Hallo zusammen!
Ich habe im März 2022 einen Handwerker (Einzelunternehmer) mit der Lieferung und Montage einer Zaunanlage beauftragt.
Aufmaß wurde erstellt, Material (Zaunfelder, Pfosten, Farbe, Ausstattung) vor Ort an der Baustelle besprochen.
Es folgten einige Verzögerungen, ursächlich in der Arbeitsauslastung des Handwerkers und des Lieferanten (Materialengpass).
Schlussendlich konnte das Angebot von mir Ende April 2022 bestätigt werden. Eine Auftragsbestätigung habe ich unterschrieben, der Eingang wurde per Mail bestätigt, eine Widerrufsbelehrung erfolgte weder mündlich noch schriftlich.
Vereinbart wurde die Lieferung und Montage der besprochenen Zaunanlage. Es handelt sich um handelsübliche Zaunelemente, die vor Ort bei der Montage an die Gegebenheiten angepasst werden sollen.
Ich fragte ebenfalls im Zuge der Auftragserteilung Anfang Mai nach einem Montagetermin. Antwort erhielt ich nur sehr schleppend. Lieferprobleme und beschädigt gelieferte Ware waren die ersten Gründe für die Unmöglichkeit einen Termin zu nennen.
Dann wurde laut Handwerker die Ware geliefert - wir haben mittlerweile den 30. Mai 2022. Allerdings war nun der Handwerker erkrankt.
Dies sollte 3 Wochen dauern. Am 24. Juni kam die Info, dass sich die Krankheit noch 2 Wochen hinziehen wird, er melde sich aber umgehend danach.
Am 11. Juli fragte ich erneut nach, wann die Montage erfolgen könne. Wieder erfolgte eine Vertröstung, aufgrund von fehlenden Helfern durch Schulferien/Urlaub. Trotzdem sollte 2 Tage später ein Montagetermin vereinbart werden (Aussage des Handwerkers).
Dies erfolgte bis heute nicht.
Anrufe laufen ins Leere (Mailbox), an der Firmenadresse ist niemand anzutreffen (Privathaus), WhatsApp geht durch, wird aber nicht gelesen und auf Mails oder SMS erfolgt keine Reaktion. Seit über 2 Wochen!
Mein Ziel:
Ich möchte mit diesem Handwerker nicht mehr zusammenarbeiten. Er soll weder montieren, noch will ich die bestellte Ware abnehmen. Die Ware wurde zwar für mich bestellt, ist aber nicht für mich angepasst gefertigt worden. Anzahlungen o.ä. wurden nicht geleistet und ebenso keine Arbeiten erledigt.
Ist hier eine Widerrufserklärung zielführend?
LG
Handwerker nicht erreichbar nach Auftragserteilung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?

ZitatIst hier eine Widerrufserklärung zielführend? :
Ich möchte behaupten nein, denn ich sehe nicht, weshalb ein Widerrufsrecht bestehen sollte.
Man könnte daraus evtl. einen Werkvertrag lesen.ZitatSchlussendlich konnte das Angebot von mir Ende April 2022 bestätigt werden. Eine Auftragsbestätigung habe ich unterschrieben, der Eingang wurde per Mail bestätigt, :
Einen solchen Vertrag kann man kündigen.
Das dürfte dann eine Antwort des Handwerkers hervorrufen.
Es kommt aber regelmäßig auf die genauen Vereinbarungen in solchen Verträgen an.
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ZitatIst hier eine Widerrufserklärung zielführend? :
Dazu müsste man erst mal ein Widerrufsrecht haben, das ist hier nicht ersichtlich das eines bestehen würde.
Ich würde den Handwerker jetzt erst mal gerichtsfest abmahnen.
Wenn sich dann immer noch nichts tut, würde ich wegen der Verweigerung der Erfüllung vom Vertrag zurücktreten.
Dass hier ein Widerruf infrage kommen könnte, entnahm ich dieser Seite unter Punkt 2: https://www.abel-kollegen.de/news-fachbeitraege/der-widerruf-wie-der-handwerker-sich-selbst-eine-grube-graebt.html
Habe ich da etwas falsch verstanden?
-- Editiert von Kintaros am 01.08.2022 18:47
ZitatHabe ich da etwas falsch verstanden? :
Wissen wir nicht. Wir kenne keine Fakten.
ZitatHabe ich da etwas falsch verstanden? :
Keine Ahnung.
Jedenfalls ist aus der Schilderung nicht ersichtlich, dass eines bestehen könnte.
Aber wenn man der Meinung ist, man hätte eines, dann ist eine Widerrufserklärung natürlich zielführend.
ZitatDie Ware wurde zwar für mich bestellt, ist aber nicht für mich angepasst gefertigt worden. :
Dennoch ist diese zu bezahlen
Interessant. Das war auch meine Befürchtung.
Ich kann also - nach korrekter Fristsetzung zur Erfüllung - vom Vertrag zurückzutreten und mir einen anderen Handwerker suchen, muss aber dennoch die Ware bezahlen, die der nicht erreichbare Handwerker beschafft hat.
Im Extremfall kann er mir also in 3 Monaten die Zaunelemente vor die Tür stellen und erfolgreich das Geld dafür verlangen?
Wie gesagt: er ist seit über 2 Wochen auf keinem Weg erreichbar - weder persönlich, noch telefonisch oder online.
ZitatWie gesagt: er ist seit über 2 Wochen auf keinem Weg erreichbar... :
Dann stell auf nachweisbare Kommunikation um.
Briefpost, notfalls per Einschreiben.
Zitatmuss aber dennoch die Ware bezahlen, die der nicht erreichbare Handwerker beschafft hat. :
Nö, nicht wenn man wegen Nichtlieferung / Nichtausführung zurückgetreten ist.
Danke.
Dann werde ich eine Frist zur Erledigung bis zum 15.8. setzen und anschließend entsprechend vom Vertrag zurücktreten, sollte erneut keinerlei Reaktion erfolgen.
Das Schreiben schicke ich vorab per Mail und werfe es als Brief mit Zeugen persönlich an der Firmenadresse ein.
Da bin ich mir nicht so sicher.ZitatDennoch ist diese zu bezahlen :
Aber der TE sollte nun zunächst nachweisbar Fristen setzen...usw.
Unabhängig von der langen Dauer... JETZT ist Urlaubszeit.Zitater ist seit über 2 Wochen auf keinem Weg erreichbar - weder persönlich, noch telefonisch oder online. :
Verstehe ich dich richtig, dass der Handwerker bis zum 15.8. sein *Werk*/die Zaunanlage als vereinbarte Leistung fertig herstellen soll?
Möglich ist: Er ist nicht im Urlaub, erschrickt wegen deines Schriftstückes und der kurzen Frist, setzt sich in Bewegung und legt dir die Zaunteile schon mal aufs Grundstück...
...und dann...wann...
Ist das immer noch dein Ziel?ZitatIch möchte mit diesem Handwerker nicht mehr zusammenarbeiten. Er soll weder montieren, noch will ich die bestellte Ware abnehmen. :
Ich war eben nochmal vor Ort, habe geklingelt. Keine Reaktion. Die Zaunteile stehen immer noch dort rum. Der Transporter wird augenscheinlich benutzt/bewegt.
Er reagiert schlichtweg nicht.
Die letzte Reaktion kam am 13.07. via WhatsApp:
Zitat: "Wenn ich gleich vom Arzt zurück bin, gucke ich im Kalender zur Terminfestlegung"
Seitdem keinerlei Reaktion oder Erreichbarkeit auf keinem Weg.
---
@Anami
"Urlaub" war bereits ein Aufschiebungsgrund vom 11.07.
Zitat: "Mein Helfer hat jetzt Sommerurlaub (diese und nächste Woche) weil in NRW schon Ferien sind. Danach kann es dann losgehen."
Daher schließe ich das als Grund aus.
Aktuell habe ich nichts hier, nur einen provisorisch stabilisierten, alten Zaun und den Auftrag, der auf Ausführung wartet. Glücklicherweise habe ich noch nichts (an)gezahlt.
Arbeitsaufwand für die Montage laut ihm nach Besichtigung der Baustelle: 2 Tage.
Vereinbart war "Lieferung und Montage der neuen Zaunanlage inkl. Entsorgung des alten Zauns".
Das Ziel ist nach wie vor der Abbruch der Geschäftsbeziehung ohne hohe Kosten bzw. würde er sich melden und die Anlage innerhalb der Frist aufbauen, würde ich das akzeptieren.
Noch länger warten möchte ich allerdings nicht. Die Sache zieht sich ja schon seit März bzw Mai.
Frist habe ich schriftlich (per Mail vorab und per Brief) gesetzt. Der Brief wurde persönlich und mit Zeuge (Inhaltskenntnis) eingeworfen.
-- Editiert von Kintaros am 02.08.2022 13:51
Was soll das bringen? Man kann sich denken, dass die Zaunteile dort noch rumliegen.ZitatIch war eben nochmal vor Ort, habe geklingelt. Keine Reaktion. :
Ja, das steht dir frei.ZitatDaher schließe ich das als Grund aus. :
Dann bleibt jetzt: Abwarten.Zitatbzw. würde er sich melden und die Anlage innerhalb der Frist aufbauen, würde ich das akzeptieren. :
Naja, ich war da, um den Brief einzuwerfen
Die Frist läuft morgen ab.
Bisher erfolgte keinerlei Reaktion - wie schon seit Mitte Juli nicht mehr.
Eine schriftliche Rücktrittserklärung folgt dann am Dienstag. So zumindest mein Plan.
Gibt es noch etwas, was ich bei der Formulierung beachten sollte?
Was hast du denn bisher formuliert?ZitatGibt es noch etwas, was ich bei der Formulierung beachten sollte? :
Sehr geehrter Herr XYZ,
wie im Schreiben vom 01.08.2022 angekündigt, trete ich nach nun verstrichener Frist vom dort benannten Auftrag 123 gem. §323 BGB zurück.
MfG
Und jetzt?
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