Handwerker meldet sich nicht

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
Handwerker meldet sich nicht

Ich habe im Juli 2006 einen Wintergarten von einer Firma gebaut bekommen. Im April 2007 ging ein Stellmotor eines Kippfensters kaputt. Die Firma hat den Motor ausgebaut und wollte das mit dem Hersteller Schücco klären. Ggf. wäre da noch was auch Kulanz machbar... Seit dem meldet sich der Handwerker jedoch nicht mehr. Nach einigen Anrufen werde ich immer vertröstet, Schücco würde sich nicht melden, man könne nichts dafür. Im Juli d.J. habe ich dem HW ein Fax mit der Bitte, mir einen Ansprechpartner von Schücco zu nennen, gesendet. Leider ohne erfolg. Was kann ich nun tun? Ich möchte ihm eine Nachfrist setzen, wie lange muß die sein, den alten Motor hätte ich natürlich gerne zurück, kann ich das verlangen? Wenn er ihn nicht mehr hat, was tue ich dann?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hä?

zwischen juli 06 und april 97 liegen nichteinmal ein jahr, das ist die volle händlergewährleistung fällig, nix garantie, nix schüco und erst recht nicht kulanz!!

ja, mahnen, frist setzen, da die sache schon einige zeit her ist auch ruhig *unverzüglich*.

wenn nix wird, anwalt, beschwerde bei der handwerkskammer, was geht halt ...

übrigens ich kenne schüco, ein riesen laden, gleich hier um die ecke, da flutscht es eigentlich, problem ist wohl dein handwerker :(

viel erfolg

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#2
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
sorry, mir ist ein Fehler unterlaufen, der Wintergarten ist von 2003 ;-) ALso Gewährleistung ist wohl nicht mehr. Habe ich auch nicht verlangt, ich möchte nur, dass es mal wieder repariert wird. Der Handwerker (keiner von mir) meldet sich halt nicht und hat meinen (defekten?) Motor... Schücco will nicht mit mir sprechen, da ich Endverbraucher bin...

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wir haben als Endverbraucher mit Schüco beste Erfahrungen gemacht. Demnach müsste bei Ihnen irgend etwas falsch angefasst worden oder es wurde in die falsche Richtung gelenkt.

Wie @mFriese bereits gepostet hat >> nachweisbare 10 Tage Frist setzen und gleichzeitig androhen, dass anderer Betrieb die anstehenden Arbeiten ausführen und ebenso den fehlenden (unterschlagenen) E-Motor ersetzen wird. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verzug eingetreten. Dann unverzüglich anwaltliche Hilfe. Der *schlampige* Betrieb sollte somit Umfänglich in die Haftung genommen werden können.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

errichtet in 2003? Dann können wohl keinerlei Gewährleistungs- oder Garantieansprüche mehr geltend gemacht werden.

Das einzige was ich sehe ist das man dem Handwerker einen Termin setzen könnte den ausgebauten Motor zurückzugeben. Etwas anderes ist wohl nicht machbar.

Kommt er dem nicht nach hat man evtl. noch das Problem beweisen zu können das er ihn mitgenommen hat. Und selbst wenn er es zugibt und ihn nicht zurückgibt was will man dann geltend machen? Was für Ansprüche will man für einen Motor, von dem man selber angibt das er defekt war, anmelden.

Das preiswerteste ist wohl einen anderen Betrieb damit beauftragen einen neuen Motor einzubauen. Dass das ganze eine Riesensauerei und total ärgerlich ist, ist klar.

Gruß

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#5
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Er hat sich endlich gemeldet und die "Sauerei" geht weiter...
Ganze 465 Euro will er nun haben. Der Motor selber kostet wohl 230 Euro und ganze 2,5 Stunden ! hat er an dem Motor ein- und ausgebaut. Er hat dies wohl noch nicht sehr oft gemacht, so lange dauert das normalerweise nicht. Es war ein Monteur für 38,50 Euro (das ist ja ok) und ein Helfer für 25 Euro dabei. Der hat jedoch außer einen Schraubenzieher zu halten nichts gemacht. Muß ich den auch bezahlen? Es geht aber noch weiter: Es wurde ein defektes Fliegengitter mit genommen. Die Reparatur hat dann 50 € gekostet. Dann berechnet er für den damaligen Helfer (kostete damals 25€) nun 37 Euro für eine Stunde anliefern und montieren...
Montage 5 Minuten. Der Ort ist 30km weg. Das ist sowas wie mit der Anfahrspauschale bei Klemptnern. Wenn mehrere Kunden nacheinander angefahren werden darf er keine Pauschale zu jedem berechnen.
Was meint ihr, habe ich da eine Chance auf Minderung, ist es korrekt berechnet?

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Berechnung ist so nicht korrekt. Wenn der Helfer nicht erforderlich war, muss er nicht bezahlt werden.

Klärung über die Handwerkskammer oder eine Verbraucher-Zentrale.

Wer hat das Fliegengitter beschädigt? Eventuell beim Ausbau? Dann erfolgt keine Zahlung wegen der Haftung aus der Beschädigung.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#7
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Nee, das Gitter wurde schon durch uns beschädigt, Eine Berechnung ist daher schon OK aber das sollte doch korrekt und fair bleiben...

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