, nämlich ein Kleingewerbetreibender (1-Mann-Betrieb). Was ist der kreative und was der klassische Weg? Nach seiner Adresse fragen, das habe ich schon versucht - wie immer keine Antwort. Die wird er mir ja nicht geben, denn damit würde er ja einen seiner Trümpfe aus der Hand geben.

Das mit der vermeintlichen Absage wird sicher auch nicht funktionieren, denn der ist bestimmt nicht so blöd und fährt hierher (über 60 km), um mir persönlich mitzuteilen, den Auftrag ausführen zu wollen. Der wird mir sofort den Anwalt auf den Hals hetzen.

Sonst noch eine Idee? Per Mail eine Mahnung schicken, ist das rechtlich wirksam?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von argus11):
Per Mail eine Mahnung schicken, ist das rechtlich wirksam?
wenn der Erhalt nachgewisen werden kann hat man mit einer Mahnung per Mail kein Problem

-- Editiert von radfahrer999 am 21.08.2019 09:10

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von argus11):
Sonst noch eine Idee?
Eine freundliche Fristsetzung, um den Auftrag nun zu erfüllen.
Dann weiter wie oben.

Man könnte denken, der (un)flinke Mauerrißverschmierer hat erst nach seinem Angebot nachgeschaut, wo er hinkutschieren muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Naja,
wenn man die Fristsetzung per SMS, Whatsapp und E-Mail schickt, sollte es eigentlich genügen.
Der Zugang ist zwar nicht rechtssicher nachweisbar, aber die Zugangsfiktion doch schon enorm,
falls der Empfänger nicht grade auf einer von der Außenwelt abgeschnittenen Berghütte sitzt....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
argus11
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für eure schnellen Antworten. Mittlerweile habe ich seine Adresse über Google gefunden und auch verifiziert. Jetzt kann ich ihm eine Mahnung rechtswirksam zustellen (mein Bruder liest, tütet ein und bringt das Ding zur Post per Einschreiben mit Rückschein). Ist das Okay?

Musterschreiben:

(Absender)

(Adressat: Anbieter)

(Ort, Datum)

Auftrag vom _______ (konkretes Datum einsetzen)

Kunden-/Auftragsnummer: _______

Sehr geehrte Damen und Herren,

am _______ habe/n ich/wir Ihnen den Auftrag erteilt, folgende Arbeiten durchzuführen:
_______ (Auftrag kurz beschreiben).

Obwohl vereinbart war, die Arbeiten bis zum _______ fertig zu stellen, haben Sie bis heute noch nicht
mit der Durchführung des Auftrags begonnen.

Ich fordere/wir fordern Sie deshalb auf, bis spätestens zum _______ (konkretes Datum einsetzen –
ca. zwei Wochen nach Versand) mit den Arbeiten zu beginnen. Bei erfolglosem Fristablauf weise/n
ich/wir schon jetzt darauf hin, dass ich/wir danach jegliche weitere Leistung ablehnen und gemäß §
323 BGB vom Vertrag zurücktreten werde/n.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Danke für eure Mühe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ist gut so, aber ich würde das Einwurfeinschreiben wählen, denn das gilt bereits mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt.

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